Flugdrohnen: Die Rechtslage in Deutschland. Eine Flugdrohne, dahinter ein junger Mann, der sie steuert. Halfpoint, Fotolia

10. Januar 2017, 11:32 Uhr

In der Luft unterwegs Flug­droh­nen: Die Rechts­la­ge in Deutschland

Flugdrohnen sind bei Kindern und Erwachsenen beliebte Spielgeräte. Sie kommen auch immer mehr im gewerblichen Bereich zum Einsatz, zum Beispiel für Foto- und Videoaufnahmen. Doch wer darf überhaupt eine Drohne fliegen und welche rechtlichen Regelungen sind dabei zu beachten?

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Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Flug­droh­nen ist vorgeschrieben

Was viele Drohnenbesitzer nicht wissen: In den meisten Fällen muss eine eigene Haftpflichtversicherung für die Flugdrohnen abgeschlossen werden. Sie greift bei Schäden, die durch die Drohnen verursacht werden, und ist Voraussetzung, um die Drohne fliegen zu dürfen. In der Regel ist die normale Privathaftpflicht nicht ausreichend. Sie sollten sich immer bei Ihrer Versicherung erkundigen und den bestehenden Schutz erweitern oder gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Wer darf die Drohne fliegen – und wo?

Eine besondere Flugerlaubnis – vergleichbar mit einem Führerschein – ist für Flugdrohnen nicht nötig. Auch Kinder dürfen eine Drohne fliegen, wenn Erwachsene sie dabei beaufsichtigen. Allerdings soll die Drohne immer in Sichtweite des Piloten bleiben, damit er die Kontrolle darüber behalten kann. Bei der Flughöhe sollten 100 Meter nicht überschritten werden. Wie beim Autofahren gilt auch hier: Sie dürfen Drohnen nicht unter Alkoholeinfluss steuern.

Auch bei der Wahl der Flugorte ist Vorsicht geboten: Bei Flughäfen müssen Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Kilometern einhalten und innerhalb der Kontrollzone dürfen Sie keine Drohne fliegen. Durch diese Regelung soll eine gefährliche Kollision vermieden werden. Informieren Sie sich grundsätzlich immer, ob Sie am gewünschten Ort die Drohne aufsteigen lassen dürfen. Problematisch sind zum Beispiel auch Kraftwerke, Naturschutzgebiete und große Menschenansammlungen, in denen ein Absturz besonders gefährlich wäre.

RechtsschutzGeneh­mi­gun­gen und gewerb­li­che Nutzung

Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm benötigen Sie keine Aufstiegserlaubnis für Ihre Drohne. Darüber ist sie aber nötig und muss bei der Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundesamts beantragt werden. Ohne Aufstiegserlaubnis droht ein Bußgeld.

Wer Flugdrohnen nicht nur privat, sondern beruflich nutzen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung. Bei Foto- oder Videoaufnahmen mit einer Drohne gibt es außerdem besondere Regelungen zu beachten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten.

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