Das Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos Andrey Popov, Fotolia

25. Januar 2018, 16:48 Uhr

Treuhänderisches Konto Ander­kon­to: Wis­sens­wer­tes zum spe­zi­el­len Fremdgeldkonto

Das Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos. Es gehört damit in die Kategorie Fremdgeldkonto. Kurz gesagt bedeutet dies: Eine dritte Partei verwaltet für Sie ein Bankkonto. Während das Konto auf den Namen des Verwalters läuft, bleiben Sie Eigentümer des Geldes, das darauf liegt. Somit sind Sie auch auch unter steuerlichen Gesichtspunkten dafür verantwortlich.

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Ver­schie­de­ne Arten von Treuhandkonten

Gängig ist das Anderkonto bei Eigentümergemeinschaften, Immobiliengeschäften oder in der Insolvenz- und Nachlassverwaltung. Je nach Art des Treuhandkontos kann diese Praxis das für den Eigentümer des Geldes, dem sogenannten Treugeber, mit gewissen Risiken verbunden sein. Fremdgeldkonten gibt es in zwei unterschiedliche Varianten:

  • Offenes Treu­hand­kon­to: Ein ent­spre­chen­der Kon­to­zu­satz macht kenntlich, dass das Geld nicht dem Kon­to­in­ha­ber gehört. Zu den offenen Treu­hand­kon­ten gehört auch das Anderkonto.
  • Ver­deck­tes Treu­hand­kon­to: Es ist von außen nicht ersicht­lich, dass Kon­to­in­ha­ber und Eigen­tü­mer des Vermögens ver­schie­de­ne Personen sind.

Für den Treugeber kann ein verdecktes Treuhandkonto kritisch sein. Denn es ist möglich, dass ein solches Konto gepfändet wird, wenn offene Forderungen gegen den Kontoinhaber bestehen. Schließlich ist nicht erkennbar, dass die Einlagen nicht ihm gehören. Ihr Geld in einem solchen Falle zurückzuholen, klappt nicht immer und ist stets mit Stress und Kosten verbunden.

Das Ander­kon­to ist rechtlich besonders sicher

Ein Anderkonto hingegen ist die sicherste Variante des Fremdgeldkontos. Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater nutzen solche offenen Treuhandkonten, um das Vermögen ihrer Mandanten zu verwahren. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen, überweisen Sie den Kaufpreis auf ein Anderkonto des Notars. Der wird den Betrag erst dann an den Verkäufer weiterleiten, wenn dieser all seine Pflichten – wie etwa die Löschung der Grundschuld – erfüllt hat. So sind alle Vertragsparteien auf der sicheren Seite: Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass Sie den Kaufpreis aufbringen können. Sie selbst zahlen erst, wenn alles in trockenen Tüchern ist.

Was kostet es, ein Ander­kon­to zu eröffnen?

Rechtsschutz

Wenn ein Notar oder ein Anwalt ein Anderkonto für Sie führt, gelten strikte Regelungen:

  • Eröffnung, Ein­zah­lun­gen und das Führen des Ander­kon­tos kosten nichts.
  • Nur bei Aus­zah­lun­gen und Rück­zah­lun­gen an den Mandanten werden soge­nann­te Hebesätze fällig. Auch diese sind nicht will­kür­lich, sondern für Notare in § 149 Kos­ten­ord­nung (KostO) und für Anwälte im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz Nr. 1009 (RVG) festgelegt.

Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt davon ab, wie viel Geld auf dem Konto liegt. Bei Beträgen bis zu 2.500 Euro darf der ein Notar eine Gebühr in Höhe von einem Prozent für die Auszahlung erheben. Bei einer Einlage von 2.501 bis 10.000 Euro reduziert sich die Gebühr gemäß § 149 KostO auf 0,5 Prozent. Bei Beträgen von über 10.000 Euro darf die Gebühr nur 0,25 Prozent betragen. Da das Anderkonto dazu dient, das Vermögen des Mandanten vollständig zu verwalten, darf die Bank von einem Anderkonto keine Kontoführungsgebühren einziehen. Das bestätigte kürzlich auch das Amtsgericht Aachen noch einmal (AZ 107 c 452/17).

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