6. Januar 2016, 10:58 Uhr
Schutz vor Betrug Falschgeld: Richtig erkennen und abgeben
Ist es wirklich so schwer, Falschgeld zu erkennen? Allein im ersten Halbjahr 2015 wurde in Deutschland Falschgeld im Wert von 2,25 Millionen Euro entdeckt – die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Doch wie kann man als Verbraucher Falschgeld erkennen und was ist zu tun, wenn man gefälschte Scheine oder Münzen identifiziert hat? Lesen Sie, wie Sie auf der sicheren Seite bleiben.
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Falschgeld erkennen mit Sicherheitsmerkmalen
Mit etwas Übung erkennen Sie echte Geldscheine bereits am Material. Sie bestehen aus Baumwolle und fühlen sich fest und griffig an. Außerdem sind die Schriftzeichen "BCE, ECB, EZB, EKT, EKP" deutlich fühlbar. Sie sollten aber immer mehrere Merkmale überprüfen, um Gewissheit zu erlangen. Durch Kippen können Sie relativ schnell und zuverlässig die Echtheit einer Banknote überprüfen: Auf Vorder- und Rückseite findet sich jeweils ein Merkmal, das sich durch das Kippen des Geldscheins verändert, zum Beispiel ein Glanzstreifen oder ein Hologramm. Echte Münzen erkennen Sie an den gleichmäßigen, scharfen Konturen und einem sauber ausgeprägten Rand. 1- und 2-Euro-Münzen sind außerdem leicht magnetisch. Als zusätzliches Hilfsmittel können Sie einen definitiv echten Schein oder eine Münze zum Vergleich heranziehen. Wenn Sie immer noch unsicher sind, hilft Ihre Hausbank oder eine Filiale der Bundesbank weiter. Dort können Sie Scheine und Münzen auf Echtheit überprüfen lassen.
Der richtige Umgang mit Falschgeld
Wenn Sie sofort Falschgeld erkennen, zum Beispiel als Wechselgeld im Geschäft oder Restaurant, sollten Sie die Annahme verweigern. Denn Sie erhalten keinen Ersatz für gefälschte Scheine oder Münzen, wenn Sie diese abgeben. Benachrichtigen Sie immer die Polizei, wenn Sie eine Fälschung erkannt haben. Das Geld wird bei der Bundesbank abgegeben und dort überprüft und einbehalten, wenn es sich tatsächlich um Fälschungen handelt. Wenn Sie Falschgeld erkennen oder zumindest den Verdacht haben, sollten Sie es auf keinen Fall weitergeben. Sonst droht nämlich ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Allerdings können Sie nicht rechtlich belangt werden, wenn Sie keinerlei Ahnung hatten, dass es sich um gefälschtes Geld handeln könnte.
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