EU-Tabakrichtlinie umgesetzt: Warnhinweise und Verbote. Zwei weiße Zigarettenschachteln liegen auf einem Tisch. Imaginis, Fotolia

24. Mai 2016, 13:28 Uhr

Neues Gesetz EU-Tabak­richt­li­nie umgesetzt: Warn­hin­wei­se und Verbote

Seit dem 20. Mai 2016 gilt das Tabakerzeugnisgesetz, mit dem die EU-Tabakrichtlinie umgesetzt wird. Als eine der wichtigsten Neuerungen sind nun größere Warnhinweise auf Zigarettenpackungen verpflichtend. Auch werden künftig bestimmte Tabakprodukte verboten.

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Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung die EU-Tabakrichtlinie (Richtlinie für Tabakerzeugnisse) in deutsches Recht um. Eine zentrale Neuerung betrifft dabei die Warnhinweise, die bereits auf Zigarettenpackungen angebracht sind: Künftig müssen sie 65 Prozent der Packung bedecken und sollen durch sogenannte Schockbilder verstärkt werden, die die gesundheitlichen Folgen des Rauchens zeigen. Die Warnhinweise sind allerdings nicht verpflichtend für Zigarren und Zigarillos. Es gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der bereits produzierte Ware noch abverkauft werden darf.

Tabakerzeugnisse mit charakteristischen Aromen, etwa Menthol, werden künftig verboten. Im Handel gilt jedoch noch eine Übergangsfrist bis 2020. Neue Tabakprodukte müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, und durch die EU-Tabakrichtlinie gibt es nun klare Regelungen für das Inverkehrbringen von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern. Bereits seit dem 1. April 2016 dürfen elektronische Zigaretten nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

RechtsschutzAuch für die Tabakwerbung werden die Regeln noch einmal verschärft: Ab Mitte 2020 soll auch im Kino und auf Plakatwänden nicht mehr für Tabakerzeugnisse geworben werden dürfen. Bereits jetzt ist Werbung in der Presse sowie in Hörfunk, Fernsehen und Internet verboten. Tabakunternehmen dürfen auch keine Sendungen oder Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung sponsern. Auch die Produktplatzierung in Fernsehen und Radio ist nicht erlaubt.

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