EU-Beschluss: Mehrheit für Artikel 13 und Uploadfilter © BillionPhotos.com / Fotolia

27. März 2019, 13:04 Uhr

Digitales Recht EU-Beschluss: Mehrheit für Artikel 13 und Uploadfilter

Das EU-Parlament hat sich für eine Reform des digitalen Urheberrechts ausgesprochen – inklusive der Uploadfilter aus Artikel 13. Das erklärte Ziel der Reform ist ein besseres Leistungsschutzrecht für Kreative und Journalisten. Kritiker hingegen sehen in den angedachten Neuerungen die Gefahr von Zensur und einer Beschneidung der Meinungsfreiheit. In den letzten Wochen gab es daher viele Demonstrationen und Petitionen unter dem Aufruf #SaveYourInternet ("Rettet euer Internet"). Verhindern konnten sie den Beschluss auf EU-Ebene nicht.

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Richt­li­nie auf EU-Ebene beschlossen

Die Abstimmung über die Reform des Urheberrechts im Internet fand die mehrheitliche Zustimmung des EU-Parlaments:  348 Ja-Stimmen, 274 Nein-Stimmen, 36 Enthaltungen.

Es handelt sich dabei um einen EU-Beschluss, das heißt, konkrete Inhalte stehen noch nicht fest. Mit welchen Maßnahmen die EU-Richtlinen auf nationaler Ebene umgesetzt werden, müssen die Mitgliedsstaaten innerhalb ihrer eigenen Instanzen ausarbeiten. Dafür bleiben ihnen zwei Jahre Zeit. Bevor das allerdings passiert, müssen die Staaten den Beschluss in den kommenden Wochen zunächst billigen.

Besonders umstrit­ten: Upload­fil­ter aus Artikel 13Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Der Protest der vergangenen Wochen richtete sich vor allem gegen Artikel 13 – der nach der Reform Artikel 17 sein wird; die Gründe dafür sind bürokratischer Natur, inhaltlich ändert sich nichts.

Artikel 13 will die Betreiber großer Online-Sharing-Dienste, wie etwa YouTube, Facebook und Instagram, stärker in die Pflicht nehmen: Bisher waren für Urheberrechtsverletzungen vor allem die hochladenden Personen verantwortlich. Nach der Reform sollen aber die Plattformen für Inhalte haften, die gegen geltendes Urheberrecht verstoßen. Die Betreiber müssen sich also darum bemühen, dass entsprechendes Material erst gar nicht auf ihre Seiten gelangt.

Artikel 13 schreibt Uploadfilter nicht explizit vor. Praktisch gibt allerdings kaum eine andere Möglichkeit: Da die riesigen Datenmengen nicht von echten Menschen geprüft werden können, müssen Programme das übernehmen. Kritiker führen an, dass die Maschinen nicht zwischen rechtswidriger und legaler Nutzung fremder Inhalte – zum Beispiel für Satiren und Rezensionen – unterscheiden können und so auch legitime Inhalte geblockt werden könnten.

Ausnahmen für Bildung, Kultur und Start-ups

Wissensvermittlung und Kultur sollen nicht eingeschränkt werden. Auch kleine Online-Firmen sollen keinen Nachteil erleiden: Die Richtlinie will Ausnahmen und weniger strikte Auflagen für beispielsweise Start-ups, Online-Enzyklopädien und Material aus Lehre und Forschung.

Für alle, die aus einer kommerziellen Motivation heraus Inhalte erschaffen – zum Beispiel Musiker, Videokünstler und Autoren – soll es in Zukunft leichter werden, für die Online-Nutzung ihrer Werke entsprechende Tantiemen zu bekommen. Auch in dieser Personengruppe wird die Reform kontrovers diskutiert.

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