Nahaufnahme einer männlichen Hand, die das Radio in einem Auto bedient © iStock.com/denkcreative

23. Dezember 2020, 10:00 Uhr

Durchatmen Digital-Standard: Was bedeutet die DAB+-Pflicht für Verbraucher?

Seit dem 21. Dezember 2020 ist digitaler Radioempfang für bestimmte Geräte gesetzlich vorgeschrieben. Die DAB+-Pflicht ist vor allem für diejenigen wichtig, die den Kauf eines Neuwagens planen. Denn für Autoradios gelten striktere Vorgaben als für andere Radiogeräte. Was die Digitalradio-Vorschrift für Verbraucher bedeutet, erfährst du hier.

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Bei Neuwagen ist DAB+ Pflicht

Wenn du nach dem Stichtag einen Neuwagen mit integriertem Radio kaufst, muss dies DAB+ empfangen können – ohne dass du für diese Funktionalität einen Aufpreis bezahlen musst. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt in § 48 Absatz 4 für Autoradios “den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden”, vor. UKW-Radios reichen nicht mehr aus, Internetfähigkeit – etwa bei Infotainmentsystemen – allein auch nicht.

Ausnahmen für Gebraucht­wa­gen und nach­ge­rüs­te­te Autoradios

Für Gebrauchtwagen gilt das allerdings nicht; hier ist digitaler Radioempfang nicht vorgeschrieben. Unter Gebrauchtwagen fallen auch Neufahrzeuge mit Tageszulassung. Wenn der Händler also ein eigentlich neues Auto vor dem 21. Dezember 2020 für einen Tag zugelassen hatte, darf er es noch ohne DAB+-fähiges Radio verkaufen.

Für Autoradios, die nicht ab Werk verbaut sind gelten dieselben Regeln wie für sogenannte stationäre Radios. Das bedeutet: Der DAB+-Standard ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben. Mehr dazu weiter unten.

In jedem Fall gilt: Wenn du noch ein altes UKW-Autoradio besitzt, musst du nicht auf digitalen Radioempfang aufrüsten und darfst es auch in einen frisch erstandenen Neuwagen einbauen.

Info

Was ist DAB+?

DAB+ steht für Digital Audio Broadcasting, also digitalen Audio-Rundfunk; unter Fachleuten auch digital-terrestrisches Radio genannt. Hinter all diesen Begriffen steckt letztendlich nichts anderes als der digitale Nachfolger des analogen UKW-Radios.

Der Digitalstandard kann neben dem Radioprogramm auch Zusatzinformationen in Text- und Bildformaten ausliefern. Dadurch können unter anderem umfangreichere Verkehrsmeldungen an integrierte Navigationssysteme geliefert werden. Außerdem können Zusatzinfos wie Wetterkarten oder Programmübersichten angezeigt werden.

DAB+ bietet einen stabileren Empfang ohne Frequenzwechsel. Wenn ein Sender deutschlandweit ausgestrahlt wird, ist er überall auf derselben Frequenz empfangbar, es muss also nicht mehr nachjustiert werden.

Auf lange Sicht soll DAB+ den UKW-Radioempfang ersetzen. Einen konkreten Termin für die Umstellung gibt es in Deutschland allerdings noch nicht. Andere Länder sind hier schon weiter. Die Schweiz plant die Abschaltung beispielsweise zwischen 2021 und 2025. In Norwegen wurde UKW schon Ende 2017 eingestellt.

Regelung für Radio­ge­rä­te für den Hausgebrauch

Für herkömmliche Radiogeräte, in Stereoanlagen verbaute Radios und Autoradios zum nachträglichen Einbau sind die gesetzlichen Vorgaben nicht so streng wie für fest verbaute Autoradios. § 48 Absatz 5 TDK schreibt vor, dass Neugeräte mindestens eine digitale Empfangsmöglichkeit haben müssen. Das muss allerdings nicht zwingend DAB+ sein.

Hier reicht – anders als bei vom Hersteller eingebauten Autoradios – der Empfang von Webradio (IP-Radio) aus.

Ein digitaler Empfangsweg ist zudem nur für Geräte vorgeschrieben, die Sendernamen anzeigen können, also ein Display haben. Radios, die nur die ausgewählte Frequenz anzeigen, sind von der Regelung ausgenommen. Das gilt auch für Geräte, bei denen der Radioempfang nur eine Nebenfunktion ist, zum Beispiel bei Boomboxen oder Intercom-Systemen.

Dürfen Radios ohne Digi­tal­emp­fang noch verkauft werden?

Wenn du im Elektrofachmarkt noch ein Radio ohne digitale Empfangsmöglichkeit findest, ist das nicht zwingend gesetzwidrig. Geräte, die vor dem 21. Dezember 2020 in der EU in Verkehr gebracht wurden, also beispielsweise schon bei einem Großhändler oder Importeur im Lager lagen, dürfen noch verkauft werden.

Ohnehin gelten die Vorschriften nur für gewerbliche Anbieter. Als Privatperson kannst du ein Radio ohne digitalen Empfang problemlos weiterverkaufen.

Fazit
  • Bei in Neuwagen inte­grier­ten Radios ist DAB+ seit Ende 2020 Pflicht und darf nicht extra kosten.
  • Gebraucht­wa­gen und Autos mit Tages­zu­las­sung vor dem 21.12.2020 dürfen ohne DAB+-fähiges Radio verkauft werden.
  • Für Radio­ge­rä­te und Anlagen reicht ein digitaler Emp­fangs­weg, bei­spiels­wei­se Inter­net­ra­dio. DAB+ ist nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Händler dürfen analoge Geräte noch verkaufen, wenn diese vor dem 21.12.2020 in die EU ein­ge­führt wurden.
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