Dezember 2018: Das sind die gesetzlichen Neuregelungen weedezign, Fotolia

29. November 2018, 14:40 Uhr

Das sollten Verbraucher wissen Dezember 2018: Das sind die gesetz­li­chen Neuregelungen

Ein Gesetz regelt ab Dezember 2018 die Verschrottung von Elektromüll neu. Gleichzeitig ändern sich die Richtlinien für Geoblocking beim Online-Shopping innerhalb der EU. Und die Deutsche Bahn erhöht mit dem Winterfahrplan die Ticketpreise.

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Ent­sor­gung von Elektroschrott

Der technische Fortschritt zeigt sich immer öfter im Alltag. Beleuchtungselemente und andere elektronische Bauteile werden immer kleiner. Mittlerweile sind Möbel und sogar Textilien mit Technik ausgestattet. Hatten diese und ähnliche Gegenstände ausgedient, landeten sie bislang im Sperrmüll. Damit macht ab Dezember 2018 das erweiterte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Schluss. Demnach gehören beispielsweise Regale mit eingebauten Lichtleisten, elektrisch betriebene Massagesessel oder Schuhe mit integrierten Blinklichtern auf den Wertstoffhof.

Achtung: Stehen größere Möbel, wie etwa Schrankwände, zur Entsorgung an, können Verbraucher sie nicht komplett abgegeben. Stattdessen müssen sie sie auseinanderbauen und dürfen nur jene Teile mit der eingebauten Technik abliefern.

Kein Geo­blo­cking mehr für Online-Shops in der EUMehr Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

Einkaufen im Internet funktioniert theoretisch grenzenlos. In der Praxis war das allerdings nicht immer so. Das lag am sogenannten Geoblocking. Diese Methode führte dazu, dass manche Angebote für Kunden aus dem Ausland nicht zur Verfügung standen. Beispiel: Ein französischer, im Web international aufgestellter Anbieter leitete deutsche Verbraucher automatisch immer auf seine deutsche Homepage. Dort konnten bestimmte Waren der französischen  Homepage für sie nicht oder nur zu anderen Preisen erhältlich sein. Es machte also einen Unterschied, von welchem Land aus die Interessenten ins Internet gingen.

Auch dies ist mit den Neuregelungen ab dem 3. Dezember 2018 nicht mehr gestattet. EU-weit sind Einzelhändler dann verpflichtet, ihre Internet-Shops allen Verbrauchern zu identischen Bedingungen zu öffnen.

Bahn­rei­sen und Vignetten werden teurer

Auf Änderungen müssen sich auch deutsche Zugreisende einstellen. Nicht wegen einer gesetzlichen Neuregelung, aber wegen des Winterfahrplans der Bahn, der ab dem 9. Dezember gilt. Abgesehen von einigen neuen Verbindungen wirkt sich das vor allem auf die Preise aus. Im Schnitt erhöhen sie sich im Fernverkehr um 0,9 Prozent. Deutlich stärker, nämlich um 1,9 Prozent, steigen die Preise für Fahrscheine ohne Rabatt (Flexpreis).

Auch Autofahrer, die auf österreichischen oder schweizerischen Straßen unterwegs sind, müssen tiefer in die Tasche greifen. Grund sind die Vignetten 2019, die ab 1. Dezember erhältlich und gültig sind. In Österreich steigen die Preise dafür um 1,90 Euro auf 89,20 Euro pro Jahr, in der Schweiz um 75 Cent auf 36,50 Euro.

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