Bankvollmacht erteilen: Das sollten Sie beachten. Eine Frau und ein Mann im Blazer sitzen einer anderen Frau gegenüber und lächeln. contrastwerkstatt, Fotolia

31. Oktober 2016, 11:26 Uhr

Kontovollmacht Bank­voll­macht erteilen: Das sollten Sie beachten

Mit einer Bankvollmacht geben Sie anderen Personen die Möglichkeit, in einem bestimmten Umfang über Ihr Konto zu verfügen – das kann zum Beispiel für den Ehepartner oder die Kinder sinnvoll sein. Denn es kann der Fall eintreten, dass Sie sich nicht selbst um Ihre Bankgeschäfte kümmern können.

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Vollmacht erteilen: Der Ablauf

Wenn Sie jemandem für Ihr Konto eine Vollmacht erteilen wollen, sollten Sie sich das zunächst gut überlegen. Sie sollten der Person großes Vertrauen entgegenbringen, weil diese durch die Vollmacht Einblick in Ihre Finanzen erhält und in einem bestimmten Rahmen auch selbst Bankgeschäfte für Sie tätigen kann. Wenn keine Bankvollmacht vorliegt, können nur Sie selbst über das Konto verfügen. Eine Ausnahme gilt für Minderjährige und betreute Personen – in diesen Fällen sind die Eltern beziehungsweise der Betreuer ebenfalls verfügungsberechtigt. Bei einer Bankvollmacht handelt es sich um eine Form der Stellvertretung, weshalb §§ 164 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu Anwendung kommen. § 167 BGB sieht für die Erteilung der Vollmacht keine bestimmte Form vor, allerdings bieten Banken in der Regel Formulare an, mit denen Sie eine Vollmacht erteilen können.

RechtsschutzGrenzen der Bankvollmacht

Grundsätzlich bewegen sich die Befugnisse des Bevollmächtigten in einem bestimmten Rahmen, und er ist nur zur Verwaltung des Kontos berechtigt. Er kann also zum Beispiel Kontoauszüge drucken lassen oder Überweisungen tätigen. Dagegen ist es ihm nicht möglich, das Konto zu kündigen oder auf sich selbst umzuschreiben. Der Kontoinhaber hat aber auch gewisse Freiheiten und kann selbst entscheiden, zu welchen Bankgeschäften er den Bevollmächtigten berechtigen möchte. Der Kontoinhaber kann die Bankvollmacht außerdem jederzeit widerrufen, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Zur Sicherheit sollten Sie in einem solchen Fall aber auch die Kontokarten zurückfordern und die Zugangsdaten von Tele- oder Onlinebanking ändern.

Grundsätzlich ist zwischen einer trans- und einer prämortalen Vollmacht zu unterscheiden: Die transmortale Vollmacht gilt über den Tod des Kontoinhabers hinaus und ist sinnvoll, wenn zum Beispiel der Ehepartner in diesem Fall Zugriff auf das Konto haben soll. Die prämortale Vollmacht endet dagegen, wenn der Kontoinhaber stirbt.

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