Änderungen 2017: Das ist neu für Verbraucher. Ein sechsköpfige Familie bestehend asu Großeltern, Eltern und zwei Kindern, sitzt fröhlich an einem Tisch. WavebreakmediaMicro, Fotolia

3. Januar 2017, 15:40 Uhr

Neuregelungen Ände­run­gen 2017: Das ist neu für Verbraucher

Der Jahreswechsel bringt für Verbraucher oft Neuerungen mit sich: Lesen Sie hier, welche Änderungen 2017 wichtig sind. Besonders stark ist der Bereich Pflege betroffen, doch auch für Arbeitnehmer und Familien gelten einige Neuregelungen.

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Ände­run­gen 2017 für Arbeitnehmer

Ab 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von bisher 8,50 Euro brutto pro Stunde auf 8,84 Euro. Es kommt also zu einer Erhöhung um 34 Cent. Auch der Grundfreibetrag soll angehoben werden und zwar um 168 Euro auf 8.820 Euro. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Wert übersteigt, werden Steuern fällig. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gilt ein Grundfreibetrag von 17.640 Euro. Für werdende und junge Mütter bringen Änderungen beim Mutterschutzgesetz einige Neuregelungen mit sich. So wurde zum Beispiel der Personenkreis auch auf Schülerinnen und Studentinnen ausgeweitet. Arbeitnehmer dürfen sich 2017 außerdem über einen zusätzlichen Feiertag freuen: In diesem Jahr ist der Reformationstag am 31. Oktober wegen des 500. Jubiläums bundesweit frei – allerdings nur einmalig. Die Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auch in diesem Jahr weiter an: Wer 2017 in den Ruhestand geht, muss über seinen 65. Geburtstag hinaus noch sechs Monate arbeiten, um eine Rente ohne Abschläge zu erhalten.

RechtsschutzNeu­re­ge­lun­gen in der Pflege und für Familien

Besonders große Änderungen gibt es 2017 in der Pflege: Durch die Pflegereform werden zum Beispiel die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt und das Pflegestärkungsgesetz III sorgt unter anderem für mehr Beratungsmöglichkeiten. Familien profitieren von einer Erhöhung des Kindergelds um monatlich zwei Euro: Für die ersten beiden Kinder gibt es nun 192 Euro, für das dritte 198 Euro und ab dem vierten jeweils 223 Euro. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 108 Euro auf insgesamt 7.356 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird um zehn Euro erhöht und liegt dann bei 170 Euro im Monat.

Was sich sonst noch ändert

Auch in anderen Bereichen gibt es einige Neuregelungen: So können Fahrer von Elektroautos und -fahrrädern ihre Fahrzeuge steuerfrei im Betrieb ihres Arbeitgebers aufladen. Bei Lebensversicherungen, die 2017 neu abgeschlossen werden, gilt ein geringerer Garantiezins: Er wurde von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt. Bestandskunden sind davon aber nicht betroffen. Und zum Abschluss eine positive Neuerung für Reisende: Sie können voraussichtlich ab Mitte des Jahres in der gesamten EU ohne Roaming-Gebühren telefonieren und im Internet surfen.

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