Minijobber haben Anspruch auf Urlaub PixieMe, Fotolia

13. Juli 2018, 14:45 Uhr

Darf ich eigentlich? Minijob vs. Vollzeit: Wie unter­schei­den sich die Urlaubsansprüche?

Wer nur einen Minijob macht, hat keinen Urlaubsanspruch? Das stimmt nicht! Doch viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass ihnen auch bei geringfügiger Beschäftigung Urlaub zusteht – und teilweise sogar Urlaubsgeld! Deshalb ist es wichtig, dass du deine Rechte kennst. Streitlotse erklärt, was Minijobber über die Berechnung und Bezahlung ihrer Urlaubstage wissen müssen.

Ob privat oder im Job: Es ist ein gutes Gefühl, rundum abgesichert zu sein. >>

Vollzeitbeschäftigte mit einer Sechs-Tage-Woche haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es immerhin noch 20 gesetzlich verbürgte Urlaubstage. Grundlage dafür ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Wer in einem Job mit Tarifvertrag arbeitet, darf sich oft sogar über bis zu 30 Tage und mehr freuen.

Und die Kollegen im Minijob sollen leer ausgehen? Nein. Minijobber sind keine Angestellten zweiter Klasse, sondern haben ebenso Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Lediglich die Anzahl der Tage ist in der Regel prozentual geringer, weil du mit einem Minijob meist nicht jeden Tag in der Firma bist.

Berech­nung: So viel bezahlter Urlaub steht dir zu

Das Wichtigste zuerst: Die Berechnung des Urlaubsanspruchs hängt von der Anzahl deiner Arbeitstage ab – nicht davon, wie viele Stunden du arbeitest. Außerdem musst du wissen, ob in deinem Betrieb fünf oder sechs Tage in Vollzeit üblich sind.

Der jährliche Urlaubsanspruch im Minijob zu kommen, wird folgendermaßen berechnet:

  • mul­ti­pli­zie­re deine Arbeits­ta­ge pro Woche mit dem jähr­li­chen Urlaubs­an­spruch der Voll­zeit­be­schäf­tig­ten (20 oder 24)
  • teile das Ergebnis durch die Anzahl der Wochen­ar­beits­ta­ge (5 oder 6) der Vollzeitbeschäftigten

Beispiel: Heike arbeitet an drei Tagen pro Woche. Ihre Kollegen in Vollzeit haben mit einer Sechs-Tage-Woche Anspruch auf 24 Urlaubstage. Daher rechnet Heike: (3 × 24) : 6 = 12 Tage Urlaub.

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Berech­nung: Urlaubs­ta­ge bei unre­gel­mä­ßi­gen Arbeitstagen

In vielen Minijobs sind die Arbeitszeiten der sehr flexibel: In einer Woche abreitest du vier Tage, in der nächsten nur einen? Kein Problem! Auch das lässt sich berechnen. Die Bezugsgröße ist dann das gesamte Jahr. Die Arbeitstage innerhalb dieser 52 Wochen hat das Bundesarbeitsgericht wie folgt festgelegt:

  • 260 Arbeits­ta­ge in einer Fünf-Tage-Woche
  • 312 Werktage in der Sechs-Tage-Woche

Gerechnet wird nun so:

  • mul­ti­pli­zie­re deine jähr­li­chen Arbeits­ta­ge mit den Urlaubs­ta­gen der Vollzeitbeschäftigten
  • teile das Ergebnis durch die Jah­res­ar­beits­ta­ge für Voll­zeit­be­schäf­tig­te (260 oder 312)

Beispiel: Thomas arbeitet an 112 Tagen im Jahr. In seinem Betrieb gib es eine Fünf-Tage-Woche mit dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Thomas rechnet nun: (112 × 20) : 260 = 8,62 Urlaubstage. Da kaufmännisch gerundet wird, stehen Thomas mit seinem Minijob neun Tage bezahlter Urlaub zu.

Berech­nung: Mehr Urlaub dank Tarifvertrag

Wer in einem Unternehmen arbeitet, das an einen Tarifvertrag gebunden ist, kann sich meist über mehr Urlaubstage freuen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Denn die Gewerkschaften handeln in der Regel mehr Urlaub heraus. Davon profitieren alle Beschäftigten. Der Urlaubsanspruch für Minijobber berechnet sich dann so:

  • mul­ti­pli­zie­re deine Wochen­ar­beits­ta­ge mit den im Tarif­ver­trag fest­ge­leg­ten Urlaubs­ta­gen für Vollzeitbeschäftigte
  • teile das Ergebnis durch die im Tarif­ver­trag fest­ge­setz­te Zahl an Wochenarbeitstagen

Beispiel: Kim arbeitet zwei Tage pro Woche, die Kollegen in Vollzeit fünf Tage. Der Tarifvertrag garantiert 31 Tage Urlaub pro Jahr. Um den eigenen Urlaubsanspruch zu ermitteln, rechnet Kim nun: (2 × 31) : 5 = 12,4. Kim hat also ein Anrecht auf 12 bezahlte Urlaubstage.

Urlaubs­geld im Minijob: Durchaus möglich

Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Aber: Sieht der Tarifvertrag Urlaubsgeld vor oder ist das im Betrieb schlichtweg üblich, gilt das auch für geringfügig Beschäftigte. Hier ist die Wochenarbeitszeit die Berechnungsgrundlage: Minijobber bekommen genauso viel Urlaubsgeld wie ihrer Kollegen – heruntergerechnet auf den prozentualen Anteil ihrer Arbeitszeit.

Beispiel: Die Angestellten mit der 40-Stunden-Woche erhalten ein Urlaubsgeld in Höhe von 800 Euro. Du arbeitest 10 Stunden pro Woche – also ein Viertel der regulären Arbeitszeit. Deshalb bekommst du 25 Prozent des Urlaubsgeldes für Vollzeitkräfte, immerhin 200 Euro.

Urlaubs­geld & Urlaubs­ta­ge dürfen nicht im Vertrag aus­ge­schlos­sen werden

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber versuchen, den Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag auszuschließen. Das ist allerdings nicht rechtens, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied (AZ 4 Sa 52/15).

Minijobber, die bisher nichts von ihren Ansprüchen wussten und keinen Urlaub hatten, sollten möglichst schnell handeln. Denn sie können sich den ungenutzten Urlaub auszahlen lassen. Das geht sogar dann noch, wenn du schon nicht mehr in dem Unternehmen arbeitest. Auch Aushilfen, die nur temporär eingesetzt werden und naturgemäß in dieser kurzen Zeit gar keinen Urlaub machen können, steht dieser trotzdem zu. Sie haben dann ebenfalls hast ein Recht darauf, ihren Urlaub ausbezahlt zu bekommen.

Doch was heißt "schnell handeln"? Nach allerspätestens drei Jahren sind die Ansprüche verjährt. Gerade bei tarifvertraglichen Abmachungen sind die Fristen aber oft sehr viel kürzer. Der Betriebsrat weiß auf jeden Fall Genaueres für deinen Einzelfall.

Hier findest du weitere Informationen zum Thema: Urlaubsanspruch

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