Die Beiträge zur Rentenversicherung bei Minijobs liegen bei 3,7 Prozent ihres Lohnes Syda Productions, Fotolia

31. August 2017, 10:28 Uhr

Langfristige Vorsorge Ren­ten­ver­si­che­rung und Minijob: Was Sie wissen sollten

Die Regelungen für die Rentenversicherung in Minijobs unterscheiden sich nach Arbeitsverhältnissen mit unter 400 Euro, die vor 2013 begonnen wurden, und Beschäftigungen, die ab 2013 aufgenommen wurden beziehungsweise bis zu 450 Euro pro Monat einbringen. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist bei beiden auf lange Sicht nur selten sinnvoll.

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Für welchen Minijob besteht eine Rentenversicherungspflicht?

Minijobs mit Arbeitsbeginn vor 1. Januar 2013 und weniger als 400 Euro Lohn sind automatisch von der Rentenversicherung befreit. Sie können aber einen Antrag stellen und freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.

Alle Minijobber, die ab 2013 begonnen haben oder aber von ihrem Arbeitgeber mittlerweile mehr als 400 Euro Lohn erhalten, sind rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag erfolgt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Diese Befreiung kann auch während einer bereits laufenden Beschäftigung beantragt werden und gilt dann bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wie hoch sind die Beiträge zur Ren­ten­ver­si­che­rung im Minijob?

Wenn Sie während Ihres Minijobs in die Rentenkasse einzahlen, geben Sie 3,7 Prozent Ihres Lohnes ab – bei 450 Euro sind das 16,65 Euro pro Monat. Ihr Arbeitgeber steuert weitere 15 Prozent bei. Mit der Rentenversicherungspflicht haben Sie nach einem Jahr im Minijob später 0,86 Euro mehr monatlich als komplett ohne eigene Einzahlung. Das mag zunächst kein guter Deal sein, doch die Beteiligung am Rentensystem hat durchaus viele andere Vorteile.

Rente und Minijob: Viele Leistungsvorteile

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Die Rentenversicherung beinhaltet mehr als die Auszahlung der Rente und so können Minijobber relativ günstig  profitieren, wenn sie in die Rentenkasse einzahlen. Bei Erwerbsunfähigkeit haben Rentenversicherte Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dazu müssen Sie aber für eine bestimmte Zeit – nicht eine bestimmte Summe! – in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Gesundheitliche Rehabilitation oder Umschulungen aus gesundheitlichen Gründen werden ebenfalls nur ab einer bestimmten Beitragsdauer bezahlt. Personen mit beitragspflichtigen Minijobs werden bei der Riester-Rente zusätzlich gefördert. Das kann sich besonders für Mütter und Studenten lohnen.

Fünf Jahre müssen Sie mindestens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt eine Rente zu erhalten. Dabei zählen auch die Monate im Minijob. Gerade für Eltern ist das also sinnvoll. Auch wenn Sie verständlicherweise gern jetzt mehr im Portemonnaie hätten, ist die Rentenversicherung im Minijob sinnvoll, um später davon zu profitieren.

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