
7. November 2016, 15:12 Uhr
Neue Regelungen Arbeitsstättenverordnung 2016: Das sind die Neuerungen
Die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung im November 2016 sieht einige Änderungen vor. Unter anderem soll der Bereich Telearbeit klarer geregelt werden. Mit den Neuerungen will die Bundesregierung stärker auf die veränderte Arbeitswelt eingehen.
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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beinhaltet grundsätzliche Regelungen dazu, wie Arbeitsstätten eingerichtet werden müssen. Ein zentraler Bereich der aktuellen Novellierung ist die Telearbeit, für die mit der Verordnung eindeutige Regeln gelten sollen. Immer mehr Arbeitnehmer schätzen die Möglichkeit, flexibel im Homeoffice zu arbeiten. Wie die neue Arbeitsstättenverordnung 2016 vorschreibt, muss der Arbeitgeber künftig mit dem Angestellten über die Einrichtung und Gestaltung des Heimarbeitsplatzes und über die dortigen Arbeitsbedingungen sprechen. Die Verordnung klärt aber auch, dass es sich beim gelegentlichen mobilen Arbeiten, zum Beispiel unterwegs im Zug, nicht um Telearbeit handelt.
Außerdem wird mit der Arbeitsstättenverordnung 2016 auch geklärt, was in der bereits vorher obligatorischen Arbeitsschutz-Unterweisung genau vermittelt werden soll, beispielsweise Informationen zu Brandschutz, Erster Hilfe und Notausgängen. Auch Risiken für psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz auftreten können, sollen besser bekämpft werden: Hierzu gibt es nun klarere Vorgaben, zum Beispiel zu Lärmbelästigung, Beleuchtung und Ergonomie am Arbeitsplatz.
Ein weiterer Punkt betrifft die verpflichtende Sichtverbindung nach außen: Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume müssen eine solche Verbindung haben und Tageslicht hereinlassen – sofern dies baulich und betrieblich möglich ist. Sanitärräume müssen dagegen nicht unbedingt ein Fenster haben.
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