Arbeitgeber zahlt nicht: Das können Sie tun. Ein Mann und eine Frau in Business-Kleidung sitzen einem anderen Mann an einem Schreibtisch skeptisch gegenüber. Andrey Popov, Fotolia

2. August 2016, 15:40 Uhr

Lohnverzug Arbeit­ge­ber zahlt nicht: Das können Sie tun

Der Arbeitgeber zahlt nicht und das Konto bewegt sich in Richtung Minus: Eine unangenehme Situation für viele Arbeitnehmer, die leider immer wieder vorkommt. Lesen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie vergeblich auf die Gehaltszahlung warten.

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Lohn­ver­zug: Zur Zahlung auffordern

Wenn Sie vergeblich auf die Gehaltszahlung warten, entsteht ein Lohnverzug. Dieser liegt allerdings nur dann vor, wenn Ihr Arbeitgeber selbst dafür verantwortlich ist und kein Bankfehler passiert ist. Grundsätzlich sollten Sie schnell handeln, wenn Sie bemerken: Der Arbeitgeber zahlt nicht. Im Tarif- oder Arbeitsvertrag kann nämlich eine Ausschlussfrist vereinbart sein, in der Sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen müssen. Danach verlieren Sie also unter Umständen Ihren Anspruch auf das versäumte Gehalt. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber am besten schriftlich und unter Angabe einer Frist zur Zahlung auf und nennen Sie in dem Schreiben auch den Betrag, den er Ihnen schuldet. Nach Ablauf der Frist können Sie ihn abmahnen. Als Ausgleich für die verspätete Zahlung haben Sie außerdem Anspruch auf eine Verzugspauschale und Verzugszinsen.

Zurück­be­hal­tungs­recht bei ver­spä­te­ter Gehaltszahlung

Wenn Sie längere Zeit kein Gehalt bekommen, sind Sie auch nicht verpflichtet, zu arbeiten. Sie können dann von Ihrem sogenannten Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gebrauch machen. Allerdings sollten Sie das schriftlich mitteilen und nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Auch in der Zeit, in der Sie nicht arbeiten, verlieren Sie nicht den Anspruch auf eine Gehaltszahlung.

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Sollten Zahlungsaufforderung und Abmahnung erfolglos bleiben, können Sie gemäß § 626 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn ein erheblicher Zahlungsrückstand besteht. In der Rechtsprechung wird meist von mindestens zwei Monaten ausgegangen. Ähnliches gilt für das Zurückbehaltungsrecht. Sie haben außerdem die Möglichkeit, die ausstehende Gehaltszahlung mit einer Lohnklage vor dem Arbeitsgericht einzufordern. Vor diesem Schritt sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Sie sollten sich außerdem mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dort können Sie sich beraten lassen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, um den Gehaltsausfall auszugleichen.

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