Businessmann schüttelt Paar über Vertrag die Hand © iStock.com/fizkes

27. Juni 2025, 12:11 Uhr

So geht’s richtig Ander­kon­to: Das solltest du zum Fremd­geld­kon­to wissen

Stell dir vor, du kaufst ein Haus, regelst ein Erbe oder bist in einen Rechtsstreit verwickelt. Dabei geht es oft um viel Geld, das sicher und neutral verwahrt werden muss. In solchen Fällen reicht ein normales Konto nicht aus. Hier kommt das sogenannte Anderkonto ins Spiel. Es sorgt für Vertrauen und Transparenz – auch dann, wenn die Situation kompliziert wird. Alles Wichtige, was du zum Anderkonto wissen solltest, erfährst du hier.

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Was ist ein Anderkonto?

Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein spezielles Konto, auf dem Geld für jemand anderen aufbewahrt wird – zum Beispiel bei einem Immobilienkauf oder in einem Nachlassverfahren.

Dieses Anderkonto ist keine normale Kontenform wie dein Girokonto, sondern rechtlich besonders geschützt. Denn es gehört nicht demjenigen, der das Konto führt, sondern wird treuhänderisch verwaltet. Deshalb spricht man auch von einem Fremdgeldkonto oder Treuhandkonto.

Die Person, der das Geld gehört, wird Treugeber genannt. Ein- und Auszahlungen auf dem Konto werden vom Treuhänder dokumentiert, jeder Schritt ist nachvollziehbar. Gerade in sensiblen Situationen schafft ein Anderkonto Sicherheit und Vertrauen, denn es schützt das Geld der Beteiligten: Es bleibt rechtlich getrennt vom restlichen Vermögen – und darf nur zweckgebunden verwendet werden.

Info

Offen oder verdeckt?

Es gibt sogenannte offene und verdeckte Ander- oder Fremdgeldkonten.

  • Bei einem offenen Fremd­geld­kon­to ist für die Bank sichtbar, für wen das Geld verwahrt wird. Ein ent­spre­chen­der Kon­to­zu­satz macht kenntlich, dass das Geld nicht dem Kon­to­in­ha­ber gehört. Zu den offenen Treu­hand­kon­ten gehört auch das Anderkonto.
  • Bei einem ver­deck­ten Fremd­geld­kon­to bleiben diese Infor­ma­tio­nen anonym. Es ist von außen nicht ersicht­lich, dass Kon­to­in­ha­ber und Eigen­tü­mer des Vermögens ver­schie­de­ne Personen sind.

Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und Schutzmechanismen

Ein Anderkonto für Privatpersonen ist nicht erlaubt – nur bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater haben diese Befugnis. Die Grundlage dafür bilden verschiedene Gesetze, zum Beispiel § 58 Beurkundungsgesetz (BeurkG), § 47 Insolvenzordnung (InsO) oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch berufsrechtliche Vorschriften spielen eine Rolle.

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Warum das so streng geregelt ist? Weil es um Sicherheit geht. Geld auf einem Anderkonto gehört nicht zum Vermögen des Treuhänders. Das heißt: Wenn ein Anwalt oder Notar pleitegeht, bleibt das Geld seiner Mandanten geschützt – dank des sogenannten Aussonderungsrechts.

Besonders bei Rechtsanwälten gilt in bestimmten Fällen sogar eine Pflicht zur Führung eines Anderkontos, etwa wenn hohe Geldbeträge treuhänderisch für Mandanten verwaltet werden. Auch Notare sind in vielen Fällen zur Einrichtung eines Notaranderkontos verpflichtet. Ein herkömmliches Konto reicht hier oft nicht aus – insbesondere dann nicht, wenn Neutralität, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Absicherung notwendig sind.

Frau unterschreibt einen Vertrag
© iStock.com/Jacob Wackerhausen

So funk­tio­niert das Anderkonto

Wenn ein Notar oder Anwalt ein Anderkonto eröffnen möchte, geschieht das meist über eine Bank oder Sparkasse – etwa bei der Hausbank der Kanzlei oder als spezielles Anderkonto bei einer Sparkasse, das auf die Bedürfnisse beruflicher Treuhänder abgestimmt ist.

Verwendet wird das Konto zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie. Der Käufer zahlt den Kaufpreis zunächst auf das Anderkonto ein. Erst wenn alles im Grundbuch geregelt ist, wird das Geld unverzüglich an den Verkäufer ausgezahlt. Das gibt beiden Seiten Sicherheit.

Anderkonten werden aber auch in anderen Situationen genutzt, um Geld neutral zu verwahren, etwa bei:

Was kostet ein Anderkonto?

Die Kosten für ein Notaranderkonto können bei höheren Beträgen mehrere hundert Euro betragen. Zwar sind Eröffnung, Einzahlungen und das Führen des Anderkontos kostenfrei, aber es entstehen Hebegebühren. Sie decken das Entgegennehmen und Weiterleiten des Geldes ab und sind für Notare in § 149 Kostenordnung (KostO) und für Anwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Nr. 1009 (RVG) festgelegt.

Diese Gebühren errechnen sich wie folgt:

  • Bei Beträgen bis zu 2.500 Euro: 1 Prozent, min­des­tens 1 Euro
  • Bei 2.501 bis 10.000 Euro: zusätz­lich 0,5 Prozent des Mehrbetrags
  • Über 10.000 Euro: zusätz­lich 0,25 Prozent des Mehrbetrags

Beispiel: Bei einem Betrag von 10.200 Euro werden also zunächst 1 Prozent von 2.500 Euro fällig, also 25 Euro. Hier rechnest du dann 0,5 Prozent von 7.500 Euro hinzu, also 37,50 Euro. Anschließend addierst du noch 0,25 Prozent von 200 Euro, also 50 Cent. Der Gesamtbetrag liegt somit bei 63 Euro.

In der Regel trägt die Kosten derjenige, der das Konto für seine Zwecke benötigt – also meistens der Mandant. Gerade beim Hauskauf oder im Erbfall solltest du diese Gebühren von Anfang an mit einkalkulieren.

Übrigens: Banken dürfen für Anderkonten keine Kontoführungsgebühren verlangen. Das bestätigte auch das Amtsgericht Aachen (AZ 107 C 452/17).

Business Frau schüttelt einem Mann die Hand
© iStock.com/insta_photos

Risiken eines Ander­kon­tos und Strafen bei Missbrauch

Ein großer Vorteil des Anderkontos: Das Vermögen auf einem solchen Konto ist rechtlich vom restlichen Vermögen des Treuhänders getrennt. Wird ein Anwalt oder Notar insolvent, ist dein Geld trotzdem sicher: Es darf nicht in die Insolvenzmasse einfließen.

Trotzdem gibt es Risiken. Wird das Konto falsch geführt – zum Beispiel ohne saubere Trennung oder klare Dokumentation –, kann das rechtliche Folgen für den Treuhänder haben. Dies ist auch der Fall, wenn der Treuhänder das Geld nicht auf das Anderkonto einzahlt oder zweckentsprechend von dort weiterleitet, sondern für sich selbst verwendet – und damit veruntreut.

Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Anwälten kann in solchen Fällen nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) außerdem die Zulassung entzogen werden.

FAQ

  • Was ist ein Fremdgeldkonto?

Fremdgeldkonto ist der Oberbegriff für ein Konto, auf dem ein Treuhänder – zum Beispiel ein Anwalt, Notar, Steuerberater oder Insolvenzverwalter – Gelder verwahrt, die einem Dritten gehören. Es dient dazu, fremdes Vermögen getrennt vom eigenen zu halten.

  • Was ist ein Anderkonto?

Ein Anderkonto ist eine spezielle Form des Fremdgeldkontos, das ausschließlich von bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälten oder Notaren geführt werden darf.

  • Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto ist ein Anderkonto, das von einem Notar geführt wird – meist zur sicheren Abwicklung von Immobilientransaktionen, Erbfällen oder Nachlässen.

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