Vertragsabschluss am Telefon: Reicht Picture-Factory, Fotolia

20. Februar 2017, 16:22 Uhr

Neue Betrugsmasche Ver­trags­ab­schluss am Telefon: Reicht "Ja" sagen aus?

"Können Sie mich hören?" Eine unbedachte Antwort auf diese Frage eines fremden Anrufers kann zu einem ungewollten Vertragsabschluss am Telefon führen. Es reicht angeblich aus, wenn Sie daraufhin einfach nur ja sagen. Rechtens ist diese neue Betrugsmasche natürlich nicht.

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Ja sagen: Wirklich aus­rei­chend für einen Ver­trags­ab­schluss am Telefon?

Aus den USA schwappt eine neue Spielart des Telefonbetrugs zu uns herüber: Anfrufer versuchen mit simplen Fragen wie "Können Sie mich hören?" oder "Sind Sie Hausbesitzer?" Verbraucher dazu zu bewegen, am Telefon "Ja" zu sagen. Kurze Zeit nach dem Gespräch flattert den Betroffenen dann eine Rechnung ins Haus. Sie hätten schließlich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen. Verbraucher, die sich gegen den vermeintlichen Vertragsabschluss am Telefon zur Wehr setzen, werden von den Betrügen unter Druck gesetzt. Sie drohen mit negativen Schufa-Einträgen und der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen. Schließlich könnten sie durch einen Gesprächsmitschnitt belegen, wie Sie als Verbraucher am Telefon zu einem vorgeblichen Kaufvertrag deutlich ja sagen würden. Teile des Gesprächs werden von den Telefonbetrügern so zusammengeschnitten, dass es tatsächlich den Anschein erweckt, als hätten die Betroffenen einem Vertrag am Telefon zugestimmt.

Vertrag am Telefon nur mit konkretem Angebot zulässig

Es ist zwar theoretisch möglich, einen Vertrag am Telefon ohne weitere schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Dazu muss jedoch ein konkretes Angebot vorliegen. Das ist bei der aktuellen Betrugsmasche jedoch nicht der Fall. Als Verbraucher sind Sie also auf der sicheren Seite: Es hat keinen rechtsverbindlichen Vertragsabschluss am Telefon gegeben. Daher sollten Sie die Rechnung auf keinen Fall begleichen.

Auch wenn ein Gesprächsmitschnitt existiert, auf dem zu hören ist, wie Sie ja zu einem vermeintlichen Kaufangebot sagen, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Aufnahmen von Telefongesprächen sind aus rechtlicher Sicht nur verwertbar, wenn Sie der Aufzeichnung im Vorfeld explizit zugestimmt haben.

RechtsschutzAktiv gegen ver­meint­li­chen Ver­trags­ab­schluss vorgehen

Auch wenn durch das einfache ja sagen am Telefon kein rechtsgültiger Vertragsabschluss zustande gekommen ist, raten Verbraucherschützer dazu, die Rechnung nicht nur zu ignorieren, sondern sich aktiv zur Wehr zu setzen. Lassen Sie sich von einem verdächtigen Anrufer seinen Namen, die Firma, in dessen Auftrag er anruft, und eine Telefonnummer nennen, wenn er mit unterdrückter Nummer anruft. Generell ist es übrigens nicht zulässig, wenn Firmen Verbraucher mit unterdrückter Nummer kontaktieren. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale, einen Anwalt oder die Polizei wenden. Denn eine Strafanzeige kann in solchen Fällen durchaus angemessen sein.

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