Leihwagen nach Unfall: Diese Rechte haben Sie nito, Fotolia

15. März 2016, 11:06 Uhr

Unverschuldeter Autounfall Leihwagen nach Unfall: Diese Rechte haben Sie

Ein Leihwagen nach einem Unfall, bei dem das eigene Auto stark beschädigt wurde, ist vor allem für Berufstätige wichtig, die ihren Wagen täglich für die Fahrt zur Arbeit benötigen. Wenn Sie den Autounfall nicht selbst verschuldet haben, besteht für Sie häufig Anspruch darauf, einen Leihwagen zu nutzen und die Kosten erstattet zu bekommen. Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen dabei gelten.

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Leihwagen nach Unfall: Welcher Anspruch besteht?

Wenn Sie mit Ihrem Wagen in einen Autounfall verwickelt werden, an dem Sie selbst keine Schuld tragen, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Reparatur Ihres Autos bezahlen – und sie muss Ihnen in der Regel auch die Kosten für den benötigten Leihwagen erstatten, solange Ihr Wagen fahruntüchtig ist oder repariert werden muss. Den Mietwagen dürfen Sie nicht nur in der Zeit nutzen, in der Ihr Auto tatsächlich in der Werkstatt steht, sondern auch schon vorher – wenn etwa noch ein Sachverständiger nähere Umstände zum Schaden ermitteln muss und Sie sich anschließend überlegen, ob Sie das Auto reparieren lassen wollen. Etwa eine Woche bis zehn Tage gelten dafür in der Regel als angemessener Zeitraum. Hat Ihr Auto einen Totalschaden und Sie müssen sich ein neues kaufen, haben Sie bis dahin Anspruch auf einen Leihwagen.

Nach Auto­un­fall: Alter­na­ti­ven zum Leihwagen

Wenn Sie Ihr Auto jedoch sehr selten nutzen, sollten Sie abwägen, ob Sie statt eines Leihwagens bei Bedarf auch auf ein Taxi zurückgreifen könnten und sich dann die entstehenden Kosten erstatten lassen. Eine weitere mögliche Alternative zum Leihwagen nach dem Unfall ist die Nutzungsausfallentschädigung. Sie erhalten dann pro Tag, an dem Sie aufgrund des unverschuldeten Autounfalls Ihr Auto nicht nutzen können, eine bestimmte Summe von der Versicherung des Unfallgegners. Auch dies ist zu empfehlen, wenn Sie Ihr Auto wenig nutzen. Bei einem Rechtsstreit kann es nämlich durchaus sein, dass Ihnen der Anspruch auf einen Leihwagen abgesprochen wird, wenn Sie diesen nicht tatsächlich regelmäßig nutzen. Auch wenn in Ihrem Haushalt ein Zweitwagen vorhanden ist, den Sie ebenfalls nutzen könnten und der nicht zum Beispiel durch Ihren Partner dauerhaft in Gebrauch ist, kann Ihnen der Anspruch auf Entschädigung oder einen Leihwagen abgesprochen werden. In Zweifelsfällen sollten Sie einen Anwalt um eine Einschätzung bitten.

Das sollten Sie bei Auswahl und Nutzung beachten

Grundsätzlich gilt: Als Leihwagen nach einem Unfall sollten Sie immer ein Modell wählen, das in Größe, Leistung und Ausstattung etwa Ihrem eigenen Auto entspricht. Sie sollten sich außerdem nach dem Autounfall die Zeit nehmen, verschiedene Mietwagentarife miteinander zu vergleichen, und dann ein möglichst günstiges Angebot wählen. Andernfalls gehen Sie das Risiko ein, auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben. Entsprechend hat zum Beispiel das Amtsgericht München geurteilt (AZ 343 C 8764/13): Eine kurze Recherche der Tarife im Internet oder im Branchenbuch gilt demnach für den Nutzer des Leihwagens als zumutbar.

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