Kettenbriefe sind verboten Antonioguillem, fotolia

14. Juli 2017, 8:56 Uhr

Rechtmäßigkeit von Pyramidenspielen Schnee­ball­sys­te­me: Sind Ket­ten­brie­fe tat­säch­lich verboten?

"Kettenbriefe? Die sind doch nicht legal!" Aussagen wie diese hat wohl nahezu jeder schon einmal gehört. Aber stimmt das tatsächlich? Ja, Kettenbriefe sind in der Tat verboten, ebenso vergleichbare Schneeballsysteme wie Schenkkreise. Sie nützen nur denjenigen, die sie starten. Aus diesen Grund werden sie von der Rechtsprechung als sittenwidrig und strafbar angesehen.

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Ket­ten­brie­fe ver­spre­chen hohe Gewinne

Auf den ersten Blick klingt ein Schneeballsystem oder Schenkkreis verlockend. Sie erhalten beispielsweise per Post, E-Mail, WhatsApp oder SMS einen Kettenbrief mit der Aufforderung, einen Geldbetrag an den Absender zu senden. Anschließend soll die Nachricht an eigene Bekannte weitergeleitet werden, die an Sie bezahlen sollen. Auf der nächsten Ebene dasselbe Spiel und alle Vorgänger kassieren davon einen Teil mit. So soll mit der Zeit die Teilnehmerzahl drastisch ansteigen und der eigene Einsatz vervielfacht werden.

Schnee­ball­sys­tem funk­tio­niert mathe­ma­tisch nicht

Das Problem dabei ist, dass der Ansatz mathematisch nicht funktionieren kann. Der rapide Anstieg der Mitglieder führt schnell dazu, dass das Schneeballsystem gesättigt ist. Schon nach wenigen Runden muss ein Mitspieler Hunderte oder Tausende neue Mitglieder gewinnen, um seine Chance auf Profit zu wahren. Das ist unmöglich und so gibt es rasch keine Mitspieler mehr, die mitmachen wollen oder können. Damit bricht das System zusammen. Profitieren tut somit eigentlich nur der Initiator. Also derjenige, der bei Pyramidensystemen wie Kettenbriefen an der Spitze steht beziehungsweise bei Kreissystemen wie Schenkkreisen im Mittelpunkt des Kreises.

Ket­ten­brief ist sit­ten­wid­rig oder Betrug

Es ist daher einhellige Meinung der Rechtsprechung: Kettenbriefe sind verboten, ebenso ein Schenkkreis, der ebenfalls ein Schneeballsystem darstellt. Wenn bei einem Gewinnspiel mathematisch gesehen nur die ersten Teilnehmer profitieren können, alle anderen dagegen ihren Einsatz verlieren müssen, ist das rechtswidrig. Als Rechtsgrundlagen kommen dafür mehrere Vorschriften in Frage. Es kann beispielsweise eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein, Betrug im Sinne von § 263 Strafgesetzbuch (StGB) oder eine verbotene progressive Kundenwerbung nach § 6c Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Rechtsschutz

Anspruch auf Rück­zah­lung des Einsatzes

Wenn Sie in einen verbotenen Kettenbrief oder Schenkkreis hineingeraten sind, besteht somit ein Anspruch auf die Rückzahlung Ihres Beitrags nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 – 822 BGB). Die Durchsetzung des Anspruches ist in der Praxis aber oft schwierig, weil dafür erst einmal der Initiator ermittelt und ihm seine Verantwortlichkeit nachgewiesen werden muss. Werden Sie zur Teilnahme an einem Schenkkreis oder einem Kettenbrief eingeladen, sollten Sie daher grundsätzlich lieber auf eine Teilnahme verzichten.

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