Rechtsmittel im Zivilprozess: So funktionieren Berufung und Co. ©istock.com/Chris Ryan

13. September 2019, 10:24 Uhr

Durchatmen Rechts­mit­tel im Zivil­pro­zess: So funk­tio­nie­ren Berufung und Co.

Bestimmte Rechtsmittel helfen dir, wenn das Urteil im Zivilprozess gefallen ist, aber du nicht zufrieden bist und die Entscheidung anfechten willst. Hier findest du Infos über die Bedeutung der verschiedenen Rechtsmittel – und was sie bewirken.

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Was ist ein Rechtsmittel?

Der sogenannte Rechtsbehelf ist ein übergeordneter Begriff, der alle Anfechtungen von staatlichen Entscheidungen umfasst. Das Rechtsmittel wiederum ist ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, die ein Gericht getroffen hat. Zu den Rechtsmitteln gehören unter anderem:

  • die Berufung 
  • die Revision
  • die Beschwer­de bezie­hungs­wei­se sofortige Beschwer­de

Voraussetzung für die Zulassung aller Rechtsmittel vor Gericht ist die sogenannte Beschwer. Von einer Beschwer ist dann die Rede, wenn eine Entscheidung für die betroffene Prozesspartei ungünstig ausgefallen ist, also sie sozusagen "beschwert" und deshalb subjektiv in ihren Rechten einschränkt.

 

Was können Rechts­mit­tel bewirken?

Rechtsmittel haben im Zivilprozess zwei verschiedene Auswirkungen:

Der sogenannte Suspensiveffekt bewirkt, dass die gerichtliche Entscheidung so lange nicht rechtskräftig bleibt, bis über die Anfechtung des Gerichtsentscheids durch das Rechtsmittel entschieden wurde.
Der sogenannte Devolutiveffekt hebt die juristische Auseinandersetzung in die nächsthöhere richterliche Instanz, zum Beispiel vom Amtsgericht zum Landgericht.

 

Die Berufung

Das Rechtsmittel der Berufung kann gegen ein Urteil in der ersten Instanz eingelegt werden. Ob beim Rechtsstreit mit dem Vermieter, dem Nachbarn oder einem Reiseveranstalter: Wer im Zivilprozess unterliegt, hat unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, von diesem Rechtsmittel Gebrauch zu machen, wenn er das Urteil nicht akzeptieren und dagegen vorgehen möchte.

Wichtige Voraussetzungen dafür sind:

  • Das Gericht muss die Berufung aus­drück­lich zulassen.
  • Dafür muss der Streit­wert min­des­tens 600 Euro betragen.
  • Berufung einlegen muss man innerhalb eines Monats. Geschieht dies nicht, wird das Urteil rechtskräftig.
  • Zudem muss eine Berufung immer schlüssig begründet werden – sonst kann das Gericht sie abweisen.

Wird Berufung eingelegt, dann werden in der Regel die Tatsachen, auf denen das Urteil beruht, vom Berufungsgericht – also der nächsthöheren Instanz – erneut überprüft. Es kommt dann häufig zu einer erneuten Beweisaufnahme.

Ausführlichere Informationen rund um die Berufung findest du hier. >>

 

Die Revision

Auf das Berufungsurteil kann im Zivilprozess dann im nächsten Schritt die Revision folgen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass das Urteil der Vorinstanz auf juristische Fehler hin untersucht wird. Auf die tatsächlichen Umstände des Falles wird bei einer Revision – anders als bei der Berufung – nicht mehr eingegangen.

Revisionsgericht ist im deutschen Zivilprozess in der Regel der Bundesgerichtshof (BGH), der in dieser Funktion die Berufungsurteile von Landes- und Oberlandesgerichten prüft. Stellt der BGH beispielsweise fest, dass tatsächlich Verfahrensfehler vorliegen, hebt er das Urteil der Vorinstanz auf und verweist den Fall zur erneuten Entscheidung an diese zurück.

Damit Revision eingelegt werden kann, muss das Berufungsgericht sie ebenfalls für zulässig erklärt haben, außerdem muss sie begründet sein und es muss ein bestimmter Revisionswert erreicht werden.

Ein Sonderfall ist die Sprungrevision: So nennt man es, wenn Revision direkt gegen erstinstanzliche Entscheidungen –beispielsweise des Amtsgerichts – eingelegt wird. Die zweite Instanz wird übersprungen und das Verfahren wird direkt vor dem letztinstandlichen Gericht weiter verhandelt.

Die Sprungrevision soll das Verfahren beschleunigen. Im Zivilprozess gilt sie als statthaft, wenn eine Berufung möglich wäre und das Revisionsgericht sie zulässt. Wichtig: Der Prozessgegner muss dieser Art der Revision zustimmen.

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©istock.com/animalflora

 

Die Beschwer­de

Die Beschwerde ist als Rechtsmittel vor allem gegen Beschlüsse eines Gerichts einsetzbar. Ein Beschluss ist ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung, die aber – anders als das Urteil – unter anderem keine mündliche Verhandlung voraussetzt.

Es wird unterschieden zwischen der einfachen und der förmlichen Beschwerde:

  • Bei einer einfachen Beschwer­de kri­ti­siert der Beschwer­de­füh­rer einen bestimm­ten Zustand, zum Beispiel in Form einer Dienst­auf­sichts­be­schwer­de, die sich gegen einen bestimm­ten Beamten richtet.

  • Eine förmliche Beschwer­de hingegen setzt eine Beschwer voraus – eine Ent­schei­dung, die für den Beschwer­de­füh­rer negativ aus­ge­gan­gen ist.

Ist eine förmliche Beschwerde an eine Frist geknüpft, wird sie zu einer sofortigen Beschwerde. Normalerweise schließt ein Prozess im Zivilrecht mit einem Urteil ab, gegen das sowohl eine Berufung als auch eine Revision eingelegt werden kann. Will eine Prozesspartei allerdings in einem laufenden Verfahren eine Entscheidung des Gerichts durch ein Gericht in nächster Instanz überprüfen lassen, muss sie dazu eine sofortige Beschwerde einlegen. Dies kann bereits in erster Instanz passieren. Sofortige Beschwerden werden zum Beispiel bei zurückgewiesenen Anträgen, die ohne mündliche Verhandlung entschieden wurden, eingelegt.

Hält das verhandelnde Gericht die sofortige Beschwerde für begründet, muss es selbst Abhilfe schaffen und ihr entsprechen. Ist das nicht der Fall, muss die Beschwerde sofort beim Beschwerdegericht vorgelegt werden. Als Beschwerdegericht fungiert das Gericht der nächsthöheren Instanz.

Übrigens: Auch im Strafrecht gibt es Berufung, Revision und Beschwerde als Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen, allerdings teils unter anderen Voraussetzungen als im Zivilrecht.

 

Rechts­mit­tel­ver­zicht: Erklärung ist bindendMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Kläger und Beklagter können sich entscheiden, auf Rechtsmittel zu verzichten. Das sollten sie sich allerdings gut überlegen, denn die Erklärung lässt sich nicht zurücknehmen. Sie kann auch nicht angefochten werden. Wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten, wird das Urteil dadurch direkt rechtskräftig. Falls doch Rechtsmittel eingelegt werden, sind diese unzulässig.

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