Nährwertangaben und Allergene sind Pflichtinfos für Verbraucher Rido, Fotolia

14. September 2017, 9:50 Uhr

Mehr Transparenz für Verbraucher Nähr­wert­an­ga­ben und Allergene: Pflicht­in­fos für Verbraucher

Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung 1169/2011) verpflichtet Hersteller und Online-Händler zu Nährwertangaben und der Kennzeichnung von Allergenen auf verarbeiteten Lebensmitteln – insbesondere dann, wenn sie damit werben, besonders gesund zu sein. Das bringt mehr Transparenz; dennoch bleiben Informationslücken für den Verbraucher.

Wir kämpfen für Ihre Rechte. >>

Ver­pflich­ten­de Nährstoffangaben

Sieben relevante Nährstoffangaben müssen auf jedem verarbeiteten Produkt enthalten sein – und zwar in dieser Reihenfolge:

• Nährwert in Kilojoule (kJ) und Kilokalorie (kcal)
• Fett
• davon gesättigte Fettsäuren
• Kohlenhydrate
• davon Zucker
• Eiweiß
• Salz

Die Angaben erfolgen in Gramm pro 100 Gramm beziehungsweise pro 100 Milliliter des fertigen Produkts; zum Beispiel enthalten 100 Gramm Schokolade 580 Kalorien und 41 Gramm Zucker. Außerdem muss die Tabelle mit den Nährwertangaben gut sichtbar und gut lesbar auf dem Produkt zu finden sein.

Es müssen allerdings nicht alle Lebensmittel gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind unter anderem die Produkte von Kleinstbetrieben, die nur lokal angeboten werden, Nahrungsergänzungsmittel, unverpackte Ware, Gewürze, Kaffee und Tee.

Frei­wil­li­ge Nähr­stoff­an­ga­ben und Health Claims

Rechtsschutz

Darüber hinaus können Produzenten freiwillig weitere Nährwertangaben hinzufügen. Dies ist allerdings nicht willkürlich möglich: Es gibt eine lange vordefinierte Liste von Nährstoffen, die angegeben werden dürfen. Was sich nicht auf dieser Liste befindet, darf auch nicht auf der Packung stehen, so zum Beispiel Cholesterin. Doch auch die Vitamine und Mineralstoffe, die auf der Liste stehen, schaffen es nur dann auf die Verpackung, wenn sie in gesundheitlich relevanter Menge enthalten sind.

Diese freiwilligen Nährwertangaben werden dann verpflichtend, wenn das Unternehmen mit gesunden Inhaltsstoffen wirbt. So können Sie als Verbraucher sehen, wie viel des angepriesenen Vitamins oder Mineralstoffs tatsächlich enthalten ist. Die sogenannten Health-Claims-Werbeversprechen sind ebenfalls nicht frei erfunden: Firmen können aus rund 250 vorformulierten Versprechen wählen, wie etwa "Vitamin C stärkt das Immunsystem" oder "Kalzium für starke Knochen".

Allergene: Nur die 14 häufigsten

Laut LMIV müssen die 14 häufigsten Allergene gekennzeichnet werden – nicht nur auf verpackter, sondern auch bei loser Ware, zum Beispiel durch Hinweisschilder oder indem sich das Allergen aus dem Namen ergibt, wie zum Beispiel bei der Produktbezeichnung "Erdnussbutter". Auch im Restaurant müssen Gäste bei Bedarf die entsprechenden Informationen erhalten. Die 14 rechtlich relevanten Allergene sind:

• Krebstiere
• Weichtiere (z.B. Muscheln)
• Fisch
• Eier
• Milch und Laktose
• Glutenhaltiges Getreide (z.B. Weizen, Roggen, Dinkel, Hafer)
• Lupinen
• Soja
• Erdnüsse
• Schalenfrüchte (Nüsse)
• Sellerie
• Senf
• Sesamsamen
• Schwefeldioxid und Sulfite

Verlieren die Allergene allerdings im Verarbeitungsprozess ihr allergenes Potenzial – zum Beispiel durch starkes Erhitzen – müssen sie nicht mehr angegeben werden.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.