
23. November 2016, 11:28 Uhr
Erweiterte Befugnisse Bundeskartellamt schützt künftig auch Internetnutzer
Um Internetnutzer besser vor unlauteren Praktiken von Unternehmen im Netz zu schützen, soll das Bundeskartellamt künftig mehr Möglichkeiten erhalten, gegen Internetunternehmen vorzugehen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, geht dies aus Entwürfen von Union und SPD hervor, die in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB einfließen sollen. Die Neufassung des GWB wird derzeit im Bundestag erarbeitet.
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Demnach soll das Bundeskartellamt künftig einschreiten, wenn es flächendeckende Verstöße gegen Verbraucherrechte im Internet gibt. Darunter sollen beispielsweise unzulässige Geschäftsbedingungen fallen, die eine große Zahl von Internetnutzern betreffen, oder auch unlautere Wettbewerbsmethoden. Internetunternehmen, die sich den Anordnungen des Bundeskartellamts widersetzen, sollen dem Entwurf zufolge Geldbußen drohen. Zudem soll die Behörde das Recht erhalten, Gewinne der Unternehmen abzuschöpfen, die sie mit unlauteren Geschäftspraktiken erwirtschaftet haben.
Daneben soll das Bundeskartellamt nach Plänen der Regierungskoalition auch sogenannte "Sektoruntersuchungen" vornehmen dürfen, um "neuartige Gefährdungslagen" frühzeitig erkennen zu können. Geplant ist offenbar auch eine Hotline, über die Internetnutzer Verstöße melden können. Ein Rechtsanspruch auf das Eingreifen der Wettbewerbshüter soll es allerdings nicht geben.
Aktiv werden soll das Bundeskartellamt jedoch nur bei "Massenphänomenen" – also dann, wenn Verbraucherrechte im großen Stil verletzt werden. Bei individuellen Streitigkeiten mit Internetunternehmen sollen die betroffenen Verbraucher weiterhin selbst verantwortlich sein diese zu klären. Sie müssen sich gegebenenfalls selbst um juristischen Beistand kümmern, der ihre Interessen im Zweifelsfall vor Gericht durchsetzt.
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