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10. Dezember 2025, 14:39 Uhr
Durchatmen Entgelttransparenzgesetz: Was sich 2026 für Arbeitnehmer und Unternehmen ändert
Deine Kollegen haben dieselben Aufgaben wie du – aber sie kriegen mehr Gehalt? Damit bist du nicht allein. Besonders Frauen werden oftmals schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen, obwohl sie die gleiche Arbeit leisten. Änderungen im Entgelttransparenzgesetz sollen ab Juni 2026 die Rechte von Angestellten stärken. Hier erfährst du, was das für Arbeitnehmer und Unternehmen bedeutet.
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Was ist das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) trat bereits 2017 in Kraft. Es zielt darauf ab, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchsetzen können. Es soll vor allem dazu dienen, den sogenannten Gender Pay Gap, also die Unterschiede in der Bezahlung von Männern und Frauen zu verringern.
Wichtige Bausteine des Gesetzes bezüglich der Entgelttransparenz sind:
- Anspruch von Beschäftigten auf eine individuelle Auskunft bezüglich des eigenen Gehalts im Vergleich zum Gehalt von Kollegen in gleicher Position
- Aufforderung der Arbeitgeber, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen, um unverhältnismäßig große Gehaltsunterschiede zwischen Mitarbeitenden in gleicher Position zu verringern
- Berichtspflicht für Arbeitgeber über Gleichstellung und Entgeltgleichheit in ihren Unternehmen
Wichtig: Bei der Entgelttransparenz geht es nicht darum, alle Gehälter „offenzulegen“. Vielmehr soll ein Bewusstsein für Entgeltregelungen und -strukturen in den Unternehmen geschaffen werden, um Diskriminierung bezüglich der Gehälter zu verhindern.
Umsetzung der EU-Richtlinie bis Juni 2026
Seit 2017 wurde das EntgTranspG zweimal auf Umsetzung und Erfolge überprüft. Eine weitere Ausweitung des Gesetzes soll nun auch die 2023 in Kraft getretene Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union berücksichtigen.
Bis wann die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll, steht fest. Ab dem 7. Juni 2026 gelten die neuen Transparenzregeln.
- Für Arbeitgeber heißt das, dass sie weitere verpflichtende Transparenzmaßnahmen umsetzen müssen.
- Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass ihre Rechte weiter gestärkt werden, das Entgeltgleichheitsgebot gegenüber ihren Arbeitgebern durchzusetzen.
Was ändert sich ab Juni 2026?
Ein neuer Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht ist zwar erst für Anfang 2026 zu erwarten. Allerdings stehen einige Neuerungen jetzt schon fest, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Juni 2026 einstellen können.
Einige wichtige Punkte aus der EU-Richtlinie:
- Berichtspflicht für Unternehmen: Auch kleinereUnternehmen ab 100 Beschäftigten sollen regelmäßig Daten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke veröffentlichen. Gibt es einen Gender Pay Gap von mehr als fünf Prozent, müssen sie die Gründe dafür analysieren und Änderungen einleiten.
- Auskunftsrecht für Bewerber: Bewerber haben das Recht, vom künftigen Arbeitgeber Informationen über das Einstiegsgehaltund dessen Spanne zu erhalten.
- Auskunftsrecht für Arbeitnehmer: Angestellte haben einen Anspruch auf Auskunft zu ihrem und dem durchschnittlichen Gehalt von Kollegen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit wie sie selbst verrichten. Dabei soll ersichtlich sein, welches Gehalt Männer und welches Gehalt Frauen bekommen.
- Anspruchsdurchsetzung für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sollen ihren Anspruch auf gleiches Entgelt gerichtlich leichter durchsetzen können. Vor allem Frauen sollen dabei von qualifizierten Verbänden unterstützt werden.
Wichtig für Unternehmen: Bei Verstößen gegen das EntgTranspG wird es künftig (Bußgeld-)Sanktionen geben.

Das bedeuten die Änderungen für dich als Arbeitnehmer oder Bewerber
Mit der Neuerung des Entgelttransparenzgesetzes werden deine Rechte als Arbeitnehmer oder Bewerber maßgeblich gestärkt.
Bewirbst du dich auf eine Stelle, hast du Anspruch auf transparente Entgeltinformationen. Das heißt, dein potenzieller neuer Arbeitgeber muss dir klar benennen, mit welchem Einstiegsgehalt du rechnen kannst und wie die Gehaltsspanne aussieht:
- Entweder muss das Einstiegsgehalt direkt in der Stellenausschreibung enthalten sein oder
- das Gehalt bzw. die Gehaltsspanne muss im Bewerbungsgespräch benannt werden.
Gut zu wissen: Anders als zuvor dürfen Unternehmen dann nicht mehr das aktuelle bzw. bisherige Gehalt der Bewerbenden erfragen. Du musst deinem neuen Arbeitgeber also darüber keinerlei Auskunft geben.
Bist du bei einem Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern angestellt, hast du ab Juni 2026 ebenfalls das Recht, Auskunft über dein individuelles Gehalt im Vergleich zum Durchschnittsgehalt anderer in gleicher Position zu bekommen. Das heißt:
- Dein Arbeitgeber muss offenlegen, was Kollegen von dir im Durchschnitt verdienen, die dieselben oder vergleichbare Aufgaben wie du erfüllen.
- Er muss diese Durchschnittsgehälter nach Geschlecht aufschlüsseln.
Wenn du bemerkst, dass du im Vergleich zu Kollegen, die ähnliche Arbeiten wie du verrichten, deutlich weniger verdienst, kannst du dagegen angehen. Das soll ab Juni 2026 auch sehr viel einfacher möglich sein – mehr dazu weiter unten.
Stand 2025: Das gilt bisher bei der Lohntransparenz
Bis die EU-Richtlinie umgesetzt ist, gilt weiterhin:
- Nur Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber mehr als 200 Angestellte beschäftigt, haben alle drei Jahre einen Anspruch auf Auskunft.
- Auskunftsberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende.
- Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmer selbst aktiv werden, um eine Auskunft im Sinne der Gehaltstransparenz zu erhalten.
Die Kritik am bisherigen Entgelttransparenzgesetz ist vor allem, dass Arbeitnehmer in Unternehmen mit unter 200 Mitarbeitenden überhaupt nicht profitierten. Das soll sich mit der Novelle des EntgTranspG ändern.
Das bedeutet das neue EntgTranspG für Unternehmen
Arbeitgeber müssen ihre Entgeltpraxis bis Juni 2026 noch transparenter gestalten, ansonsten könnten sie unter Umständen mit Bußgeldern belegt werden.
Das gilt für sie unter anderem ab Juni 2026 für die Berichtspflicht zu Lohngefällen:
- Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden müssen jährlich über Lohngefälle Bericht erstatten.
- Unternehmen mit 150 bis 249 Mitarbeitenden müssen alle drei Jahre Bericht erstatten.
- Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden müssen nach Ablauf von fünf Jahren ab Umsetzung der Richtlinie ebenfalls alle drei Jahre Bericht erstatten, also ab Juni 2031.
Darauf müssen sich Unternehmen mit mindestens 100 Angestellten ebenfalls einstellen:
- Bei geschlechtsspezifischem Lohngefälle von mehr als fünf Prozent: Kann das Lohngefälle nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren begründet werden, müssen Unternehmen in Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern (z. B. Betriebsrat) eine Entgeltbewertung vornehmen bzw. die Prüfverfahren anpassen.
- Erweiterte Vergleichsgruppe: Die Zahl der Angestellten mit ähnlichen Tätigkeiten, deren Gehälter miteinander verglichen werden, soll vergrößert werden.
- Bemessungsparameter: Die Bemessungsfaktoren für die Höhe eines jeden einzelnen Vergütungsbestandteils werden nachgebessert.
Welche spezifischen Sanktionen die EU-Mitgliedstaaten gegen Unternehmen verhängen werden, die gegen die neue Richtlinie verstoßen, liegt dann im Ermessen der jeweiligen Staaten.

Gegen Lohndiskriminierung vorgehen: Deine Rechte werden gestärkt
Du fühlst dich lange schon ungerecht bezahlt im Vergleich zu deinen Kollegen, obwohl du dieselben Tätigkeiten hast? Wenn dir das anhand einer Gehaltsauskunft deines Arbeitgebers endgültig klar wird, hast du ab Juni mehr Rechte, dagegen vorzugehen.
- Entschädigung: Wirst du z. B. wegen deines Geschlechts gehaltstechnisch diskriminiert, kannst du unter Umständen eine Entschädigung erhalten – inklusive einer Nachzahlung des Entgelts oder damit verbundener Sonderzahlungen oder Sachleistungen.
- Keine Beweislast mehr: Grundsätzlich musst nicht du nachweisen, dass du diskriminiert wirst, sondern dein Arbeitgeber muss beweisen, dass es keine Diskriminierung bezüglich des Entgelts gibt.
- Sammelklagen: Gleichbehandlungsstellen oder Arbeitnehmervertreter in deinem Unternehmen können in deinem Namen in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren tätig werden. Ebenfalls können sie auch bei Sammelklagen auf gleiches Entgelt anstelle der betreffenden Arbeitnehmer aktiv werden.
Noch ist der Gesetzentwurf nicht endgültig geklärt (Stand: Dezember 2025). Welche Vorgaben im Detail ab Juni 2026 gelten, bleibt also abzuwarten.
Wenn du bereits jetzt gegen Lohndiskriminierung vorgehen willst, lässt du dich am besten rechtlich beraten. Als Kunde von ADVOCARD stehen dir unsere kompetenten Service-Teams am Telefon oder online jederzeit zur Seite.
FAQ
- Was ist das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist ein Gesetz, das die Rechte von Arbeitnehmern bei Lohndiskriminierung stärken soll. Unter anderem haben Arbeitnehmer in Unternehmen ab 200 Beschäftigten alle drei Jahre Anspruch auf Auskunft, wie viel Kollegen verdienen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. 2026 soll es Änderungen am EntgTranspG geben, die unter anderem die Auskunftsansprüche von Arbeitnehmern weiter stärken.
- Ab wann gilt das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) trat erstmals 2017 in Kraft und wurde mehrfach angepasst. Bis zum 7. Juni 2026 sollen Änderungen am Gesetz vorgenommen werden, um die 2023 beschlossene EU-Richtlinie gegen Lohndiskriminierung in nationales Recht umzuwandeln. Dann werden auch kleinere Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden davon betroffen sein.
- Ab wie viel Mitarbeitern gilt das Entgelttransparenzgesetz?
Derzeit gilt das Entgelttransparenzgesetz für Unternehmen ab 200 Mitarbeitenden (Stand: Dezember 2025). Ab dem 7. Juni 2026 gilt es dann für Unternehmen ab bereits 100 Mitarbeitenden.
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