Kreative Menschen sollten stets ihr geistiges Eigentum schützen mooshny, Fotolia

26. April 2017, 9:54 Uhr

Ideen, künstlerische Werke und Co. Geistiges Eigentum schützen: Gesetz­li­che Möglichkeiten

Wenn Sie Ihr geistiges Eigentum schützen wollen, sollten Sie sich über das Urheberrecht informieren. Am 26. April ist Welttag des geistigen Eigentums. Dieser Tag soll auf die Bedeutung von Kreativität und dem Schutz von Ideen aufmerksam machen.

Mit uns sind Sie in allen Lebensbereichen rundum abgesichert. >>

Was ist geistiges Eigentum?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird lediglich der Schutz von materiellem Eigentum, also von Gegenständen, gesetzlich geregelt. Für geistiges Eigentum, zum Beispiel Ideen oder künstlerische Werke, gelten verschiedene andere Gesetze, vor allem das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Patentgesetz (PatG) und das Markengesetz (MarkenG). Über das Urheberrechtsgesetz sind gemäß § 2 UrhG Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt. Dazu gehören beispielsweise Musikstücke, Tanzchoreografien, filmische Werke und technische Zeichnungen. Gemäß § 1 PatG können über Patente vor allem technische Erfindungen geschützt werden. Laut § 3 MarkenG sind darüber zum Beispiel Namen und Abbildungen geschützt, die die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden sollen. Reine Ideen, beispielsweise eine Geschäftsidee, sind über die genannten Gesetze aber nicht geschützt.

Rechtsschutz

Geistiges Eigentum schützen: Diese Mög­lich­kei­ten gibt es

Ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist automatisch darüber geschützt. Dagegen müssen Patente beim Patentamt angemeldet und in ein Register eingetragen werden. Das ist auch bei Marken möglich. Allerdings besteht dort auch die Option, die Marke durch die Verwendung in der Praxis zu etablieren.

Wer sein geistiges Eigentum noch zuverlässiger schützen möchte oder eine Idee sichern will, die nicht von den genannten Gesetzen erfasst wird, sollte sich an einen Notar wenden. Die notarielle Hinterlegung dient als Beweismittel und schafft Sicherheit im Streitfall. Alternativ ist es auch möglich, die Idee zu Beweiszwecken per Einschreiben an sich selbst zu schicken oder in einem Rechtsstreit Zeugen zu benennen. Solche Maßnahmen bieten aber keine absolute Sicherheit, sondern können lediglich unterstützend wirken.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.