Barrierefreiheit auf advocard.de
Diese Allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die elektronischen Dienstleistungsangebote der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, Überseering 2, 22297 Hamburg im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG.
Sie betreffen sowohl die Angebote unter advocard.de als auch die auf den dazugehörigen Unterwebseiten.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Dienstleistungsangebote im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen nicht immer, dass viele Menschen körperlich und geistig eingeschränkt sind. Für diese Nutzer entstehen so manchmal "Barrieren", die einen freien Zugang zu Angeboten verhindern.
Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sollen helfen, diese Barrieren abzubauen. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und Menschen mit Behinderungen unabhängiger zu machen.
Was bedeutet Barrierefreiheit auf advocard.de?
Auf advocard.de können Sie unterschiedliche elektronische Dienstleistungsangebote im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG nutzen. Zu diesen „Services“ zählen:
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag online abschließen möchten, erhalten Sie zudem weitere Informationen auf der jeweiligen Produktseite in barrierefreier Form.
Handelt es sich um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, stellen wir sie im „2-Sinne-Prinzip“ bereit: Unsere Informationen bereiten wir für mindestens 2 von 3 Sinnen wie Sehen, Hören, Tasten auf. Zusätzlich verwenden wir verständliche Sprache.
Worauf achten wir beim Design dieser Services?
Inhalte stellen wir übersichtlich dar. Diese sind klar strukturiert. Wir setzen z.B. Kontraste optimal ein.
Was zeichnet unsere Navigation aus?
Viele Bereiche haben wir für die Tastaturnavigation optimiert. Sie können auf diesen Seiten allein mit Tabulator-Taste und anderen Tastenkombinationen navigieren.
Wie gehen wir mit Text und Audio um?
Unsere Seiten können Sie mit einem Screen Reader erfassen. Sie können sie sich von bestimmten Programmen vorlesen lassen. Bilder haben wir mit Texten und Videos mit Untertiteln versehen.
Möchten Sie einen Versicherungsvertrag online abschließen, erhalten Sie an entsprechender Stelle zudem weitere Informationen in barrierefreier Form.
Wer überwacht, ob wir uns an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz halten?
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Bundesländer derzeit eine gemeinsame Stelle - die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (kurz MLBF). Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Länder, die derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF könne Sie Ihre Anfragen richten an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Die Informationen auf dieser Seite haben wir zuletzt am 30.6.2025 aktualisiert.