FAQ Fragen und Antworten zu ADVOCARD
FAQs: Fragen und Antworten zu Vertragsdetails bei ADVOCARD
Muss ich eine Wartezeit beachten?
Nein, bei einem nahtlosen Anschluss an eine Vorversicherung mit gleichem Leistungsumfang besteht keine Wartezeit. Im Verkehrs-Rechtsschutz besteht grundsätzlich keine Wartezeit. Eine dreimonatige Wartezeit besteht lediglich bei folgenden Leistungsarten:
Gilt für die vorsorgliche anwaltliche Beratung auch eine 3-monatige Wartezeit?
Statt einer Wartezeit gilt im Rahmen der vorsorglichen anwaltlichen Beratung eine 3-monatige Sperrfrist. Es besteht erst für alle Aktivitäten des Anwalts Kostenschutz, wenn der Anwalt in der betreffenden Angelegenheit erstmalig drei Monate nach Versicherungsbeginn aktiv geworden ist.
Kann ich einen Rechtschutz-Vertrag rückwirkend abschließen?
Der früheste Versicherungsbeginn bei ADVOCARD ist der Tag nach Eingang Ihres Antrages. Ein rückwirkender Beginn ist somit nicht möglich.
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Kinder sind im Familientarif so lange mitversichert, wie sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. Zu Kindern zählen neben den leiblichen Kindern auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, sowie Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben oder Kinder des Lebenspartners. Auch Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (minderjährig, unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend) sind mitversichert.
Ist mein Ehe- oder Lebenspartner mitversichert?
Ja, Sie können Ihren Partner im Paar- oder Familien-Tarif mitversichern. Geben Sie dafür einfach den Namen und das Geburtsdatum in Ihrem Antrag an. Auch für die leiblichen Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers und für mitversicherte Ehe-/Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit) besteht Versicherungsschutz.
Übernimmt ADVOCARD jede Beratung beim Anwalt?
Grundsätzlich vermittelt ADVOCARD Ihnen beliebig viele telefonische Rechtsberatungen.
Im Rahmen von ADVOCARD-360°-Privat können Sie mit der vorsorglichen Rechtsberatung auch persönliche anwaltliche Beratungen in Anspruch nehmen, ohne dass ein Rechtsschutzfall eingetreten sein muss. Sogar wenn der Anwalt darüber hinaus tätig wird, übernehmen wir seine Kosten bis 1.000 Euro pro Versicherungsjahr.
Übernimmt ADVOCARD die Kosten bei einer Scheidung?
Über den ADVOCARD-360°-PRIVAT ist auch eine anwaltliche Beratung und darüber hinausgehende Tätigkeiten bis 1.000 Euro pro Jahr abgedeckt.
Ist eine vorsätzliche Tat versichert?
Bei Vorsatz handeln Sie immer wissentlich und willentlich. Wir bieten Versicherungsschutz für vorsätzliche Vergehen, so lange Sie nicht rechtskräftig verurteilt werden.
Übernimmt ADVOCARD Kosten, wenn ich eine Strafanzeige stelle?
Wenn Sie eine Strafanzeige stellen, betreiben Sie eine aktive Rechtsverfolgung. Über ADVOCARD-360°-PRIVAT ist eine Vorabberatung und darüber hinausgehende Tätigkeit hierzu bis zu 1.000 Euro abgedeckt. Dies ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Hilft mir ADVOCARD bei Schadenersatzforderungen gegen mich?
Grundsätzlich ist die Abwehr von deliktischen Schadenersatzansprüchen über die Haftpflichtversicherung geregelt. Hat ein Kunde aber zu einer möglichen Schadenersatzforderung Fragen, kann er diese selbstverständlich über die vorsorgliche anwaltliche Beratung im ADVOCARD-360°-PRIVAT klären und der Anwalt kann bis zur Höchstgrenze von 1.000 Euro auch darüber hinaus tätig werden. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie vor allem, wenn Sie Schadenersatzansprüche geltend machen wollen.
Wie kann ich meine Vertragsdaten ändern?
Ihre Vertragsdaten können Sie direkt über unser Online-Formular ändern. Wünschen Sie weitere Änderungen rufen Sie uns einfach an.