Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Wartezeit

Die Wartezeit liegt zwischen dem vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung und dem Tag, ab dem der Rechtsschutzfall eingetreten sein muss. Wie lange Ihre Wartezeit ist, lesen Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Ist ein Rechtsschutzfall in der Wartezeit eingetreten, besteht kein Versicherungsschutz (siehe ARB).

Für folgende Leistungsarten (außer im Verkehrs-Rechtsschutz) besteht eine Wartezeit von 3 Monaten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (mit Ausnahme von Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug)
  • Sozial-Rechtsschutz ab Einspruch
  • Steuer-Rechtsschutz ab Widerspruch
  • Verwaltungs-Rechtsschutz*
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz vor Gerichten für gewerbliche Verträge
  • Gewerblicher Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten

* In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen besteht eine Wartezeit von einem Jahr.

Keine Wartezeit besteht für folgende Leistungsarten:

  • Straf-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen

Im Verkehrs-Rechtsschutz wird in neueren Tarifen auf eine Wartezeit verzichtet.

Die Wartezeit kann entfallen, wenn sich der neue Rechtsschutzvertrag nahtlos an einen früheren Vertrag anschließt. Dies gilt für die Leistungsarten, die bereits vorher versichert waren - auch wenn der neue Vertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wird.

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