Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Streitwert

Anwaltskosten und Gerichtskosten richten sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert, auch Streitwert genannt. Dieser kann z. B. die Höhe eines Schadens, der einer Person bei einem Verkehrsunfall entstanden ist, sein. Der Streitwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung.

Je nach Rechtsgebiet können unterschiedliche Streitwerte angesetzt werden:

1. Arbeitsrecht*

Abmahnung Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers
Änderungskündigung 36fache Vergütungsdifferenz, max. Vierteljahreseinkommen
Arbeitszeugnis Erteilung Endzeugnis: Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers

Erteilung Zwischenzeugnis: Halbes bis ganzes Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers

Zeugnisberichtigung: Halbes bis ganzes Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers
Herausgabe der Arbeitspapiere Jeweils 300 Euro; mehrere: pauschal
Kündigung Vierteljahreseinkommen des Arbeitnehmers
Mobbing Schmerzensgeld: 1 Bruttogehalt pro Mobbingjahr

* Streitwerte im Arbeitsrecht können von Bundesland zu Bundesland variieren. Es ist immer die örtliche Rechtsprechung zu beachten.

 

2. Mietrecht

Betriebskosten-Erhöhung Jahreswert der Erhöhung
Kündigung Jahres-Nettomiete
Mieterhöhung Jahreswert der Erhöhung
Mietminderung und
Instandsetzungsansprüche
Jahreswert der angemessenen Mietminderung
insgesamt 1x

3. Vertragsrecht

Beanstandung wegen Mängel
(Rücktritt wird angedroht)
Mangelbeseitigungskosten
Forderungen Höhe der Forderung
Kündigung eines Vertragsverhältnisses Strittiger Zeitraum bis zum nächstmöglich Kündigungszeitpunkt, max. 3½-facher Jahresbetrag
Rücktritt vom Kauf Kaufpreis

4. Familien- und Erbrecht

Ehegattenunterhalt Jahreswert des geforderten Unterhalts bzw. der Unterhaltsabänderung
Erbrechtsfeststellung Wert des geltend gemachten Erbteils, ein unstreitiger Pflichtteil ist in Abzug zu bringen
Kindesunterhalt Jahreswert des geforderten Unterhalts bzw. der Unterhaltsabänderung
Pflichtteil Wert des Pflichtteils, und zwar auch dann, wenn zur Berechnung der Nachlasswert ermittelt werden muss
Scheidung 3-faches monatliches Familieneinkommen zzgl. 5% des Vermögens
Vermächtnis Wert des Vermächtnisses, bei wiederkehrenden Leistungen der 3½-fache Jahresbetrag, wenn das Vermächtnis nicht einen kürzeren Zeitraum betrifft

Hinweis: Die hier aufgeführten Streitwerte sind stark vereinfacht. Sie können örtlich variieren. Die genauen Streitwerte können den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung entnommen werden.

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