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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Eine staatsanwaltliche Ermittlung kann Ihrer Firma viele Probleme bereiten. Schon ein Verdacht oder eine anonyme Anzeige reichen für ein Verfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens aus.

Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz wird der Leistungsumfang erweitert. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch für eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, mit der die Verteidigung in diesen Verfahren unterstützt wird.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz beinhaltet folgende Leistungen

Vorsatzvergehen
Honorarvereinbarung
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Eigene Sachverständigenkosten
Reisekosten des Rechtsanwalts
Nebenklagekosten

Nähere Erläuterungen zu den Leistungen des Spezial-Strafrechtsschutzes

Honorarvereinbarung

Auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte bestehen in der Regel auf dem Abschluss einer Honorarvereinbarung. Das Honorar liegt dann teilweise erheblich über den gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst daher auch angemessene Honorarvereinbarungen.
Gerade Strafrechtsspezialisten sind häufig in der Lage, bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens erfolgreich auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken. Die sonst mit einer Anklageerhebung und einem Strafprozess verbundenen Belastungen für die versicherte Person und die zu erwartende Rufschädigung für den Betrieb können so vermieden werden.

Zeugenbeistand

Wenn der Zeuge bei seiner Vernehmung in einem Verfahren gegen andere versicherte Personen die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss, ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt versichert.
Beispiel: Wegen des Verdachtes auf Betrug wird gegen den Geschäftsführer der versicherten Blumenhaus* GmbH ermittelt. Der Mitgeschäftsführer befürchtet, sich durch Angaben zur Sache wegen Beihilfe zu belasten. Da er mitversichert ist (Zusatzbeitrag), zahlt ADVOCARD auch seinen Anwalt.

Firmenstellungnahme

Oft richtet sich ein Ermittlungsverfahren erst einmal gegen den Betrieb, da ein konkreter personenbezogener Vorwurf zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben werden kann. Bereits in dieser Situation droht dem Unternehmen ein immenser Imageverlust. Zusätzlich besteht in diesem Stadium i. d. R. kein Aussageverweigerungsrecht. Die Möglichkeit, die Firmenstellungnahme über einen Strafrechtsspezialisten abgeben zu können, ist daher von höchster Bedeutung.
Beispiel: Gegen die Firma Steinmeyer* GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Gewässerverunreinigung. Der von der Firma beauftragte Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Umweltstrafsachen kann durch eine ausführliche Stellungnahme erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellt.

Eigene Sachverständigenkosten

Hier besteht Versicherungsschutz für die angemessenen Kosten eines Sachverständigen, der durch den Versicherungsnehmer beauftragt wird. Es muss daher nicht auf einen x-beliebigen Gutachter vertraut werden, sondern es können besonders spezialisierte Sachverständige beauftragt werden, die auf Honorarbasis und nicht auf Basis der gesetzlichen Gebühren arbeiten.

Reisekosten des Rechtsanwaltes

Beispiel: Der Hamburger Rechtsanwalt Tesch* reist nach Hannover, um dort mit dem ermittelnden Staatsanwalt und unserem Versicherungsnehmer, seinem Mandanten (Inhaber einer Firma aus der Metallbranche), ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu erörtern. Die Reisekosten werden nach BRAGO übernommen.

Nebenklagekosten

Beispiel: Die Tischlerei Behn & Künzhoff* ist seit Jahren bei ADVOCARD rechtsschutzversichert. Der langjährige Mitarbeiter Gerd Jensen* wird wegen Körperverletzung an dem Kunden Michael Hill* angeklagt. Herr Hill hat sich der Klage als Nebenkläger angeschlossen. Es kann durch den Anwalt des Herrn Jensen erzielt werden, dass das Verfahren eingestellt wird. Das Gericht sieht davon ab, die notwendigen Auslagen des Gerd Jensen der Staatskasse aufzuerlegen. Die bei dem Nebenkläger angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten werden ebenfalls dem Angeklagten auferlegt. ADVOCARD übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten von Herrn Jensen und die des Nebenklägers.

* Alle Namen frei erfunden

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