Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt nimmt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers gemäß dem ihm erteilten Auftrag und seiner Standesrichtlinien wahr. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur seinem Mandanten (Auftraggeber) verpflichtet und unterliegt der Schweigepflicht.

Für den Versicherungsnehmer besteht freie Anwaltswahl. Auf Wunsch benennen wir gern einen Rechtsanwalt. Nutzen Sie unser bundesweites Anwaltsnetz mit ausgewählten Topkanzleien.

Nach deutschem Recht kann eine Rechtsvertretung nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen. Eine Vertretung des Versicherungsnehmers durch ADVOCARD ist deshalb generell nicht möglich.

In Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten (vor Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und höheren Instanzgerichten) besteht eine Anwaltspflicht, d.h. der Versicherungsnehmer muss sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

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