Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Arbeits-Rechtsschutz

Der Arbeits-Rechtsschutz ist im Privatkundenbereich eine Leistungsart aus dem Berufs-Rechtsschutz und im Firmenkundenbereich aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz.

Rechtsschutz besteht im privaten Bereich für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld.

Rechtsschutz besteht auch, wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fraglich ist, sowie für Ansprüche aus Verhandlungen vor Vertragsabschluss und solche, die durch Beendigung des Vertrages entstanden sind.

Fallbeispiel: Klage nach Änderungskündigung

Mehr Informationen zum Arbeits-Rechtsschutz.

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