Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Arbeitgeber-Rechtsschutz

Der Arbeitgeber-Rechtsschutz für Firmenkunden bietet Sicherheit, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht.

 

Da sich die Gebühren eines solchen Rechtsstreits am Streitwert bemessen, d.h. am Gehalt des Arbeitnehmers und die Kosten bis zur 1. Instanz immer selbst getragen werden müssen - unabhängig davon, ob man den Rechtsstreit gewinnt oder verliert, ist der Arbeitgeber-Rechtsschutz für viele Unternehmen existenziell notwenig. Es gibt aber noch weitere Risiken, die im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes mit abgedeckt sind.

Die versicherten Leistungsarten schützen Sie z.B. in den folgenden Bereichen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: z.B. zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verdienstausfall
  • Arbeits-Rechtsschutz* für den Versicherungsnehmer: z.B. wegen Kündigung eines Mitarbeiters
  • Steuer-Rechtsschutz* schon ab Einspruch: z.B. bei Auseinandersetzungen wegen der Gewerbesteuer
  • Sozial-Rechtsschutz* schon ab Widerspruch: z.B. bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: z.B. bei Verletzung der Schweigepflicht
  • Straf-Rechtsschutz: z.B. wegen der Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Ordnungswidrigkeiten-RS: z.B. bei Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften

*Wartezeit: 3 Monate

Mehr Informationen zum Arbeitgeber-Rechtsschutz.

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