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Winterreifen werden Pflicht

Wer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, muss jetzt sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Hamburg, 29. November 2010: Seit heute gilt in Deutschland eine allgemeine  Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee und Eis trotzdem ohne passende Bereifung unterwegs ist, riskiert ab sofort ein Bußgeld, im schlimmsten Fall sogar einen Eintrag ins Flensburger Verkehrszentralregister. Die Experten der Advocard Rechtsschutzversicherung informieren aktuell, worauf Autofahrer diesen Winter in Deutschland und den Nachbarländern achten müssen:

Deutschlands Autofahrer müssen mehr Profil zeigen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt dann explizit die Verwendung von Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen vor. „In der Praxis bedeutet dies: Bei Schneematsch, Schneeglätte und Glatteis sind Sommerreifen ab sofort tabu“, erklärt Anja-Mareen Decker, Leiterin der  Advocard Rechtsabteilung. Als „Winterreifen“ gelten in Deutschland Alljahresreifen und alle Reifen, die mit „M & S“ oder mit dem Schneeflocke-Symbol gekennzeichnet sind. Einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es aber auch in Zukunft nicht.

Die neue Vorschrift beseitigt die bisher gültige, aber relativ unscharf formulierte Regelung, nach der die Ausrüstung des Fahrzeugs den Wetterverhältnissen anzupassen sei. Diese Vorschrift soll auch für Fahrzeuge aus dem Ausland gelten. Mit ihrem Inkrafttreten verschärft der Gesetzgeber ebenfalls den vorgesehenen Bußgeldkatalog deutlich: Für das Missachten der Winterreifenpflicht werden ab jetzt mindestens 40 Euro Bußgeld fällig. Es können sogar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden, wenn auf Grund der falschen Bereifung die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist.

Der Blick zu den Alpennachbarn

In Österreich gilt vom 1. November bis zum 15. April eine Winterreifenpflicht. Diese beinhaltet, dass selbst bei Herbstwetter mit Winterreifen auf der Antriebsachse gefahren werden muss. Bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn muss das ganze Fahrzeug mit Winterreifen bestückt sein. Alternativ sind auch Reifen mit der Kennzeichnung „M & S“ zulässig. Wer unbedingt mit Sommerreifen fahren will, der kann – statt auf Winterreifen zu wechseln – auch Schneeketten anlegen. Allerdings nur, wenn die Schneedecke so dick ist, dass die Straße durch die Ketten nicht beschädigt wird. Wer bei Schnee oder Glätte mit Sommerreifen fährt und von der Polizei angehalten wird, muss mit einer Geldstrafe von 35 Euro rechnen.

Nicht ganz so streng geht es in der Schweiz zu. Dort gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. „Dennoch sollte auch in der Schweiz nicht auf Winterreifen verzichtet werden, wenn winterliche Straßenverhältnisse absehbar sind“, empfiehlt Anja-Mareen Decker. „Denn grundsätzlich gilt: Wer auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert bei einem möglichen Schaden in jedem Fall seinen Versicherungsschutz.“

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