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4 Tipps für den stress- und ärgerfreien Privatverkauf auf eBay & Co

Nicht nur zu Weihnachten wollen uns die Lieben mit Schönem und Nützlichem überraschen. Doch wohin mit all den Sachen, die wir nicht oder nicht mehr brauchen? Das nun überflüssig gewordene alte Smartphone, das zu große Designer-Kleid oder die doppelt geschenkte Reisetasche. Warum nicht gleich über eBay, Kleiderkreisel oder in den Kleinanzeigen der Lokalzeitung verkaufen und ein wenig Geld damit verdienen?

ADVOCARD, der Rechtsschutzversicherer der Generali in Deutschland, erklärt, worauf private Verkäufer achten sollen, damit der Verkauf reibungslos und ohne Reklamation abläuft. Denn in keinem Bereich streiten die Deutschen so viel wie rund um private Angelegenheiten: 41,2 Prozent aller Fälle, die der ADVOCARD Streitatlas ermittelte, betreffen den privaten Bereich. Für Deutschlands großen Streitatlas wurden über eine Million Streitfälle ausgewertet und so das Streitverhalten der Deutschen aufgedeckt. Mit den folgenden Tipps können private Verkäufer Streitfälle vermeiden.

1. Bleiben Sie bei der Wahrheit

Klar, die Werbung macht es vor, doch nachmachen darf man es beim privaten Verkauf nicht: Bei der Produktbeschreibung ist Wahrheit Pflicht. Der Verkäufer sollte den Artikel genau beschreiben und alle nötigen Details angeben. Dazu zählen beispielsweise auch Gebrauchsspuren. Dann sind am Ende alle zufrieden.

2. Benutzen Sie nur eigene Fotos

Auch wenn die Bilder auf der Website des Produkt-Herstellers einfach super sind, sollte man als privater Verkäufer nicht der Versuchung nachgeben, diese für sein Inserat zu nutzen. Damit verstoßen Sie gegen das Urheberrecht und das kann teuer kommen, denn nicht nur der Honorarausfall des Urhebers, sondern auch dessen Anwaltskosten müssen vom Verkäufer getragen werden. Daher lieber eigene Fotos machen und hochladen beziehungsweise drucken.

3. Zahlungsmethoden selber wählen

Wie der Artikel bezahlt wird, legt der Verkäufer selber fest: Bei Plattformen wie eBay und Kleiderkreisel kann zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden wie PayPal, Rechnung oder Überweisung gewählt werden. Allerdings darf der Verkäufer keine der Zahlungsmethoden für den Käufer verpflichtend machen oder gar Gebühren erheben.

4. Versicherter Versand vermeidet Ärger

Beim Thema Versand ist Transparenz oberste Priorität: Das Porto sollte nicht zu hoch angesetzt sein und der Käufer sollte bereits in der Produktbeschreibung erkennen, mit welchen Kosten er für den Versand zu rechnen hat. Zwar tragen Privatanbieter generell nicht das Versandrisiko, jedoch sollten sie die Ware am besten als Paket verschicken – dann ist sie, je nach Anbieter, in der Regel versichert. Noch entspannter wird es, wenn der Käufer das Produkt persönlich abholt.

So können Sie auf eine ärgerfreie Abwicklung Ihres Verkaufs hoffen!

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