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Aktuelle Pressemitteilungen

Bassbeats und Bohrer – die Hitparade des Nachbarschaftslärms

Die Hitparade der Ruhestörungen*

Laut forsa finden Deutsche diese Geräusche der Nachbarn besonders nervig:

  • laute Musik (36 Prozent)
  • Bohren und Hämmern (36 Prozent)
  • laute Streitigkeiten (28 Prozent)
  • Partygeräusche (28 Prozent)
  • Hundegebell (25 Prozent)
  • Rasenmähen (20 Prozent)
  • Kindergeschrei (17 Prozent)
  • Klacken der Absatzschuhe (12 Prozent)
  • Spielen eines Instruments (11 Prozent)
  • Lautstärke beim Fußballgucken (7 Prozent)
  • Gesang des Nachbarn (7 Prozent)
  • Waschmaschinengeräusche (6 Prozent)
  • Staubsaugen (6 Prozent)
  • Toilettenspülung (5 Prozent)
  • Geräusche beim Sex (5 Prozent)
  • Schnarchen des Nachbarn (3 Prozent)
  • Duschgeräusche (2 Prozent)


Besonders interessante Punkte der Befragung

Ostdeutsche bei Kindern toleranter als Westdeutsche:
Immerhin 17 Prozent der Bundesbürger fühlen sich von Kindergeschrei gestört. Doch besonders „Wessis“ sind davon genervt (19 Prozent). In Ostdeutschland sind die Nachbarn deutlich toleranter – nur 5 Prozent stört es.

Senioren kinderlieber als junge Menschen:
14 Prozent der Menschen im Alter von 60 Jahren oder älter fühlen sich von Kindergeschrei gestört. Bei jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren sind es dagegen 33 Prozent.

Frauen stören sich mehr als Männer am Heimwerken:
39 Prozent der Frauen nervt das Hämmern und Bohren aus der Nachbarwohnung. Bei den Männern sind es nur 32 Prozent; dafür stören die sich eher am Hundegebell (Männer: 28 Prozent; Frauen: 23 Prozent).


Ruhezeiten müssen eingehalten werden

„Grundsätzlich gilt, dass gewisse Ruhezeiten einzuhalten sind“, erläutert Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung. So sollte der Geräuschpegel montags bis sonnabends zwischen 22 und 7 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Decker: „Akzeptiert werden müssen beispielsweise üblicher Kinderlärm sowie Geräusche von Haushaltsgeräten oder der sanitären Einrichtung.“


Polizei sollte letzter Schritt sein

„In jedem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen“, rät Anja-Mareen Decker. „Erst wenn das nicht weiterhilft, sollte man auf den Vermieter zugehen.“ Als Ultima Ratio bleibt schließlich noch der Anruf bei der Polizei. Droht ein Streit wegen anhaltenden Lärms zu eskalieren, sollte über vier Wochen hinweg ein Lärmprotokoll geführt und die Geschehnisse minutiös dokumentiert werden. „Die Aufzeichnungen können dann bei einem möglichen Gerichtsverfahren als Beweis dienen“, erläutert Decker. Doch meist muss es gar nicht erst so weit kommen. Decker: „In vielen Fällen reicht bereits ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn. Häufig ist ihnen nicht bewusst, wie stark andere ihre Geräusche mitbekommen oder dadurch gestört werden.“

*Mehrfachnennungen waren möglich.

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