Frau mit Kind an einem Stand mit Weihnachtsdeko auf dem Weihnachtsmarkt © iStock.com/FamVeld

3. Dezember 2025, 16:44 Uhr

Fake oder Fakt? Weih­nachts­geld zurück­zah­len bei Kündigung: Das gilt für dich als Arbeitnehmer

Noch einen Monat warten und dann erst kündigen, um noch das Weihnachtsgeld mitzunehmen? Ganz so einfach ist es nicht ‒ je nachdem, was in deinem Arbeitsvertrag dazu steht. Ob der Bonus als Belohnung für deine geleistete Arbeit oder für die Betriebstreue ausgezahlt wird, kann Einfluss darauf haben, ob du das Geld zurückzahlen musst. Wir erklären, wann dir das Weihnachtsgeld trotz Kündigung zusteht.

Dein Weihnachtsgeld wurde gestrichen und du fühlst dich ungerecht behandelt? Wir sichern dich für solche Fälle ab. >>

Vorab: Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein bisschen mehr Geld fürs Weihnachtsshopping? Das kommt gerade recht. Doch nicht immer zahlen Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld aus. Denn es gilt grundsätzlich: Es gibt keinen generellen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Allerdings steht dir Weihnachtsgeld zu, wenn es

  • so in deinem Arbeits­ver­trag steht oder
  • in einem für dich geltenden Tarif­ver­trag fest­ge­hal­ten ist oder
  • drei Jahre in Folge aus­ge­zahlt wurde und der Bonus somit als „üblich“ gelten kann.

Im letzten Falle hat dir dein Arbeitgeber regelmäßig freiwillig eine Weihnachtsgratifikation ausgezahlt – dies gilt dann als sogenannte „betriebliche Übung“. Dann muss dein Arbeitgeber dir auch künftig Weihnachtsgeld zahlen.

Ausnahme: In deinem Arbeitsvertrag ist eine Erklärung enthalten, dass die Auszahlung ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt (der sogenannte Freiwilligenvorbehalt). Das schließt aus, dass hieraus eine betriebliche Übung entsteht und Mitarbeitende Ansprüche daraus ableiten.

Info

Ist Weih­nachts­geld eine Belohnung oder ein 13. Monatsgehalt?

Welchen Charakter die Auszahlung von Weihnachtsgeld hat, ist wichtig bei der Frage, ob du es eventuell zurückzahlen musst. Weihnachtsgeld ist eine sogenannte Gratifikation, also eine Gefälligkeit, da es dir aus einem bestimmten Anlass meist zusätzlich zu deinem Gehalt gezahlt wird.

Hier wird allerdings unterschieden zwischen:

  • einem zusätz­li­chen Entgelt (Ent­gelt­cha­rak­ter)
  • einer Zahlung für Betriebs­treue (Beloh­nungs­cha­rak­ter)
  • Mischform zwischen Entgelt- und Beloh­nungs­cha­rak­ter (Misch­cha­rak­ter)

Hat das Weihnachtsgeld zum Beispiel reinen Entgeltcharakter, wird es meist als 13. Monatsgehalt bezeichnet.

Anspruch auf Weih­nachts­geld trotz Kündigung?

Dir wird ein Weihnachtsgeld ausgezahlt, super! Was aber, wenn du das Unternehmen gegen Ende des Jahres verlässt? Etwa, weil du die Kündigung eingereicht hast oder du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt hast?

Hier gilt: Bekommst du das Weihnachtsgeld als Gratifikation für deine geleistete Arbeit, steht dir in der Regel trotz Kündigung zumindest anteilig Weihnachtsgeld zu.

Wenn ausdrücklich ein 13. Monatsgehalt vereinbart ist, das zum Beispiel im November mit dem regulären Gehalt ausgezahlt wird, ist das eine Sonderzahlung mit Entgeltcharakter. Das heißt: Du erhältst Weihnachtsgeld auf die Monate gerechnet, in denen du noch gearbeitet hast und unabhängig davon, ob du bereits vor der Weihnachtszeit kündigst.

Bei­spiel­rech­nung für antei­li­ges Weihnachtsgeld

Du erhältst Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts, hast aber zum 31. Oktober gekündigt. Dann hast du noch anteiligen Anspruch, weil du im laufenden Kalenderjahr zehn Monate gearbeitet hast.

Du teilst also dein monatliches Bruttogehalt durch zwölf und multiplizierst es anschließend mit zehn:

Bruttogehalt : 12 (Monate) x 10 (Monate) = Summe des anteiligen Weihnachtsgeldes

Dein Bruttogehalt beträgt z. B. 3.000 Euro. Dann rechnest du:

3.000 (Euro) : 12 (Monate) = 250 (Euro pro Monat) x 10 (Monate) = 2.500 Euro

Du erhältst in diesem Fall also 2.500 Euro anteiliges Weihnachtsgeld.

Nur wenn du bereits die volle Summe für das Jahr erhalten hast, kann es sein, dass du deinem Arbeitgeber einen Teil davon zurückerstatten musst.

Dasselbe gilt auch für ein Weihnachtsgeld, das eine Mischung aus Entgelt und Belohnung für Betriebstreue darstellt. Hier kommt es besonders auf die exakte Wortwahl in der vertraglichen Vereinbarung an. Lass dich im Zweifelsfall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Mann und Frau lachen an Stand mit Lebkuchenherzen auf Weihnachtsmarkt
© iStock.com/EyeEm Mobile GmbH

Wann muss Weih­nachts­geld zurück­ge­zahlt werden?

Neben dem 13. Monatsgehalt gibt es Einmalzahlungen zur Weihnachtszeit, die den Zweck haben, Angestellte an die Firma zu binden beziehungsweise die Betriebstreue zu belohnen. Das muss dann in der vertraglichen Regelung auch eindeutig so benannt sein.

Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Aber: Damit die Mitarbeiter nicht das Weihnachtsgeld einstreichen und dann direkt kündigen, können Arbeitgeber für solche Fälle eine Rückzahlungsklausel einsetzen. Das heißt für die Zeit nach der Auszahlung eines Weihnachtsgeldes: Verlassen Beschäftigte das Unternehmen vor Ablauf einer bestimmten Frist, dann müssen sie das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise zurückzahlen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu mit seiner Rechtsprechung einige Grundregeln aufgestellt, damit Arbeitgeber nicht unangemessen benachteiligt werden.

  • Weih­nachts­geld in Höhe von bis zu 100 Euro darf grund­sätz­lich nicht zurück­ge­for­dert werden.
  • Ein­mal­zah­lun­gen, die weniger als ein Monats­ge­halt betragen, darf der Arbeit­ge­ber ansonsten nur zurück­for­dern, wenn der Arbeit­neh­mer das Unter­neh­men vor dem 31. März des Fol­ge­jah­res verlässt.
  • Die Bindung über das erste Quartal des Fol­ge­jah­res hinaus ist nur dann zulässig, wenn das Weih­nachts­geld mehr als ein Monats­ge­halt beträgt (BAG 5 AZR 754/77).

Erhältst du also Weihnachtsgeld für deine Betriebstreue, das dein reguläres Monatsgehalt übersteigt, dürfte dein Arbeitgeber die Frist auch auf den 30. April des Folgejahres festsetzen. Kündigst du dann z. B. zum 30. April, musst du das Weihnachtsgeld aus dem Vorjahr zurückzahlen.

Info

Weih­nachts­geld zurück­zah­len: Das gilt bei TVöD und TV-L

Du wirst nach einem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst entlohnt und erhältst ein 13. Monatsgehalt? Dann sieht dein Tarifvertrag vermutlich eine andere Regelung vor als in einem individuellen Arbeitsvertrag.

Das BAG hat dazu entschieden, dass tarifvertragliche Sonderzahlungen mit Mischcharakter – also das Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt für erbrachte Arbeitsleistung – vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden kann (BAG 10 AZR 718/11).

Das heißt: Die Auszahlung wäre daran geknüpft, ob das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Stichtag noch besteht, z. B. dem 1. Dezember. Hast du vor dem Stichtag gekündigt, gehst du leer aus. Hast du deinen Vertrag zum 31. Dezember gekündigt, würdest du in diesem Beispiel das Weihnachtsgeld noch erhalten.

Weih­nachts­geld zurück­zah­len: brutto oder netto?

Das Weihnachtsgeld zählt zu den „sonstigen Bezügen“. Das sind alle Beträge, die du für deine Arbeit bekommst, aber nicht zum normalen Gehalt gehören. Zu solchen Einmalzahlungen gehören auch Urlaubsgeld oder ein Bonus für die Hochzeit. Sie sind alle voll steuerpflichtig. Die Lohnsteuer wird dir aber automatisch vom Gehalt abgezogen. Das heißt, das Weihnachtsgeld, das du von deinem Arbeitgeber überwiesen bekommst, ist in der Regel bereits der Nettobetrag.

Im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung bedeutet das: Du musst den Betrag zurücküberweisen, den du erhalten hast, wenn du das Weihnachtsgeld voll zurückzahlen musst – beziehungsweise einen Teil davon, wenn du nur anteilig zur Rückzahlung verpflichtet bist.

Wenn du dir nach wie vor unsicher bist, welche Regelung in deinem speziellen Fall greift, kannst du dich als Kunde von ADVOCARD jederzeit rechtlich beraten lassen.

FAQ

  • Kann Weih­nachts­geld zurück­ge­for­dert werden?

Ja, unter Umständen kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zurückfordern. Etwa wenn es sich um eine Sonderzahlung für Betriebstreue handelt, die an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist. Ist am festgesetzten Stichtag der Vertrag schon gekündigt, muss bereits ausgezahltes Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden.

  • Wann kann ich kündigen, ohne das Weih­nachts­geld zurückzuzahlen?

Es kommt drauf an, ob das Weihnachtsgeld Bestandteil eines Tarifvertrags oder eines individuellen Arbeitsvertrags ist und ob es als Belohnung für Betriebstreue oder als 13. Monatsentgelt ausgezahlt wird. Bei einer Belohnung für Betriebstreue etwa kann der Arbeitgeber einen Stichtag festlegen, z. B. den 31.3. des Folgejahres. Kündigst du vorher, müsstest du ein bereits ausgezahltes Weihnachtsgeld zurückzahlen. Bei Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst könnte ebenfalls so ein Stichtag festgesetzt werden.

  • Bis wann muss man Weih­nachts­geld zurückzahlen?

Wann ein bereits ausbezahltes Arbeitsgeld zurückgezahlt werden muss, hängt von den Bestimmungen deines Arbeits- bzw. Tarifvertrags ab.

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