{"id":9913,"date":"2016-02-01T11:06:02","date_gmt":"2016-02-01T10:06:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitszimmer-steuerlich-absetzen-rechtliche-vorgaben\/"},"modified":"2022-09-16T14:33:50","modified_gmt":"2022-09-16T13:33:50","slug":"arbeitszimmer-steuerlich-absetzen-rechtliche-vorgaben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitszimmer-steuerlich-absetzen-rechtliche-vorgaben\/","title":{"rendered":"Arbeits\u00adzim\u00admer steu\u00ader\u00adlich absetzen: Recht\u00adli\u00adche Vorgaben"},"content":{"rendered":"<p>Wenn Sie h\u00e4ufig im Home Office arbeiten, fragen Sie sich eventuell, ob Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen k\u00f6nnen. Das kann m\u00f6glich sein, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Lesen Sie, was Sie beachten m\u00fcssen.<\/p>\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sie haben \u00c4rger im Job? Der Berufs-Rechtsschutz hilft Ihnen weiter. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Arbeits\u00adzim\u00admer steu\u00ader\u00adlich absetzen: Voraussetzungen<\/h2>\n<p>Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen wollen, muss es sich dabei in erster Linie um einen eigenen Raum handeln. Es ist also nicht m\u00f6glich, eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, die Sie f\u00fcr Arbeit im <a title=\"Heimarbeit: Wissenswertes zur Rechtslage im Homeoffice\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/heimarbeit-wissenswertes-zur-rechtslage-im-homeoffice\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Home Office<\/a> nutzen, geltend zu machen. Ein Durchgangszimmer oder ein Raum ohne schlie\u00dfbare T\u00fcr wird ebenfalls nicht anerkannt. Die Einrichtung muss au\u00dferdem weitgehend der eines B\u00fcros entsprechen, also sollte im Arbeitszimmer ein Schreibtisch mit Stuhl stehen. Eine Sitzecke ist m\u00f6glich, doch wenn G\u00e4stebett und Fernseher den Raum dominieren, d\u00fcrfte sich die Anerkennung problematisch gestalten. Sie m\u00fcssen den Raum au\u00dferdem fast ausschlie\u00dflich zu beruflichen Zwecken nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung best\u00e4tigt, durch die die bisherigen Regeln bestehen bleiben (AZ&nbsp;GrS 1\/14). Damit gilt auch weiterhin: Sie k\u00f6nnen ein Arbeitszimmer nur dann steuerlich absetzen, wenn die private Nutzung unter zehn Prozent betr\u00e4gt. Eine Kostenaufteilung ist nicht m\u00f6glich, wenn Sie zum Beispiel 50 Prozent der Zeit dort arbeiten und den Raum ansonsten <a title=\"Privat-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">privat<\/a> nutzen.<\/p>\n<h2><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-9263 size-full\" title=\"Darum ist ein Arbeitsrechtsschutz so sinnvoll!\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png\" alt=\"Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a>In welchem Umfang l\u00e4sst sich das Home Office absetzen?<\/h2>\n<p>Wenn Ihr Arbeitszimmer die geltenden Voraussetzungen erf\u00fcllt, stellt sich die Frage, in welchem Umfang Sie die Kosten daf\u00fcr steuerlich geltend machen k\u00f6nnen. Das Finanzamt unterscheidet drei Varianten: Im ersten Fall haben Sie einen Arbeitsplatz im B\u00fcro, den Sie vorwiegend nutzen, und haben Ihr Arbeitszimmer nur erg\u00e4nzend eingerichtet, um gelegentlich im Home Office zu arbeiten. In diesem Fall k\u00f6nnen Sie das Arbeitszimmer nicht <a title=\"Zwei Arbeitszimmer absetzen nicht erlaubt\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/steuer-urteil-zwei-arbeitszimmer-absetzen-nicht-erlaubt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">steuerlich absetzen<\/a>. Die zweite Variante betrifft Angestellte, die bei ihrem <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/arbeitgeber-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitgeber<\/a> keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verf\u00fcgung haben. Das gilt zum Beispiel f\u00fcr Au\u00dfendienstmitarbeiter oder Lehrer, die zu Hause korrigieren oder den Unterricht vorbereiten m\u00fcssen. Sie k\u00f6nnen maximal 1.250 Euro ihrer Aufwendungen f\u00fcr ihr Home Office steuerlich geltend machen. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen T\u00e4tigkeit bildet, was zum Beispiel bei einem Autor oder einem freien Journalisten der Fall ist, k\u00f6nnen Sie Ihre Aufwendungen in voller H\u00f6he steuerlich absetzen. Dazu z\u00e4hlen die anteiligen Kosten f\u00fcr Miete und Nebenkosten sowie Ausgaben f\u00fcr die Ausstattung des Zimmers.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Sie h\u00e4ufig im Home Office arbeiten, fragen Sie sich eventuell, ob Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen k\u00f6nnen. Das kann m\u00f6glich sein, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Lesen Sie, was Sie beachten m\u00fcssen. Sie haben \u00c4rger im Job? 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