{"id":8907,"date":"2021-09-21T09:15:01","date_gmt":"2021-09-21T08:15:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/kinder-enterben-erlaubt-oder-nicht\/"},"modified":"2021-09-21T14:52:08","modified_gmt":"2021-09-21T13:52:08","slug":"kinder-enterben-erlaubt-oder-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/kinder-enterben-erlaubt-oder-nicht\/","title":{"rendered":"Kinder enterben: Kann man den Pflicht\u00adteil entziehen?"},"content":{"rendered":"<p>Der Gedanke, die eigenen Kinder enterben wollen, entsteht manchmal im Streit \u2013 oder weil zum Sohn oder zur Tochter seit Jahren kein Kontakt mehr besteht. Doch so ganz einfach ist es nicht, die Abk\u00f6mmlinge komplett auszuschlie\u00dfen. Denn Kinder k\u00f6nnen einen Pflichtteil vom Erbe einfordern. Es gibt dennoch F\u00e4lle, in denen Erblasser verhindern k\u00f6nnen, dass ein ungeliebter Spr\u00f6ssling etwas von ihrem Nachlass abbekommt. Dazu m\u00fcssen sie zus\u00e4tzlich zur Enterbung auch den Pflichtteil entziehen.<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-21284 size-full\" title=\"Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Absicherung.jpg\" alt=\"Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\">Mit einem Rechtsschutz bist du f\u00fcr Streit in schwierigen Lebenslagen ger\u00fcstet. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Nicht ganz dasselbe: Enterben und Pflicht\u00adteil entziehen<\/h2>\n<p>\"Wenn du das tust, enterbe ich dich!\" Diese Drohung gegen\u00fcber dem eigenen Kind ist im Streit schnell ausgesprochen. Jedoch ist eine komplette Enterbung nur in seltenen F\u00e4llen m\u00f6glich. Dem Kind bleibt zun\u00e4chst sein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/wer-hat-einen-pflichtteilsanspruch\/#:~:text=Zu%20den%20Personen%20mit%20einem,vorhandene%20Ehepartner%20oder%20eingetragene%20Lebenspartner.\">Pflichtteilsanspruch<\/a> auf einen Teil des Nachlasses seiner Eltern. Dieser Anspruch soll enge Angeh\u00f6rige vor einer willk\u00fcrlichen Enterbung sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Denn: In ihrem <strong>Testament<\/strong> k\u00f6nnen Erblasser verf\u00fcgen, dass die gesetzliche Erbfolge in ihrem Fall nicht gelten soll. Sie k\u00f6nnen stattdessen <strong>bestimmte Personen als Erben einsetzen und andere davon ausschlie\u00dfen<\/strong> \u2013 sie also enterben. <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erben-und-vererben\/alleinerben-einsetzen-tipps-fuer-das-testament\/\">Sie k\u00f6nnen auch eine Person als Alleinerben einsetzen.<\/a> Wenn sie jemanden auf diese Weise enterben, der sonst erbberechtigt gewesen w\u00e4re, m\u00fcssen sie im Testament keinen Grund daf\u00fcr angeben. Das Enterben ist auch m\u00f6glich, ohne ein Fehlverhalten wie etwa groben Undank belegen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Jedoch k\u00f6nnen die Kinder des Erblassers dann immer noch einen <strong>Anspruch auf ihren Pflichtteil<\/strong> erheben. Sie erhalten in diesem Fall die H\u00e4lfte dessen, was ihnen per gesetzlicher Erbfolge zugestanden h\u00e4tte. Wer diese M\u00f6glichkeit ebenfalls ausschlie\u00dfen m\u00f6chte, muss seinen Kindern <strong>ausdr\u00fccklich den Pflichtteil entziehen<\/strong>. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>Welche Gr\u00fcnde berech\u00adti\u00adgen zum Ent\u00adzie\u00adhung des Pflichtteils?<\/h2>\n<p>Ein <strong>einmaliger Streit oder ein jahrelang eingeschlafener Kontakt <\/strong>zwischen Eltern und Kindern reicht als alleinige Grundlage nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen. Das darf nach \u00a7 2333 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) nur geschehen, wenn einer der folgenden <strong>gewichtigen Gr\u00fcnde<\/strong> vorliegt:<\/p>\n<ul>\n<li>Die erb\u00adbe\u00adrech\u00adtig\u00adte Person hat dem Erblasser oder seinen engen Ange\u00adh\u00f6\u00adri\u00adgen nach dem Leben getrachtet;<\/li>\n<li>ein Ver\u00adbre\u00adchen oder schweres vor\u00ads\u00e4tz\u00adli\u00adches Vergehen gegen ihn oder enge Ange\u00adh\u00f6\u00adri\u00adge begangen;<\/li>\n<li>oder ihre gesetz\u00adli\u00adche Unter\u00adhalts\u00adpflicht dem Erblasser gegen\u00fcber b\u00f6swillig vernachl\u00e4ssigt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte<strong> wegen einer vors\u00e4tzlichen Straftat mindestens ein Jahr lang im Gef\u00e4ngnis<\/strong>, in einer psychiatrischen Klinik oder Entzugsanstalt verbracht hat und es dem Erblasser nicht zuzumuten ist, ihm etwas hinterlassen zu m\u00fcssen, ist die Entziehung des Pflichtteils m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die Pflichtteilsentziehung unter diesen Voraussetzungen ist gegen\u00fcber den eigenen<strong> Kindern sowie deren Nachkommen<\/strong> <strong>und auch gegen\u00fcber dem Ehepartner m\u00f6glich.<\/strong> Auch den eigenen <strong>Eltern<\/strong> kann der Pflichtteil entzogen werden, sofern sie Anspruch darauf haben und ein entsprechender Grund vorliegt.<\/p>\n<p><strong>Wenn der Erblasser das Fehlverhalten hingegen verzeiht,<\/strong> wird die Pflichtteilsentziehung gem\u00e4\u00df \u00a7 2337 BGB unwirksam. Der Erblasser gibt mit der Verzeihung das Recht auf, dem Betroffenenen den Pflichtteil wegen derselben Verfehlung erneut zu entziehen.<\/p>\n<div id=\"attachment_22433\" style=\"width: 1034px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-22433\" class=\"wp-image-22433 size-large\" title=\"Kinder enterben: Kann man den Pflichtteil entziehen?\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Streitlotse-enterben-Georgijevic-1024x472.jpg\" alt=\"Besorgter \u00e4lterer Mann spricht mit seinem Sohn.\" width=\"1024\" height=\"472\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Streitlotse-enterben-Georgijevic-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Streitlotse-enterben-Georgijevic-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Streitlotse-enterben-Georgijevic-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Streitlotse-enterben-Georgijevic.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><p id=\"caption-attachment-22433\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 istock.com\/Georgijevic<\/p><\/div>\n<h2>Das ist bei einer Pflicht\u00adteils\u00adent\u00adzie\u00adhung zu beachten<\/h2>\n<p>Wer eine gesetzlich erbberechtigte Person enterben m\u00f6chte und zudem ausschlie\u00dfen will, dass sie noch einen Pflichtteil erh\u00e4lt, kann dies im <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/testament-schreiben-an-diese-dinge-sollten-sie-denken\/\">Testament<\/a> oder in einem Erbvertrag vermerken.<\/p>\n<p>Wichtig:<strong> Es muss dabei ein Grund gem\u00e4\u00df \u00a7 2333 BGB f\u00fcr die Entziehung angegeben werden<\/strong>. Beispiel: \u201cIch entziehe meiner Tochter XY den Pflichtteil, da sie mir mehrfach Geldbetr\u00e4ge in H\u00f6he von insgesamt 9.500 Euro gestohlen hat.\u201d Der Sachverhalt sollte mit Zeit, Ort und Ablauf m\u00f6glichst konkret geschildert werden. Wie das Oberlandesgericht Celle entschieden hat, ist auch die Formulierung \u201cIch<em> enterbe<\/em> die Person XY, weil...\u201d als Entziehung des Pflichtteils zu verstehen, wenn ein zul\u00e4ssiger Entziehungsgrund genannt wird (AZ 22 W 77\/01).<\/p>\n<p>Es ist immer zu empfehlen, sich von einem <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/anwaltssuche\/\">Rechtsanwalt<\/a> oder Notar bez\u00fcglich der konkreten Formulierung beraten zu lassen. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Entziehung des Pflichtteils <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rechtsschutzversicherung\/\">in einem m\u00f6glichen Rechtsstreit<\/a> zwischen dem Enterbten und den Erben sp\u00e4ter vor Gericht keinen Bestand hat.<\/p>\n<p>Wer <strong>zus\u00e4tzlich zum Kind auch dessen Kinder vom Erbe ausschlie\u00dfen<\/strong> will, muss dies im Testament oder Erbvertrag zus\u00e4tzlich festhalten. 2017 entschied das Oberlandesgericht Hamm zugunsten eines Mannes, der einen Pflichtteil vom Nachlass seines Gro\u00dfvaters forderte (AZ 10 U 31\/17). Der verstorbene Gro\u00dfvater hatte seine beiden S\u00f6hne durch ein Testament wirksam enterbt und ihnen aufgrund von Verfehlungen den Pflichtteil entzogen, seinen Enkel \u2013 das uneheliche Kind eines Sohnes \u2013 jedoch nicht. Die im Testament Beg\u00fcnstigten mussten dem Enkel deshalb seinen Pflichtteil auszahlen.<\/p>\n<h2>Pflicht\u00adteils\u00adent\u00adzie\u00adhung anfechten: Geht&nbsp;das?<\/h2>\n<p>Angeh\u00f6rige, die der Meinung sind, dass ihnen der Pflichtteil zu Unrecht entzogen wurde, k\u00f6nnen diesen trotzdem <strong>zun\u00e4chst einfordern und gegebenenfalls einklagen<\/strong>. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kann dann festgestellt werden, ob die Entziehung tats\u00e4chlich rechtens ist.<\/p>\n<p>Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, k\u00f6nnen betroffene Angeh\u00f6rige <strong>schon zu Lebzeiten des Erblassers \u00fcberpr\u00fcfen lassen<\/strong>, ob eine im Testament festgehaltene Pflichtteilsentziehung wirksam ist oder nicht (AZ IV ZR 123\/03). Das sollte aber der letzte Schritt sein: Besser ist es, <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/mediation\/\">rechtzeitig das Gespr\u00e4ch zu suchen<\/a>, um den famili\u00e4ren Konflikt vielleicht doch noch auf g\u00fctliche Weise zu kl\u00e4ren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gedanke, die eigenen Kinder enterben wollen, entsteht manchmal im Streit \u2013 oder weil zum Sohn oder zur Tochter seit Jahren kein Kontakt mehr besteht. Doch so ganz einfach ist es nicht, die Abk\u00f6mmlinge komplett auszuschlie\u00dfen. Denn Kinder k\u00f6nnen einen Pflichtteil vom Erbe einfordern. Es gibt dennoch F\u00e4lle, in denen Erblasser verhindern k\u00f6nnen, dass ein [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[36,35],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8907"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8907"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8907\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22434,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8907\/revisions\/22434"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8907"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8907"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8907"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}