{"id":8851,"date":"2022-09-22T11:08:00","date_gmt":"2022-09-22T10:08:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/vertrauensarbeitszeit-was-mitarbeiter-wissen-sollten\/"},"modified":"2022-09-23T15:59:11","modified_gmt":"2022-09-23T14:59:11","slug":"vertrauensarbeitszeit-was-mitarbeiter-wissen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/vertrauensarbeitszeit-was-mitarbeiter-wissen-sollten\/","title":{"rendered":"Ver\u00adtrau\u00adens\u00adar\u00adbeits\u00adzeit: Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer"},"content":{"rendered":"\n<p>Du hast mit deinem Arbeitgeber Vertrauensarbeitszeit vereinbart und kannst dir die Arbeitszeit nun ohne strikte Zeiterfassung frei einteilen \u2013 oder? Ganz so einfach ist das nicht. Welche Pflichten du als Arbeitnehmer trotzdem hast, wie \u00dcberstunden und Pausen gehandhabt werden und warum es die Vertrauensarbeitszeit in ihrer bisherigen Form wohl nicht mehr lange geben wird, erf\u00e4hrst du hier.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21290\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\">Dein Chef macht Schwierigkeiten? Mit einem Arbeitsrechtsschutz bist du abgesichert &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Defi\u00adni\u00adti\u00adon: Was ist Vertrauensarbeitszeit?<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass sich Besch\u00e4ftigte ihre Arbeitszeit frei einteilen k\u00f6nnen. <strong>Entscheidend ist die erbrachte Arbeitsleistung<\/strong>, also die zufriedenstellende Erledigung der zugeteilten Aufgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies hat den Vorteil, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in besonders arbeitsintensiven Phasen mehr Stunden am Tag arbeiten k\u00f6nnen und daf\u00fcr an anderen Tagen weniger. Im <strong>Unterschied zur Gleitzeit<\/strong> gibt es keine Kernarbeitszeiten und Arbeitnehmer m\u00fcssen sich nicht mit Vorgesetzten oder Kollegen absprechen, wenn sie an einem Tag mal sp\u00e4ter mit der Arbeit anfangen oder fr\u00fcher aufh\u00f6ren m\u00f6chten, sondern k\u00f6nnen dies frei entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Vertrauensarbeitszeit gelten soll, wird dies \u2013 zusammen mit der vereinbarten Arbeitszeit pro Woche oder pro Monat \u2013 \u00fcblicherweise im <strong>Arbeitsvertrag<\/strong> festgeschrieben. Auch eine entsprechende <strong>Betriebsvereinbarung <\/strong>kann gelten. Bei Vertrauensarbeitszeit wird in der Regel von einer F\u00fcnftagewoche (Montag bis Freitag) ausgegangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus gibt es keine explizite gesetzliche Regelung zur Vertrauensarbeitszeit, allerdings m\u00fcssen trotzdem bestimmte Grundregeln eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zeit\u00ader\u00adfas\u00adsung: Wird die Ver\u00adtrau\u00adens\u00adar\u00adbeits\u00adzeit bald abgeschafft?<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Vertrauensarbeitszeit ist nach bisheriger Regelung prinzipiell keine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/zeiterfassung-bei-der-arbeit-welche-rechte-haben-arbeitnehmer\/\">Zeiterfassung<\/a> n\u00f6tig. Arbeitnehmer notieren gegebenenfalls ihre Arbeitszeiten handschriftlich oder teilen diese ihrem Chef m\u00fcndlich mit \u2013 vorgeschrieben ist dies jedoch bislang nicht. Laut \u00a7 16 ArbZG sind Arbeitgeber bis dato lediglich <strong>dazu verpflichtet,<\/strong> <strong>Mehrarbeit zu erfassen<\/strong>. Sie m\u00fcssen also die Zeit aufzeichnen, die \u00fcber die gesetzliche H\u00f6chstarbeitszeit von regelm\u00e4\u00dfig acht Stunden am Tag hinausgeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das wird sich voraussichtlich bald \u00e4ndern. Denn sowohl auf EU-Ebene als auch f\u00fcr Deutschland gab es mittlerweile h\u00f6chstrichterliche Entscheidungen, die besagen: <strong>Die komplette Arbeitszeit muss erfasst werden<\/strong>. Schon 2019 entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) entsprechend<strong> <\/strong>(AZ C-55\/18 \u2013 CCOO). Im September 2022 schloss sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem konkreten Fall aus Deutschland diesem Urteil an (AZ 1 ABR 22\/21). &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der deutsche Gesetzgeber ist bereits seit dem EuGH-Urteil gefordert, die Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie umzusetzen, wonach <strong>jegliche von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen<\/strong> ist. Sobald es ein entsprechendes Gesetz gibt, werden auch die Arbeitszeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Vertrauensarbeitszeit davon betroffen sein (Stand: September 2022).<\/p>\n\n\n\n<p>Bis dahin gelten grunds\u00e4tzlich weiter die alten Regelungen. Kommt es aber zum Streit mit dem Arbeitgeber in Bezug auf die Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit, k\u00f6nnen sich Arbeitnehmer auf die Rechtsprechung berufen und sollten sich <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/anwaltssuche\/\">juristischen Beistand suchen<\/a>, um ihre Anspr\u00fcche durchzusetzen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Vertrauensarbeitszeit-halbergman-1024x472.jpeg\" alt=\"Mitarbeiter steht an einem Zeiterfassungstool an seiner Arbeitsstelle.\" class=\"wp-image-23476\" title=\"Vertrauensarbeitszeit: Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Vertrauensarbeitszeit-halbergman-1024x472.jpeg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Vertrauensarbeitszeit-halbergman-300x138.jpeg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Vertrauensarbeitszeit-halbergman-768x354.jpeg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Vertrauensarbeitszeit-halbergman.jpeg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 istock.com\/halbergman<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie werden \u00dcber\u00adstun\u00adden bei Ver\u00adtrau\u00adens\u00adar\u00adbeits\u00adzeit gehandhabt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Trotz freier Zeiteinteilung k\u00f6nnen <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/kategorie\/arbeit-und-karriere\/arbeitszeit\/ueberstunden\/\"><strong>\u00dcberstunden<\/strong><\/a> anfallen, wenn Projekte besonders dringend fertiggestellt oder unvorhergesehene Zusatzauftr\u00e4ge bearbeitet werden m\u00fcssen. Da Vertrauensarbeitszeit in der Regel auf Flexibilit\u00e4t der Arbeitnehmer und dem Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Chef und Mitarbeiter aufbaut, musst du als Arbeitnehmer in der Regel selbst daf\u00fcr sorgen, dass deine<strong> \u00dcberstunden genau protokolliert<\/strong> werden. Mit den Urteilen des EuGH sowie des BAG und den geplanten Gesetzes\u00e4nderungen wird sich jedoch auch hier einiges \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob nun aber gesetzlich vorgeschrieben oder eigenverantwortlich: Eine Arbeitszeiterfassung, beispielsweise durch ein <strong>Arbeitszeitkonto<\/strong>, kann bei Vertrauensarbeitszeit f\u00fcr beide Seiten von Vorteil sein: Die geleistete Zeit ist dann \u201eschwarz auf wei\u00df\u201c belegt und es bleibt kein Raum f\u00fcr Mutma\u00dfungen, ob vielleicht eine Seite benachteiligt wurde. Schon 2013 entschied das BAG, dass ein Arbeitszeitkonto auch bei Vertrauensarbeitszeit m\u00f6glich sei (AZ 5 AZR 767\/13).<\/p>\n\n\n\n<p>Sprich am besten mit deinem Chef, welche M\u00f6glichkeiten zur Erfassung deiner Arbeitszeit am sinnvollsten ist. So k\u00f6nnen auch deine \u00dcberstunden festgehalten und ein sp\u00e4terer <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitszeit\/ueberstunden\/ueberstunden-abbauen-die-regelungen-zum-freizeitausgleich\/\"><strong>Freizeitausgleich<\/strong><\/a> besser geplant werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie viele Stunden darf ich bei Ver\u00adtrau\u00adens\u00adar\u00adbeits\u00adzeit \u00fcberhaupt arbeiten?<\/h2>\n\n\n\n<p>Trotz freier Zeiteinteilung hei\u00dft Vertrauensarbeitszeit nicht, dass du Tag und Nacht durcharbeiten kannst oder musst, um dein Ergebnis p\u00fcnktlich abzuliefern. Denn da schiebt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Riegel vor \u2013 zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut \u00a7 3 ArbZG d\u00fcrfen Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich <strong>pro Werktag <\/strong><strong>maximal acht Stunden<\/strong> arbeiten. Ausnahmen mit bis zu zehn Stunden Arbeitszeit am Tag sind <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/hoechstarbeitszeit-wie-viele-stunden-erlaubt-das-arbeitszeitgesetz\/\">unter bestimmten Umst\u00e4nden m\u00f6glich<\/a>. Im Schnitt d\u00fcrfen Arbeitnehmer von montags bis samstags also maximal 48 Stunden arbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Hast du mit deinem Arbeitgeber Vertrauensarbeitszeit abgemacht, gibt es eine Besonderheit: Samstage sind arbeitsrechtlich zwar Werktage \u2013 bei Vertrauensarbeitszeit jedoch sind sie als Ausgleichstag f\u00fcr Mehrarbeit vorgesehen, die zwischen Montag und Freitag erbracht wurde. Bleibt der Samstag f\u00fcr dich frei, hast du die M\u00f6glichkeit, <strong>die gesetzlich zul\u00e4ssigen acht Stunden Mehrarbeit pro Woche bereits von Montag bis Freitag <\/strong>zu erbringen \u2013 also vor\u00fcbergehend in Spitzenzeiten bis zu zehn Stunden an jedem der f\u00fcnf Tage zu arbeiten. Mehr als zehn Stunden t\u00e4glich sind aber auch bei diesem Arbeitszeitmodell nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie viel Pausen sind bei Ver\u00adtrau\u00adens\u00adar\u00adbeits\u00adzeit erlaubt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Als Arbeitnehmer bist du bei einer t\u00e4glichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden <strong>dazu verpflichtet, <\/strong><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/gesetzliche-pausenregelung-zur-pause-verpflichtet\/\"><strong>eine Pause einzulegen<\/strong><\/a> (\u00a7 4 ArbZG). Dies gilt nat\u00fcrlich auch bei Vertrauensarbeitszeit. Hier hast du \u00e4hnlich wie bei der Arbeitszeiteinteilung jedoch die M\u00f6glichkeit, deine Pausen individueller zu gestalten \u2013 also beispielsweise h\u00e4ufigere Pausen einzulegen oder l\u00e4nger Pause zu machen, als gesetzlich vorgeschrieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie bei anderen Arbeitnehmern gilt auch bei der Vertrauensarbeitszeit: Zwischen der Arbeit an zwei Werktagen muss eine <strong>Ruhephase von mindestens elf Stunden<\/strong> liegen (\u00a7 5 ArbZG).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Du hast mit deinem Arbeitgeber Vertrauensarbeitszeit vereinbart und kannst dir die Arbeitszeit nun ohne strikte Zeiterfassung frei einteilen \u2013 oder? Ganz so einfach ist das nicht. 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