{"id":8784,"date":"2015-10-19T12:22:02","date_gmt":"2015-10-19T10:22:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/vorruhestand-was-kuenftige-rentner-wissen-sollten\/"},"modified":"2016-07-11T15:15:40","modified_gmt":"2016-07-11T14:15:40","slug":"vorruhestand-was-kuenftige-rentner-wissen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/vorruhestand-was-kuenftige-rentner-wissen-sollten\/","title":{"rendered":"Vor\u00adru\u00adhe\u00adstand: Was k\u00fcnftige Rentner wissen sollten"},"content":{"rendered":"<p>Ein Arbeitsleben ist lang,&nbsp;nicht wenige Besch\u00e4ftigte bemerken, dass&nbsp;Kraft und Motivation mit zunehmendem Alter nachlassen. Der Vorruhestand wirkt da verlockend. Doch Achtung: Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter, die sogenannt Regelaltersgrenze, noch mehrere Jahre entfernt liegt, m\u00fcssen Sie meist hohe Abschl\u00e4ge bei der Rente hinnehmen. Eine Alternative ist die Altersteilzeit. Der Staat f\u00f6rdert diese Form des Vorruhestands, um neue Arbeitspl\u00e4tze f\u00fcr j\u00fcngere Besch\u00e4ftigte zu schaffen. Tipp: Mit einem <a title=\"Berufs-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufs-rechtsschutz.html\" target=\"_blank\">Berufs-Rechtsschutz <\/a>sind Sie f\u00fcr alle Eventualit\u00e4ten bestens ger\u00fcstet.<\/p>\n<p><a title=\"Das komplette Rechtsschutz-Paket\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/komplett-rechtsschutz-privat.html\" target=\"_blank\">Streit kann den Lebensabend vermiesen. Wir helfen Ihnen, \u00c4rger zu vermeiden. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Finan\u00adzi\u00adel\u00adle Ein\u00adschnit\u00adte im Vor\u00adru\u00adhe\u00adstand gering halten<\/h2>\n<p>Abh\u00e4ngig vom Geburtsjahr k\u00f6nnen Arbeitnehmer in Deutschland zwischen 65 und 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Regelaltersgrenze wird schrittweise nach Geburtsjahrg\u00e4ngen erh\u00f6ht. Aktuell liegt sie bei 65 Jahren und 4 Monaten f\u00fcr die 1950 Geborenen. Arbeitnehmer, die 1951 geboren wurden, haben im kommenden Jahr mit 65 Jahren und 5 Monaten Anspruch auf die Regelaltersrente. Bei mindestens 45 Beitragsjahren zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rente ab 63 Jahren abschlagsfrei m\u00f6glich. Falls Sie bereits fr\u00fcher aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen, m\u00fcssen Sie beachten: F\u00fcr jeden Monat, der vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter liegt, werden Ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Zehn Jahre im Vorruhestand bedeuten somit 36 Prozent <a title=\"Hartz-IV-Empf\u00e4nger m\u00fcssen Zwangs\u00adver\u00adren\u00adtung akzeptieren\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/hartz-iv-empfaenger-muessen-zwangsverrentung-akzeptieren\/\" target=\"_blank\">weniger Rente<\/a>&nbsp;\u2013&nbsp;durch diesen erheblichen finanziellen Einschnitt d\u00fcrften viele Arbeitnehmer Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand kaum halten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?<\/h2>\n<p>Eine staatlich gef\u00f6rderte Alternative zum Vorruhestand ist die Altersteilzeit. Mit ihr&nbsp;k\u00f6nnen Sie Ihre <a title=\"H\u00f6chst\u00adar\u00adbeits\u00adzeit: Wie viele Stunden erlaubt das Arbeitszeitgesetz?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/hoechstarbeitszeit-wie-viele-stunden-erlaubt-das-arbeitszeitgesetz\/\" target=\"_blank\">Arbeitszeit<\/a>&nbsp;schrittweise auf bis zu 50 Prozent zur\u00fcckschrauben, dabei jedoch einen h\u00f6heren Anteil&nbsp;Ihres bisherigen Gehalts erhalten. Auch ein Blockmodell ist m\u00f6glich: Hierbei arbeiten Sie f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum in Vollzeit,&nbsp;im zweiten Block stellt Sie der Arbeitgeber dann frei. Mit diesem Modell m\u00f6chte der Bund den Einstieg f\u00fcr j\u00fcngere Arbeitnehmer erleichtern: Laut&nbsp;\u00a7 1 des&nbsp;Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) soll die \"Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers\" erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n<p>Um Anspruch auf Altersteilzeit zu haben, m\u00fcssen Sie Ihr 55. Lebensjahr vollendet haben und noch mindestens drei Jahre vom gesetzlichen Renteneintrittsalter entfernt sein. Sie und&nbsp;Ihr Arbeitgeber m\u00fcssen der Vereinbarung zustimmen: Selbst wenn der Arbeitgeber laut Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Erm\u00f6glichung einer Altersteilzeit&nbsp;<a title=\"Damit Sie im Job gelassen bleiben k\u00f6nnen\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/arbeitsrechtsschutz.html#!ueberstunden-ausbezahlen\" target=\"_blank\">verpflichtet<\/a> ist, haben Sie nicht automatisch Anspruch darauf. Der Arbeitgeber muss nicht mehr als f\u00fcnf Prozent seiner Besch\u00e4ftigten die Altersteilzeit genehmigen. Eine weitere Voraussetzung f\u00fcr die staatlich gef\u00f6rderte Aufstockung Ihres Einkommens bei reduzierter Arbeitszeit im Vorruhestand: Sie m\u00fcssen in den letzten f\u00fcnf Jahren 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt gewesen sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Arbeitsleben ist lang,&nbsp;nicht wenige Besch\u00e4ftigte bemerken, dass&nbsp;Kraft und Motivation mit zunehmendem Alter nachlassen. Der Vorruhestand wirkt da verlockend. Doch Achtung: Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter, die sogenannt Regelaltersgrenze, noch mehrere Jahre entfernt liegt, m\u00fcssen Sie meist hohe Abschl\u00e4ge bei der Rente hinnehmen. Eine Alternative ist die Altersteilzeit. 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