{"id":8710,"date":"2022-12-09T10:15:00","date_gmt":"2022-12-09T09:15:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankmeldung-per-e-mail-ist-das-erlaubt\/"},"modified":"2022-12-09T16:02:58","modified_gmt":"2022-12-09T15:02:58","slug":"krankmeldung-per-e-mail-ist-das-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankmeldung-per-e-mail-ist-das-erlaubt\/","title":{"rendered":"Krank\u00admel\u00addung per E-Mail: Ist das erlaubt?"},"content":{"rendered":"\n<p>Bei einer Arbeitsunf\u00e4higkeit muss der Arbeitgeber m\u00f6glichst schnell informiert werden. Rein rechtlich gesehen ist auch eine Krankmeldung per E-Mail zul\u00e4ssig \u2013 es gibt dabei jedoch einiges zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21290\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\">Streit mit dem Chef wegen versp\u00e4teter Krankmeldung? Wir sch\u00fctzen deine Rechte. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Keine gesetz\u00adli\u00adche Ein\u00adschr\u00e4n\u00adkung f\u00fcr erste Krank\u00admel\u00addung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn du morgens feststellst, dass du krank bist und nicht zum Dienst erscheinen kannst, musst du dem Arbeitgeber umgehend Bescheid geben. Das ist wichtig,damit die Firma sich gegebenenfalls um eine Vertretung f\u00fcr dich k\u00fcmmern kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mit welchem Kommunikationsmittel du dich krank meldest, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.<\/strong> Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) macht <strong>keinen Unterschied zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht <\/strong>\u2013 theoretisch ist alles erlaubt. \u00a7 5 EFZG regelt in diesem Punkt nur, dass <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankmeldung-alles-was-du-wissen-musst\/\">Arbeitnehmer verpflichtet sind<\/a>, \u201edie Arbeitsunf\u00e4higkeit und deren voraussichtliche Dauer unverz\u00fcglich mitzuteilen\u201d.<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidend ist also, dass dein Vorgesetzter oder die Personalabteilung die Nachricht tats\u00e4chlich erh\u00e4lt \u2013 und das sp\u00e4testens zu dem Zeitpunkt, an dem du normalerweise mit der Arbeit beginnen w\u00fcrdest. Daher kommt es darauf an, <strong>welcher Kommunikationsweg bei euch auf der Arbeit der g\u00e4ngigste ist: <\/strong>Telefon, E-Mail oder Messenger. M\u00f6glicherweise gilt auch eine unternehmensweite Vorgabe, auf welchem Weg die erste Krankmeldung erfolgen muss. Oder es gibt abteilungsinterne Regelungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Das ist zu beachten, wenn du dich per E-Mail krank\u00admel\u00adden m\u00f6chtest<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Eine Krankmeldung per E-Mail einreichen zu k\u00f6nnen, ist einerseits sehr praktisch<\/strong>: Du kannst die Nachricht schon fr\u00fch am Morgen noch vor Arbeitsbeginn \u00fcbermitteln. Vielleicht sogar noch am Vorabend, wenn du dich dann schon nicht gut f\u00fchlst. Allerdings <strong>wei\u00dft du dann nicht mit Sicherheit, ob sie rechtzeitig gelesen wird<\/strong>. M\u00f6glicherweise hat dein Vorgesetzter gleich morgens einen Termin und kommt gar nicht dazu, vorher die Mails zu checken. Gewissheit hast du in diesem Fall erst dann, wenn du eine Antwort auf deine Mail bekommst.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob du also deine Krankmeldung per E-Mail, SMS, Messenger oder Telefon einreichst, h\u00e4ngt davon ab, auf welchem Weg die Nachricht deinen Vorgesetzten nach deiner Erfahrung am schnellsten und am sichersten erreicht. Kannst du nicht einsch\u00e4tzen, wann genau die E-Mails abgerufen werden, dann solltest du besser zum Telefon greifen. Sonst riskierst du, deiner <strong>gesetzlichen Pflicht zur sofortigen Krankmeldung<\/strong> nicht nachzukommen. <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">Zus\u00e4tzlich droht m\u00f6glicherweise \u00c4rger mit dem Chef.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist, dass aus der Nachricht klar hervorgeht, dass <strong>es dir aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich ist, deine beruflichen Aufgaben zu erf\u00fcllen<\/strong>. Und im Idealfall gibst du auch gleich eine grobe Einsch\u00e4tzung ab, <strong>wann du wieder einsatzf\u00e4hig bist<\/strong>. So kann dein Arbeitgeber besser planen. Je nachdem, wie das pers\u00f6nliche Verh\u00e4ltnis zum Vorgesetzten ist, kannst du freiwillig erkl\u00e4ren, woran du erkrankt bist. Verpflichtet bist du dazu jedoch nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mehrere Tage krank: Arbeits\u00adun\u00adf\u00e4\u00adhig\u00adkeits\u00adbe\u00adschei\u00adni\u00adgung (AU) nicht vergessen<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Arbeitgeber ist \u00fcber deinen krankheitsbedingten Ausfall informiert \u2013 damit hast du schon mal eine wichtige Pflicht erf\u00fcllt. Bist du aber l\u00e4nger krank, <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankschreibung-ab-wann-ist-ein-attest-noetig\/\">musst du au\u00dferdem eine <\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankschreibung-ab-wann-ist-ein-attest-noetig\/\">Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt e<\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankschreibung-ab-wann-ist-ein-attest-noetig\/\">inreichen<\/a>. Die elektronische Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (eAU) nimmt gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern dabei seit Januar 2023 einige l\u00e4stige Wege ab und sorgt daf\u00fcr, dass sie sich keine Gedanken mehr dar\u00fcber machen m\u00fcssen, wie die Krankschreibung von der Arztpraxis in die Firma kommt.<\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Gesetz\u00adlich ist nicht vor\u00adge\u00adschrie\u00adben, auf welchem Weg die erste Krank\u00admel\u00addung an den Arbeit\u00adge\u00adber erfolgen muss. Es geht also grund\u00ads\u00e4tz\u00adlich auch per E-Mail.<\/li>\n<li>Wichtig ist: Du musst dir sicher sein k\u00f6nnen, dass die Nachricht ankommt. Sonst verletzt du wom\u00f6glich deine Pflicht, die Arbeits\u00adun\u00adf\u00e4\u00adhig\u00adkeit unver\u00adz\u00fcg\u00adlich zu melden.<\/li>\n<li>Nicht vergessen: Bist du mehrere Tage krank, brauchst du in der Regel am dritten Tag der Krankheit eine Arbeits\u00adun\u00adf\u00e4\u00adhig\u00adkeits\u00adbe\u00adschei\u00adni\u00adgung (AU) vom&nbsp;Arzt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei einer Arbeitsunf\u00e4higkeit muss der Arbeitgeber m\u00f6glichst schnell informiert werden. Rein rechtlich gesehen ist auch eine Krankmeldung per E-Mail zul\u00e4ssig \u2013 es gibt dabei jedoch einiges zu beachten. Streit mit dem Chef wegen versp\u00e4teter Krankmeldung? 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