{"id":8681,"date":"2022-12-01T10:30:00","date_gmt":"2022-12-01T09:30:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/hamburger-modell-schrittweise-zurueck-in-den-job\/"},"modified":"2022-12-01T13:59:09","modified_gmt":"2022-12-01T12:59:09","slug":"hamburger-modell-schrittweise-zurueck-in-den-job","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/hamburger-modell-schrittweise-zurueck-in-den-job\/","title":{"rendered":"Wie\u00adder\u00adein\u00adglie\u00adde\u00adrung: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern"},"content":{"rendered":"\n<p>Sind Arbeitnehmer nach einem Unfall oder durch andere Erkrankungen sechs Wochen oder l\u00e4nger krankgeschrieben, haben sie ein Anrecht auf Wiedereingliederung in den Beruf. Denn die R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz kann mit Problemen einhergehen, bei deren L\u00f6sung Arbeitgeber unterst\u00fctzen sollen. Was eine Wiedereingliederung genau bedeutet und wie Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubsanspr\u00fcche geregelt sind, erf\u00e4hrst du in unserem Ratgeber.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21290\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">Du hast wegen Krankheit Probleme mit deinem Arbeitgeber? Wir beraten dich &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist Wie\u00adder\u00adein\u00adglie\u00adde\u00adrung und wer zahlt&nbsp;sie?<\/h2>\n\n\n\n<p>Du bist schon seit einiger Zeit <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankschreibung-ab-wann-ist-ein-attest-noetig\/\">krankgeschrieben<\/a>, doch langsam zeichnet sich eine Besserung deiner Gesundheit ab? Prinzipiell k\u00f6nntest du nun wieder arbeiten gehen, aber du schreckst vor dem vollen Arbeitsumfang zur\u00fcck? Keine Sorge. F\u00fcr diesen Fall gibt es die sogenannte Wiedereingliederung. Bist du als Arbeitnehmer dazu in der Lage, <strong>erm\u00f6glicht dir die Wiedereingliederung eine schrittweise R\u00fcckkehr in den Joballtag.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtlich gesehen bist du w\u00e4hrend einer Wiedereingliederungsma\u00dfnahme zwar noch arbeitsunf\u00e4hig beziehungsweise krankgeschrieben, du gehst jedoch in geringem Umfang wieder beruflichen Verpflichtungen nach. Gut zu wissen: <strong>Dir entstehen keinerlei finanziellen oder rechtlichen Nachteile<\/strong> w\u00e4hrend der Wiedereingliederungsphase, obwohl du offiziell noch arbeitsunf\u00e4hig bist. Im Gegenteil ist die eigentliche Arbeitsunf\u00e4higkeit sogar Voraussetzung f\u00fcr eine Wiedereingliederungsma\u00dfnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 167 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) ber\u00e4t der Arbeitgeber mit dem betreffenden Arbeitnehmer die M\u00f6glichkeiten, wie die Arbeitsunf\u00e4higkeit schnellstm\u00f6glich \u00fcberwunden werden kann und welcher Hilfen und Leistungen es bedarf, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Regel k\u00fcmmert sich das <strong>betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) um die Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/strong> (\u00a7 167 Abs. 2 IX SGB). Ben\u00f6tigt der erkrankte Angestellte beispielsweise eine Reha, nimmt der Arbeitgeber Kontakt zu den Rehabilitationstr\u00e4gern auf. Auch Ver\u00e4nderungen am Arbeitsplatz selbst, die zur Erkrankung beigetragen haben, oder aber Hilfsma\u00dfnahmen wie etwa ein h\u00f6henverstellbarer Schreibtisch oder ein barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz f\u00fchrt das BEM durch.<\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">INFO<\/div>\n<p><strong>Hamburger Modell: Stufenweiser Wiedereinstieg<\/strong><\/p>\n<p>Die stufenweise Wiedereingliederung ist in \u00a7 74 SGB V und \u00a7 44 SGB IX geregelt und wird umgangssprachlich auch <strong>als Hamburger Modell betitelt. <\/strong>Die Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers soll durch stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit verk\u00fcrzt werden, w\u00e4hrend der Angestellte weiterhin Krankengeld erh\u00e4lt. So bietet das Modell nicht nur Besch\u00e4ftigten den Vorteil, einer m\u00f6glichen Arbeitslosigkeit vorzubeugen, sondern auch Arbeitgebern, Personalkosten oder die Einarbeitung einer neuen Arbeitskraft einzusparen.<\/p>\n<p><strong>Achtung:<\/strong> Das stufenweise Wiedereingliederungsmodell k\u00f6nnen nur Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wahrnehmen.<\/p>\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Muss ich eine Wie\u00adder\u00adein\u00adglie\u00adde\u00adrung machen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Wiedereingliederungsma\u00dfnahme kann vom Erkrankten selbst oder vom Arbeitgeber vorgeschlagen werden. F\u00fchlst du dich in der Lage, teilweise wieder arbeiten zu gehen, und bef\u00fcrwortet dein Arzt die Ma\u00dfnahmen, steht einer Absprache mit deinem Arbeitgeber nichts im Wege. Dein Hausarzt oder der Betriebsarzt begleiten dich auf diesem Weg und k\u00f6nnen entsprechende Fortschritte oder m\u00f6gliche Komplikationen zeitnah festhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig: Dein Arbeitgeber kann dich nicht zu einer Wiedereingliederungsma\u00dfnahme zwingen. <\/strong>Du allein entscheidest zusammen mit deinem behandelnden Arzt, ob du gesundheitlich in der Lage bist, langsam wieder in den Job zu starten. Ebenso kannst du warten, bis du wieder voll arbeitsf\u00e4hig bist, und auf eine Wiedereingliederung verzichten. Allerdings steigt bei einer Arbeitsunf\u00e4higkeit von mehr als einem halben Jahr auch die Gefahr, dass dein Arbeitgeber dir aus betrieblichen Gr\u00fcnden k\u00fcndigt. Unter welchen Voraussetzungen er das darf, liest du in unserem <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/kuendigung-wegen-krankheit-erlaubt-oder-nicht\/\">Ratgeber zur K\u00fcndigung wegen Krankheit.<\/a><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-andresr-1024x472.jpg\" alt=\"Mann sitzt auf einem Untersuchungsbett und h\u00f6rt einem Arzt zu.\" class=\"wp-image-24305\" title=\"Wiedereingliederung: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-andresr-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-andresr-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-andresr-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-andresr.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 iStock.com\/andresr<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zeitplan und Arbeits\u00adzei\u00adten w\u00e4hrend einer Wiedereingliederung<\/h2>\n\n\n\n<p>Hast du dich f\u00fcr eine Wiedereingliederungsma\u00dfnahme entschieden, wird ein <strong>Wiedereingliederungsplan<\/strong> erstellt. Hierf\u00fcr ist dein behandelnder Arzt \u2013 in der Regel dein Hausarzt \u2013 zust\u00e4ndig. Ein Wiedereingliederungsplan sollte folgende Fragen kl\u00e4ren:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Wann beginnt die Wie\u00adder\u00adein\u00adglie\u00adde\u00adrung und wann wird sie vor\u00adaus\u00adsicht\u00adlich&nbsp;enden?<\/li><li><strong>Welcher Art werden die einzelnen Stufen sein<\/strong> und wie lange werden sie jeweils dauern?<\/li><li>Wann wird der Arbeit\u00adneh\u00admer vor\u00adaus\u00adsicht\u00adlich wieder voll\u00adum\u00adf\u00e4ng\u00adlich arbeits\u00adf\u00e4\u00adhig&nbsp;sein?<\/li><li>Welche <strong>T\u00e4tig\u00adkei\u00adten und Belas\u00adtun\u00adgen<\/strong> sind f\u00fcr den Arbeit\u00adneh\u00admer aus\u00adf\u00fchr\u00adbar, welche zu meiden?<\/li><li>Welche sinn\u00advol\u00adlen <strong>Ma\u00dfnahmen und Vor\u00adkeh\u00adrun\u00adgen<\/strong> sind noch zu treffen?<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig:<\/strong> Auch die <strong>R\u00fccktrittsrechte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber<\/strong> sollten festgehalten werden. Denn wenn du w\u00e4hrend einer Wiedereingliederungsma\u00dfnahme merkst, dass du doch nicht in der Lage bist, wieder zu arbeiten, k\u00f6nnen du und dein Arbeitgeber einen <strong>Abbruch der Ma\u00dfnahme beschlie\u00dfen.<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die stufenweise Wiedereingliederung <strong>dauert zwischen sechs Wochen und sechs Monaten<\/strong> und wird durch die vertragliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beeinflusst. Du kannst anf\u00e4nglich <strong>mit einer t\u00e4glichen Arbeitszeit von zwei Stunden starten.<\/strong> Nach zwei bis vier Wochen kann die Anzahl der Arbeitsstunden deiner Leistungsf\u00e4higkeit entsprechend erh\u00f6ht werden, zum Beispiel auf vier Stunden am Tag. Entscheidend bei der Wiedereingliederung ist nicht nur die verringerte Arbeitszeit, sondern auch die der verminderten Leistungsf\u00e4higkeit des Betroffenen angepassten Art der zu leistenden T\u00e4tigkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tipp: Am besten wendest du dich an deinen Betriebsarzt.<\/strong> Er kennt sowohl die Arbeitsabl\u00e4ufe im Unternehmen als auch die Umst\u00e4nde deiner Erkrankung. Zusammen k\u00f6nnt ihr besprechen, welche T\u00e4tigkeiten dir zuzumuten sind und wie und vor allem wann die Erh\u00f6hung deines Arbeitspensums vonstattengeht.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-Andrey-Popov-2-1024x472.jpg\" alt=\"\u00c4rztin unterh\u00e4lt sich mit Mann mit Halsschiene an ihrem Schreibtisch.\" class=\"wp-image-24306\" title=\"Wiedereingliederung: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-Andrey-Popov-2-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-Andrey-Popov-2-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-Andrey-Popov-2-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/Streitlotse-Wiedereingliederung-Andrey-Popov-2.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 iStock.com\/Andrey Popov<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gehalt bei Wie\u00adder\u00adein\u00adglie\u00adde\u00adrung: Entgelt oder Krankengeld?<\/h2>\n\n\n\n<p>Dein regul\u00e4res Gehalt bekommst du w\u00e4hrend deiner Wiedereingliederung nicht, sondern <strong>Lohnersatzleistungen in Form von <\/strong><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/laenger-krankgeschrieben-ab-wann-gibt-es-krankengeld\/\"><strong>Krankengeld<\/strong><\/a><strong>, \u00dcbergangsgeld oder <\/strong><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsunfall-wo-gilt-der-gesetzliche-versicherungsschutz\/\"><strong>nach einem Arbeitsunfall<\/strong><\/a><strong> in Form von <\/strong><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankmeldung\/verletztengeld-so-sind-anspruch-hoehe-und-dauer-geregelt\/\"><strong>Verletztengeld<\/strong><\/a><strong>. <\/strong>Den Ersatz f\u00fcr dein Arbeitsentgelt \u00fcbernimmt also deine Kranken- oder Rentenversicherung, bei Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Trotzdem ist es m\u00f6glich, dass du als Arbeitnehmer mit deinen Vorgesetzten eine separate Entgeltvereinbarung treffen kannst, die dann ebenso vom jeweiligen Rehabilitationstr\u00e4ger \u00fcbernommen wird. Die Lohnersatzleistungen bekommst du unabh\u00e4ngig von deiner geleisteten Arbeit ausbezahlt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Krank w\u00e4hrend oder nach Wie\u00adder\u00adein\u00adglie\u00adde\u00adrung: Was&nbsp;nun?<\/h2>\n\n\n\n<p>Dass du w\u00e4hrend einer Wiedereingliederungsma\u00dfnahme regelm\u00e4\u00dfig R\u00fccksprache mit deinem Haus- oder dem Betriebsarzt h\u00e4ltst, ist zu empfehlen. Was aber, wenn du w\u00e4hrend deiner Wiedereingliederungszeit krank wirst und zum Arzt musst? Solltest du dich beispielsweise erk\u00e4ltet haben und krank zu Hause bleiben, so ben\u00f6tigt dein Arbeitgeber <strong>keine neue Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung,<\/strong> denn diese liegt ja bereits vor. Allerdings hast du die Pflicht, deinen Arbeitgeber <strong>\u00fcber deine Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit in Kenntnis zu setzen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt: Unterbrichst du die Wiedereingliederung um <strong>mehr als sieben Tage<\/strong>,<strong> so gilt diese als gescheitert und wird beendet.<\/strong> Und dies vom ersten Tag der Erkrankung an. Das hei\u00dft: Du musst wohl oder \u00fcbel eine neue Wiedereingliederungsma\u00dfnahme starten, sobald es dir besser geht. Sich aufgrund einer Erk\u00e4ltung eine Woche lang auszukurieren, und die Wiedereingliederung danach fortzuf\u00fchren, ist jedoch m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut zu wissen: <\/strong>Wenn du eine Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen hast und daraufhin erneut erkrankst, hast du wieder Anspruch auf sechsw\u00f6chige Lohnfortzahlung und anschlie\u00dfendes Krankengeld. Allerdings ist hierbei <strong>entscheidend, ob es sich bei der nochmaligen Erkrankung um dieselbe Diagnose wie bei der ersten Arbeitsunf\u00e4higkeit handelt. <\/strong>Solltest du wegen derselben Erkrankung wie zuvor erneut arbeitsunf\u00e4hig werden, hast du gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) nur Anspruch auf sechsw\u00f6chige Lohnfortzahlung, wenn \u2026<\/p>\n\n\n\n<p>\u2026 du nach erfolgter Wiedereingliederung <strong>mindestens sechs Monate wieder voll arbeitsf\u00e4hig<\/strong> und nicht erneut wegen der urspr\u00fcnglichen Diagnose krankgeschrieben warst.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2026 zwischen der jetzigen Erkrankung und dem Beginn der damaligen Erkrankung <strong>zw\u00f6lf Monate vergangen sind.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ist dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht gegeben, weil du beispielsweise einen Monat nach erfolgreicher Wiedereingliederung erneut an derselben Krankheit erkrankst, erh\u00e4ltst du direkt Krankengeld. Hast du die 78 Wochen Krankengelddauer bereits \u00fcberschritten, bekommst du direkt Arbeitslosengeld.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Urlaub und \u00dcber\u00adstun\u00adden: Diese Anspr\u00fcche hast&nbsp;du<\/h2>\n\n\n\n<p>Weil du w\u00e4hrend einer Wiedereingliederung nicht deine eigentliche Arbeitsleistung erbringst, hast du <strong>keinen Anspruch auf Urlaub.<\/strong> Urlaub ist die Befreiung von der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber. Dieser kann dich jedoch nicht von etwas befreien, was gar nicht beziehungsweise nicht in vollem Umfang erf\u00fcllt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ueberstunden-tipps-und-infos-fuer-arbeitnehmer\/\">\u00dcberstunden<\/a> werden w\u00e4hrend der Wiedereingliederung ebenfalls nicht gesondert verg\u00fctet, auch Anspruch auf <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitszeit\/ueberstunden\/ueberstunden-abbauen-die-regelungen-zum-freizeitausgleich\/\">Freizeitausgleich<\/a> besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie\u00adder\u00adein\u00adglie\u00adde\u00adrung klappt nicht \u2013 was&nbsp;dann?<\/h2>\n\n\n\n<p>Hast du im Zuge einer Wiedereingliederungsma\u00dfnahme versucht, wieder im Berufsleben Fu\u00df zu fassen, doch deine verminderte Leistungsf\u00e4higkeit zwang dich zum Abbrechen der Ma\u00dfnahme? Keine Sorge. Das kann vorkommen. Berechtigterweise fragst du dich nun, wie es weitergeht und ob du weiterhin Krankengeld oder zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erneut eine Chance auf Wiedereingliederung bekommst.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier gilt: <strong>Du erh\u00e4ltst weiterhin Kranken- beziehungsweise Verletztengeld<\/strong> und du bleibst wie zuvor arbeitsunf\u00e4hig. An deinem Status und an deiner finanziellen Situation ver\u00e4ndert sich also nichts. <strong>Aber Achtung:<\/strong> Gesetzlich Versicherten steht in Bezug auf Krankengeld eine Leistungsdauer von 78 Wochen zu \u2013 hast du bereits 78 Wochen lang Krankengeld bezogen, kann ein Abbruch der Wiedereingliederung dazu f\u00fchren, dass du <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitslos-oder-arbeitssuchend-melden-wann-muss-ich-was-machen\/\">Arbeitslosengeld beantragen<\/a> musst.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist die Ma\u00dfnahme im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dir und deinem Arbeitgeber abgebrochen worden, spricht nichts dagegen, dass du <strong>nach weiteren rehabilitativen Ma\u00dfnahmen <\/strong>erneut versuchst, \u00fcber eine Wiedereingliederung in den Job zur\u00fcckzukehren. Bist du deinen Verpflichtungen innerhalb der vereinbarten Wiedereingliederungsma\u00dfnahme aus anderen Gr\u00fcnden nicht nachgekommen, obwohl du gesundheitlich dazu in der Lage gewesen w\u00e4rst, k\u00f6nnte dies unter Umst\u00e4nden zu <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">\u00c4rger mit deinem Arbeitgeber<\/a> f\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sind Arbeitnehmer nach einem Unfall oder durch andere Erkrankungen sechs Wochen oder l\u00e4nger krankgeschrieben, haben sie ein Anrecht auf Wiedereingliederung in den Beruf. Denn die R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz kann mit Problemen einhergehen, bei deren L\u00f6sung Arbeitgeber unterst\u00fctzen sollen. 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