{"id":8665,"date":"2020-10-16T09:18:01","date_gmt":"2020-10-16T08:18:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/digitaler-nachlass-was-tun-mit-facebook-online-konten-und-co\/"},"modified":"2020-10-16T14:51:18","modified_gmt":"2020-10-16T13:51:18","slug":"digitaler-nachlass-was-tun-mit-facebook-online-konten-und-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/digitaler-nachlass-was-tun-mit-facebook-online-konten-und-co\/","title":{"rendered":"Digitaler Nachlass: Was geschieht mit Facebook und anderen Online-Konten?"},"content":{"rendered":"<p>E-Mail-Postfach, der Account f\u00fcrs Fitnessarmband, Nutzerkonten in Onlineshops und nat\u00fcrlich Profile in sozialen Netzwerken: Es gibt kaum noch jemanden, der nicht irgendein Konto im Internet besitzt. Was mit solchen Accounts nach dem Tod des Inhabers geschieht, ist bislang nicht einheitlich geregelt. In Sachen Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings ein Grundsatzurteil gef\u00e4llt, dass wegweisend f\u00fcr den Umgang mit dem digitalen Nachlass ist \u2013 auch f\u00fcr Konten bei anderen Netzwerken. Was du wissen musst und wie du f\u00fcr den Ernstfall richtig vorsorgst.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\">Auch in sozialen Netzwerken: Wir setzen uns f\u00fcr deine Rechte ein! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Was passiert mit den&nbsp;Daten?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: \u00dcbermittelte oder gespeicherte Daten, etwa<\/p>\n<ul>\n<li>gepostete Bilder und Chat\u00adver\u00adl\u00e4u\u00adfe in sozialen Netzwerken,<\/li>\n<li>in einer Cloud abgelegte Dateien,<\/li>\n<li>gesendete und emp\u00adfan\u00adge\u00adne Nach\u00adrich\u00adten in E-Mail-Accounts,<\/li>\n<\/ul>\n<p>verbleiben auch nach dem Tod des Account-Inhabers beim jeweiligen Anbieter. Wie diese mit dem Account verfahren, regelt jedes Unternehmen individuell.<\/p>\n<p>Facebook sieht beispielsweise <strong>einen Gedenkzustand f\u00fcr Profile von Verstorbenen<\/strong> vor. Du kannst aber auch einstellen, dass dein Facebook-Konto nach deinem Tod vollst\u00e4ndig gel\u00f6scht wird. Zudem k\u00f6nnen vollj\u00e4hrige Facebook-Nutzer einen sogenannten Nachlasskontakt in den Einstellungen festlegen. Dieser Kontakt kann dann dein Profil im Gedenkzustand verwalten und auch die L\u00f6schung des Accounts bei Facebook beantragen. Vollen Zugriff auf das Konto erh\u00e4lt der Facebook-Nachlassverwalter aber nicht. Er kann sich nicht in deinem Account anmelden und daher auch nicht deine Nachrichten lesen.<\/p>\n<h2>Mehr Rechte f\u00fcr Erben durch BGH-Urteil<\/h2>\n<p>F\u00fcr Aufsehen sorgte Ende 2015 der Streit um das Facebook-Konto eines unter ungekl\u00e4rten Umst\u00e4nden t\u00f6dlich verungl\u00fcckten M\u00e4dchens vor dem Landgericht Berlin (AZ 20 O 172\/15). Die Mutter hatte gehofft, im Facebook-Account der Tochter Hinweise auf einen m\u00f6glichen Suizid zu finden. Facebook verweigerte ihr jedoch den Zugang. Das Unternehmen berief sich <strong>dabei auf die Privatsph\u00e4re Dritter<\/strong>, die durch die Einsicht der Eltern verletzt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-18457 size-full\" title=\"Die private Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<p>Diese Gefahr sah das Gericht aber nicht als gegeben an, da auch vertrauliche Briefe von Dritten nach dem Tod des Empf\u00e4ngers von den Erben gelesen werden k\u00f6nnen, und entschied zugunsten der Eltern. Facebook legte daraufhin Beschwerde beim Kammergericht ein und bekam zun\u00e4chst recht. In letzter Instanz best\u00e4tigte der BGH bereits 2018 das Landgerichtsurteil zugunsten der Eltern (AZ&nbsp; III ZR 183\/17).<\/p>\n<p>2020 stellte das oberste deutsche Zivilgericht in einem Grundsatzurteil noch einmal genauer klar, welche Rechte den Eltern als Erben einger\u00e4umt werden m\u00fcssen (AZ III ZB 30\/209): <strong>Sie m\u00fcssen auf das Konto und damit dessen Inhalte und Funktionalit\u00e4ten genauso zugreifen k\u00f6nnen, wie es ihre verstorbene Tochter getan hat<\/strong>. Nur das Recht zur aktiven Weiternutzung, etwa das Verfassen neuer Beitr\u00e4ge oder Nachrichten, muss Facebook den Eltern nicht einr\u00e4umen.<\/p>\n<h2>Rechtlich ent\u00adschei\u00addend: Social-Media-Accounts sind Teil des&nbsp;Erbes<\/h2>\n<p>Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil deutlich gemacht, dass es sich bei Social-Media-Accounts um ein Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer handelt, der nicht h\u00f6chstpers\u00f6nlicher Natur ist. Und solche Vertr\u00e4ge sind vererbbar \u2013 genau wie beispielsweise auch Handy-, Versicherungs- oder <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/mieter-verstorben-mietzahlung-vertrag-und-kuendigung\/\">Mietvertr\u00e4ge auf den Erben \u00fcbergehen<\/a>. <strong>H\u00f6chstpers\u00f6nlich und deshalb<\/strong> <strong>nicht vererbbar<\/strong> sind Vertr\u00e4ge nur, wenn die daraus resultierenden Rechte und Pflichten unmittelbar an die Person gebunden sind. Das ist zum Beispiel bei Arbeitsvertr\u00e4gen oder Vereinsmitgliedschaften der Fall.<\/p>\n<p>Verst\u00f6\u00dfe gegen die <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/internetrecht\/datenschutz-fuer-privatpersonen\/\">Datenschutzgrundverordnung<\/a> oder das Fernmeldegeheimnis sieht der BGH nicht, wenn Erben private Konversationen in Social-Media-Accounts lesen k\u00f6nnten. Damit haben die digitalen Nachrichten den gleichen Status wie private Briefe oder Tageb\u00fccher. Auch sie k\u00f6nnen vom Erben gelesen werden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-21279 size-large\" title=\"E-Mail-Postfach, der Account f\u00fcrs Fitnessarmband, Nutzerkonten in Onlineshops und nat\u00fcrlich Profile in sozialen Netzwerken: Es gibt kaum noch jemanden, der nicht irgendein Konto im Internet besitzt. Was mit solchen Accounts nach dem Tod des Inhabers geschieht, ist bislang nicht einheitlich geregelt. In Sachen Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings ein Grundsatzurteil gef\u00e4llt, dass wegweisend f\u00fcr den Umgang mit dem digitalen Nachlass ist \u2013 auch f\u00fcr Konten bei anderen Netzwerken. Was du wissen musst und wie du f\u00fcr den Ernstfall richtig vorsorgst. Auch in sozialen Netzwerken: Wir setzen uns f\u00fcr deine Rechte ein! >> Was passiert mit den Daten? Grunds\u00e4tzlich gilt: \u00dcbermittelte oder gespeicherte Daten, etwa \u25cf gepostete Bilder und Chatverl\u00e4ufe in sozialen Netzwerken, \u25cf in einer Cloud abgelegte Dateien, \u25cf gesendete und empfangene Nachrichten in E-Mail-Accounts, verbleiben auch nach dem Tod des Account-Inhabers beim jeweiligen Anbieter. Wie diese mit dem Account verfahren, regelt jedes Unternehmen individuell. Facebook sieht beispielsweise einen Gedenkzustand f\u00fcr Profile von Verstorbenen vor. Du kannst aber auch einstellen, dass dein Facebook-Konto nach deinem Tod vollst\u00e4ndig gel\u00f6scht wird. Zudem k\u00f6nnen vollj\u00e4hrige Facebook-Nutzer einen sogenannten Nachlasskontakt in den Einstellungen festlegen. Dieser Kontakt kann dann dein Profil im Gedenkzustand verwalten und auch die L\u00f6schung des Accounts bei Facebook beantragen. Vollen Zugriff auf das Konto erh\u00e4lt der Facebook-Nachlassverwalter aber nicht. Er kann sich nicht in deinem Account anmelden und daher auch nicht deine Nachrichten lesen. Mehr Rechte f\u00fcr Erben durch BGH-Urteil F\u00fcr Aufsehen sorgte Ende 2015 der Streit um das Facebook-Konto eines unter ungekl\u00e4rten Umst\u00e4nden t\u00f6dlich verungl\u00fcckten M\u00e4dchens vor dem Landgericht Berlin (AZ 20 O 172\/15). Die Mutter hatte gehofft, im Facebook-Account der Tochter Hinweise auf einen m\u00f6glichen Suizid zu finden. Facebook verweigerte ihr jedoch den Zugang. Das Unternehmen berief sich dabei auf die Privatsph\u00e4re Dritter, die durch die Einsicht der Eltern verletzt werden k\u00f6nnte. Diese Gefahr sah das Gericht aber nicht als gegeben an, da auch vertrauliche Briefe von Dritten nach dem Tod des Empf\u00e4ngers von den Erben gelesen werden k\u00f6nnen, und entschied zugunsten der Eltern. Facebook legte daraufhin Beschwerde beim Kammergericht ein und bekam zun\u00e4chst recht. In letzter Instanz best\u00e4tigte der BGH bereits 2018 das Landgerichtsurteil zugunsten der Eltern (AZ III ZR 183\/17). 2020 stellte das oberste deutsche Zivilgericht in einem Grundsatzurteil noch einmal genauer klar, welche Rechte den Eltern als Erben einger\u00e4umt werden m\u00fcssen (AZ III ZB 30\/209): Sie m\u00fcssen auf das Konto und damit dessen Inhalte und Funktionalit\u00e4ten genauso zugreifen k\u00f6nnen, wie es ihre verstorbene Tochter getan hat. Nur das Recht zur aktiven Weiternutzung, etwa das Verfassen neuer Beitr\u00e4ge oder Nachrichten, muss Facebook den Eltern nicht einr\u00e4umen. Rechtlich entscheidend: Social-Media-Accounts sind Teil des Erbes Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil deutlich gemacht, dass es sich bei Social-Media-Accounts um ein Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer handelt, der nicht h\u00f6chstpers\u00f6nlicher Natur ist. Und solche Vertr\u00e4ge sind vererbbar \u2013 genau wie beispielsweise auch Handy-, Versicherungs- oder Mietvertr\u00e4ge auf den Erben \u00fcbergehen. H\u00f6chstpers\u00f6nlich und deshalb nicht vererbbar sind Vertr\u00e4ge nur, wenn die daraus resultierenden Rechte und Pflichten unmittelbar an die Person gebunden sind. Das ist zum Beispiel bei Arbeitsvertr\u00e4gen oder Vereinsmitgliedschaften der Fall. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Datenschutzgrundverordnung oder das Fernmeldegeheimnis sieht der BGH nicht, wenn Erben private Konversationen in Social-Media-Accounts lesen k\u00f6nnten. Damit haben die digitalen Nachrichten den gleichen Status wie private Briefe oder Tageb\u00fccher. Auch sie k\u00f6nnen vom Erben gelesen werden.\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Streitlotse-Digitaler-Nachlass-Pheelings-Media-1024x472.jpg\" alt width=\"1024\" height=\"472\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Streitlotse-Digitaler-Nachlass-Pheelings-Media-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Streitlotse-Digitaler-Nachlass-Pheelings-Media-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Streitlotse-Digitaler-Nachlass-Pheelings-Media-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Streitlotse-Digitaler-Nachlass-Pheelings-Media.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><\/p>\n<h2>Besser: Digitalen Nachlass fr\u00fch\u00adzei\u00adtig organisieren<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich geht also der gesamte digitale Nachlass auf <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/gesetzliche-erbfolge-dies-sollten-sie-wissen\/\">die Erben<\/a> \u00fcber. Im Idealfall k\u00f6nnen diese bei Vorlage eines <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erbschein-beantragen-so-gehen-sie-vor\/\">Erbscheins<\/a> oder auch der <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/sterbeurkunde-dies-sollten-hinterbliebene-wissen\/\">Sterbeurkunde<\/a> die Zugangsdaten einholen und entscheiden, wie sie mit ihrem digitalen Erbe verfahren. In der Praxis ist das allerdings oft kompliziert, wie der oben beschriebene Fall zeigt. Unternehmen berufen sich mitunter auf Datenschutz oder Telekommunikationsgeheimnis und zeigen sich wenig kooperativ. Zudem ist es f\u00fcr Erben oft gar nicht so einfach zu ermitteln, wo es \u00fcberall Accounts gibt, um die sie sich k\u00fcmmern m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Wenn du deinen Hinterbliebenen Stress ersparen willst, solltest du auch deinen digitalen Nachlass im Netz und auf Endger\u00e4ten schon zu Lebzeiten organisieren. Dadurch kannst du au\u00dferdem vermeiden, dass sich nach deinem Tod alle Erben durch dein digitales Verm\u00e4chtnis w\u00fchlen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wichtige Schritte:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Lege eine \u00dcbersicht \u00fcber alle deine digitalen Accounts samt Zugangs\u00adda\u00adten an<\/strong>. Listen auf Papier oder Daten\u00adtr\u00e4\u00adgern eignen sich nur, wenn du einen sicheren Ort hast, an dem du sie auf\u00adbe\u00adwah\u00adren kannst, zum Beispiel in einem Tresor oder Bank\u00adschlie\u00df\u00adfach. Digitale Alter\u00adna\u00adti\u00adve ist ein Passwort-Manager-Tool. So muss nur ein einziger Zugang \u00fcber\u00admit\u00adtelt werden. Au\u00dferdem l\u00e4sst sich die Liste so einfacher aktuell halten.<\/li>\n<li><strong>Benenne eine Person, die dein digitales Erbe verwaltet<\/strong>. Diesem digitalen Nach\u00adlass\u00adver\u00adwal\u00adter stellst du eine ent\u00adspre\u00adchen\u00adde Vollmacht aus. Wichtig dabei: In der Vollmacht muss for\u00admu\u00adliert sein, dass diese \u00fcber deinen Tod hinaus gilt. Du kannst zus\u00e4tz\u00adlich auch explizit festlegen, dass die bevoll\u00adm\u00e4ch\u00adtig\u00adte Person schon zu deinen Lebzeiten hand\u00adlungs\u00adbe\u00adfugt ist, wenn du selbst nicht mehr dazu in der Lage sein solltest.Teile deinem digitalen Nach\u00adlass\u00adver\u00adwal\u00adter mit, wo er die Liste mit deinen Zug\u00e4ngen findet.<\/li>\n<li><strong>Gib konkrete Hand\u00adlungs\u00adan\u00adwei\u00adsun\u00adgen in der Vollmacht. <\/strong>Leg f\u00fcr jeden Account fest, was damit passieren soll. Au\u00dferdem solltest du deiner Ver\u00adtrau\u00adens\u00adper\u00adson genaue Anwei\u00adsun\u00adgen geben, was mit den Daten geschehen soll, die sich auf deinen Ger\u00e4ten (Smart\u00adphone, Computer, externe Fest\u00adplat\u00adten etc.) befinden.<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Social-Media-Accounts sind vererbbar. Das bedeutet, Erben haben das Recht auf vollen Zugriff auf vor\u00adhan\u00adde\u00adne Inhalte.<\/li>\n<li>Grund\u00ads\u00e4tz\u00adlich gilt: Hoch\u00adge\u00adla\u00adde\u00adne und gespei\u00adcher\u00adte Daten bleiben auch nach deinem Tod im Besitz des jewei\u00adli\u00adgen Anbieters.<\/li>\n<li>Um Hin\u00adter\u00adblie\u00adbe\u00adnen Stress und Streit zu ersparen, solltest du digitale Vorsorge betreiben und zu Lebzeiten festlegen, was nach deinem Tod mit deinen Daten und Online-Konten passieren soll.<\/li>\n<li>Du kannst eine Ver\u00adtrau\u00adens\u00adper\u00adson zum digitalen Nach\u00adlass\u00adver\u00adwal\u00adter ernennen, damit sich nicht alle Erben durch dein digitales Ver\u00adm\u00e4cht\u00adnis w\u00fchlen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>E-Mail-Postfach, der Account f\u00fcrs Fitnessarmband, Nutzerkonten in Onlineshops und nat\u00fcrlich Profile in sozialen Netzwerken: Es gibt kaum noch jemanden, der nicht irgendein Konto im Internet besitzt. 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