{"id":7864,"date":"2015-07-23T11:52:01","date_gmt":"2015-07-23T09:52:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/lebensversicherung-was-sie-bei-der-trennung-vom-partner-beachten-sollten\/"},"modified":"2016-07-12T08:05:16","modified_gmt":"2016-07-12T07:05:16","slug":"lebensversicherung-was-sie-bei-der-trennung-vom-partner-beachten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/lebensversicherung-was-sie-bei-der-trennung-vom-partner-beachten-sollten\/","title":{"rendered":"Lebens\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrung: Was Sie bei der Trennung vom Partner beachten sollten"},"content":{"rendered":"<p>Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Ex-Partner nach Ihrem Tod das Geld aus Ihrer Lebensversicherung einstreicht, sollten Sie dies nach der Trennung schriftlich regeln. Das zeigt der Fall einer Witwe, die erfolglos um die Hinterlassenschaft ihres verstorbenen Mannes <a title=\"Hier finden Sie den richtigen Anwalt\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rund-um-die-anwaltsuche.html\" target=\"_blank\">gek\u00e4mpft<\/a> hat. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die 34.500 Euro aus der Lebensversicherung des Mannes zu Recht an die Ex-Frau des Verstorbenen gingen (AZ IV ZR 437\/14). Die Witwe geht leer aus.<\/p>\n<p><a title=\"Privat-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privat-rechtsschutz.html#!details\" target=\"_blank\">Bei der Trennung vom Partner geht nicht immer alles glatt. Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Seite. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>\u00c4nderung \u00fcber Telefon reicht nicht&nbsp;aus<\/h2>\n<p>Die <a title=\"Hin\u00adter\u00adblie\u00adbe\u00adnen\u00adrente: Haben nur Eheleute Anspruch?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/hinterbliebenenrente-haben-nur-eheleute-anspruch\/\" target=\"_blank\">Witwe<\/a> hatte eine Versicherungsgesellschaft <a title=\"Warum Rechtsschutz?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/warum-rechtsschutz.html\" target=\"_blank\">verklagt,<\/a> weil diese nach dem <a title=\"Erb\u00adver\u00adtrag: Dies sollten Sie zum Nach\u00adlass\u00addo\u00adku\u00adment wissen\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/erbvertrag-dies-sollten-sie-zum-nachlassdokument-wissen\/\" target=\"_blank\">Tod Ihres Gatten<\/a> vor drei Jahren das Geld aus der Police nicht an sie, sondern die Ex-Frau des Verstorbenen ausgezahlt hatte. Der Mann hatte die Lebensversicherung noch vor seiner ersten Ehe abgeschlossen. 1997 erkl\u00e4rte er dann, dass seine Ehefrau im Falle seines Todes das Geld erhalten solle. Doch die Ehe scheiterte und nach der <a title=\"Was steht Schwiegereltern nach der Scheidung zu? \" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/haus-verschenken-was-steht-schwiegereltern-nach-der-scheidung-zu\/\" target=\"_blank\">Scheidung<\/a> heiratete der Mann 2002 erneut. Telefonisch teilte er der Versicherung mit, dass nun seine zweite Frau, die Kl\u00e4gerin, die Beg\u00fcnstigte sein solle. Doch dies reichte nach Auffassung der obersten Richter nicht aus. Die \u00c4nderungen seien durch die telefonische Anfrage nicht wirksam gewesen.<\/p>\n<h2>Trennung vom Partner: Brief an die Versicherung<\/h2>\n<p>Um sicherzugehen, dass Ihr Ex-Partner nach Ihrem Tod nicht Ihre <a title=\"Alles rund ums Thema Vererben &amp; Vorsorgen\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/kategorie\/vererben-und-vorsorgen\/\" target=\"_blank\">Hinterlassenschaft<\/a> kassiert, sollten Sie einiges beachten. Nach der Trennung vom Partner sollten Sie diesen nicht nur aus Ihrem Leben, sondern auch aus dem Vertrag mit der Lebensversicherung streichen. Teilen Sie Ihrem Versicherer schriftlich mit, dass Sie den Bezugsberechtigten \u00e4ndern wollen. Dies ist in der Regel geb\u00fchrenfrei m\u00f6glich, ohne dass sich der sonstige Inhalt des Vertrags \u00e4ndert. Um <a title=\"Darum ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/\" target=\"_blank\">auf Nummer sicher<\/a> zu gehen, sollten Sie sich diese \u00c4nderung wiederum schriftlich best\u00e4tigen lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Ex-Partner nach Ihrem Tod das Geld aus Ihrer Lebensversicherung einstreicht, sollten Sie dies nach der Trennung schriftlich regeln. Das zeigt der Fall einer Witwe, die erfolglos um die Hinterlassenschaft ihres verstorbenen Mannes gek\u00e4mpft hat. 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