{"id":5526,"date":"2023-06-02T09:30:00","date_gmt":"2023-06-02T07:30:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/erbvertrag-dies-sollten-sie-zum-nachlassdokument-wissen\/"},"modified":"2023-06-06T13:02:28","modified_gmt":"2023-06-06T11:02:28","slug":"erbvertrag-dies-sollten-sie-zum-nachlassdokument-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erbvertrag-dies-sollten-sie-zum-nachlassdokument-wissen\/","title":{"rendered":"Erb\u00adver\u00adtrag: Das solltest du zum Nach\u00adlass\u00addo\u00adku\u00adment wissen"},"content":{"rendered":"\n<p>Es gibt mehrere M\u00f6glichkeiten, den eigenen&nbsp;Nachlass&nbsp;zu regeln. Eine davon ist der Erbvertrag. In diesem legen zwei oder mehrere Personen vertraglich fest, dass die eine nach dem Tod der anderen deren Verm\u00f6gen erbt. Lies hier, was es mit dem Erbvertrag genau auf sich hat und worin der Unterschied zum Testament liegt.<\/p>\n\n\n\n<p><a title=\"Advocard \u2013 Beratung\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/kontakt\/kontaktweg\/\">Erbvertrag vs. Nachlassdokument \u2013 Lassen Sie sich beraten. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist ein Erbvertrag?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, um eine <strong>letztwillige Verf\u00fcgung des Todes wegen<\/strong> zu treffen. Ob nur eine der beteiligten Personen \u00fcber ihren <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/nachlassverzeichnis-wann-ist-es-sinnvoll-und-notwendig\/\">Nachlass<\/a> verf\u00fcgt oder mehrere sich gegenseitig bedenken, ist dabei unerheblich.<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rechtsschutzversicherung\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Absicherung.jpg\" alt=\"Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21284\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n<p>Ein Erbvertrag wird zwar zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen, ist aber sowohl ein- als auch mehrseitig gestaltbar. Trifft nur ein Vertragsteil als Erblasser Verf\u00fcgungen, handelt es sich um einen einseitigen Erbvertrag. Wenn <strong>mehrere Vertragspartner Verf\u00fcgungen treffen<\/strong>, ist der Erbvertrag mehrseitig beziehungsweise gegenseitig \u2013 wenn sich beispielsweise Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Als Alternative zum Erbvertrag kann f\u00fcr Eheleute allerdings auch ein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/gemeinschaftliches-testament-tipps-zum-ehegattentestament\/\">gemeinschaftliches Testament<\/a> sinnvoll sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 2276 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Erbvertrag <strong>ohne Notar nicht g\u00fcltig. <\/strong>Damit er wirksam ist, muss er beim Notar vorgelesen und genehmigt werden. Dabei m\u00fcssen alle beteiligten Parteien anwesend sein und <strong>den Vertrag eigenh\u00e4ndig unterschreiben<\/strong> \u2013 der Erblasser muss zudem uneingeschr\u00e4nkt gesch\u00e4fts- und <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/testierfaehigkeit-und-testierwille-das-bedeuten-sie\/\">testierf\u00e4hig<\/a> sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erb\u00adver\u00adtrag oder Testament: Der Unterschied<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz zum Erbvertrag muss ein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/testament-schreiben-an-diese-dinge-sollten-sie-denken\/\">Testament<\/a> nicht notariell beurkundet werden. Auch kann es jederzeit widerrufen werden, was bei einem Erbvertrag so nicht m\u00f6glich ist. Allerdings \u00e4ndert auch ein Erbvertrag nichts am Recht auf den <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/wer-hat-einen-pflichtteilsanspruch\/\">Pflichtteil<\/a> der gesetzlichen Erben. Durch einen wirksamen Erbvertrag werden vorher verfasste und auch k\u00fcnftige Testamente unwirksam.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel:<\/strong> Ein Vater hat zwei T\u00f6chter im Alter von 20 und 28 Jahren und m\u00f6chte der \u00e4lteren Tochter sein Haus vererben. Deshalb schlie\u00dft er als Erblasser einen Erbvertrag mit seiner \u00e4lteren Tochter ab, in dem sie als Alleinerbin festgelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Einige Jahre zuvor hat der Vater allerdings ein Testament verfasst, nach welchem urspr\u00fcnglich beide T\u00f6chter das Haus zu gleichen Teilen erben sollten. Mit Beurkundung des Erbvertrags hat dieses fr\u00fchere Testament keine G\u00fcltigkeit mehr.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Bin\u00addungs\u00adwir\u00adkung des Erbvertrags<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Bindungswirkung eines Erbvertrags dient dazu, <strong>Rechtssicherheit und Verl\u00e4sslichkeit in der Nachlassplanung<\/strong> zu gew\u00e4hrleisten. Sie soll verhindern, dass die Parteien einseitig von den getroffenen Vereinbarungen abweichen und m\u00f6gliche Streitigkeiten oder Unsicherheiten \u00fcber die Nachlassregelung entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die erbrechtlichen Verf\u00fcgungen, die im Erbvertrag getroffen wurden, sind also rechtlich <strong>f\u00fcr alle Beteiligten bindend<\/strong> und nicht widerrufbar. Diese Verf\u00fcgungen sind nach \u00a7 2278 Abs. 2 BGB:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Erb\u00adein\u00adset\u00adzun\u00adgen<\/li>\n\n\n\n<li>Ver\u00adm\u00e4cht\u00adnis\u00adse<\/li>\n\n\n\n<li>Auflagen<\/li>\n\n\n\n<li>die Wahl des anzu\u00adwen\u00adden\u00adden Erbrechts<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Das bedeutet, dass die Vertragsparteien die <strong>Verf\u00fcgungen des Erbvertrags nicht einseitig \u00e4ndern oder widerrufen <\/strong>k\u00f6nnen, es sei denn, es wurde im Vertrag selbst eine entsprechende \u00c4nderungsm\u00f6glichkeit vorgesehen, beispielsweise ein R\u00fccktrittsrecht nach \u00a7 2296 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel:<\/strong> Einige Zeit nach Abschluss des Erbvertrags kommt es zu einem Streit zwischen dem im obigen Beispiel genannten Vater und seiner \u00e4lteren Tochter. Er m\u00f6chte deshalb gern seine j\u00fcngere Tochter als Erbin f\u00fcr das Haus einsetzen. Da er im Erbvertrag jedoch keine entsprechende Klausel vereinbart hat, kann er von diesem nur zur\u00fccktreten, wenn die \u00e4ltere Tochter dem zustimmt.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Streitlotse-Erbvertrag-Goran13-1024x472.jpg\" alt=\"\u00c4lteres Paar f\u00fcllt gemeinsam Dokumente aus\" class=\"wp-image-24627\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Streitlotse-Erbvertrag-Goran13-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Streitlotse-Erbvertrag-Goran13-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Streitlotse-Erbvertrag-Goran13-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Streitlotse-Erbvertrag-Goran13.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption class=\"wp-element-caption\">\u00a9 iStock.com\/Goran13<\/figcaption><\/figure>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">Erb\u00adver\u00adtrag und&nbsp;Tod<\/div>\n<p>Stirbt der beg\u00fcnstigte Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag, kann der Erblasser nach \u00a7 2297 durch ein entsprechendes Testament sein R\u00fccktrittsrecht aus\u00fcben. Stirbt der Erblasser jedoch ebenfalls, ist ein R\u00fccktritt ausgeschlossen. Bei einem mehrseitigen Erbvertrag erlischt jedoch das R\u00fccktrittsrecht nach dem Tod eines der Vertragspartner gem\u00e4\u00df \u00a7 2298 Abs. 2 Satz 2 BGB, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.<\/p><\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">R\u00fccktritt vom Erb\u00adver\u00adtrag ohne Klausel: Ist das m\u00f6glich?<\/h2>\n\n\n\n<p>M\u00f6chte ein Vertragspartner etwas gegen den Willen des anderen \u00e4ndern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten, ist dies \u00e4u\u00dferst schwer durchzusetzen. Zwar kann der Erbvertrag vom Erblasser notariell angefochten werden, doch sieht das Gesetz einen <strong>R\u00fccktritt nur bei schweren Verfehlungen des Bedachten<\/strong> vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Solche schweren Verfehlungen sind:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Todes\u00addro\u00adhun\u00adgen gegen den Erblasser, dessen Ehe\u00adpart\u00adner, einen Abk\u00f6mm\u00adling oder eine \u00e4hnlich nahe\u00adste\u00adhen\u00adde Person&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul>\n<li>Ver\u00adbre\u00adchen gegen den Erblasser&nbsp;oder ihm nahe\u00adste\u00adhen\u00adde Personen<\/li>\n\n\n\n<li>Unter\u00adlas\u00adsung ver\u00adpflich\u00adten\u00adder Unter\u00adhalts\u00adzah\u00adlun\u00adgen an den Erblasser<\/li>\n\n\n\n<li>Rechts\u00adkr\u00e4f\u00adti\u00adge Ver\u00adur\u00adtei\u00adlung zu einer Frei\u00adheits\u00adstra\u00adfe von min\u00addes\u00adtens einem Jahr ohne Bew\u00e4hrung oder Unter\u00adbrin\u00adgung in einem psych\u00adia\u00adtri\u00adschen Kran\u00adken\u00adhaus oder in einer Ent\u00adzie\u00adhungs\u00adan\u00adstalt aufgrund vor\u00ads\u00e4tz\u00adli\u00adcher Straftaten<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der letzte Ausweg: Anfech\u00adtung des Erbvertrags<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Erbvertrag kann auch durch eine Anfechtung aufgel\u00f6st werden, sofern nicht im Erbvertrag ein Anfechtungsverzicht vereinbart wurde. Dazu muss allerdings einer der folgenden Anfechtungsgr\u00fcnde vorliegen:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li><strong>Irrtum:<\/strong> Der Erblasser hat sich \u00fcber bestimmte Tatsachen oder in Hinblick auf seine Wil\u00adlens\u00ader\u00adkl\u00e4\u00adrung geirrt. Dazu geh\u00f6ren bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse Zah\u00adlen\u00addre\u00adher oder Kom\u00adma\u00adfeh\u00adler bei einer even\u00adtu\u00adel\u00adlen Ver\u00adm\u00f6\u00adgens\u00adsum\u00adme, aber auch zum Zeitpunkt des Ver\u00adtrags\u00adab\u00adschlus\u00adses unvor\u00adher\u00adseh\u00adba\u00adre \u00c4nde\u00adrun\u00adgen der Lebens\u00adum\u00adst\u00e4n\u00adde, bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse eine Scheidung.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Bedrohung:<\/strong> Der Erblasser wurde zum Beispiel dazu gen\u00f6tigt, eine bestimmte Person als Erben einzusetzen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>\u00dcber\u00adge\u00adhung von Pflicht\u00adteils\u00adbe\u00adrech\u00adtig\u00adten: <\/strong>Der Erblasser wird bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse mehrere Jahre nach Abschluss des Erb\u00adver\u00adtrags Vater oder Mutter. Das somit pflicht\u00adteils\u00adbe\u00adrech\u00adtig\u00adte Kind ist im Erb\u00adver\u00adtrag durch Nicht-Erw\u00e4hnung auto\u00adma\u00adtisch \u00fcber\u00adgan\u00adgen worden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Schon bei der Erstellung eines Erbvertrags ist es empfehlenswert,<strong> professionelle Unterst\u00fctzung durch einen Notar oder Rechtsanwalt <\/strong>in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise gehen die Parteien sicher, dass alle rechtlichen Aspekte ber\u00fccksichtigt werden und der Erbvertrag den individuellen Bed\u00fcrfnissen und W\u00fcnschen entspricht. Durch einen gut ausgearbeiteten Erbvertrag k\u00f6nnen potenzielle Streitigkeiten und Unsicherheiten vermieden werden, was zu einem reibungslosen Nachlass\u00fcbergang f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tipp: <\/strong>Du bist Teil einer Erbengemeinschaft und es gibt Konflikte? Unsere <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/mediation\/\">Mediatoren<\/a> helfen dir dabei, eine L\u00f6sung zu finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gibt mehrere M\u00f6glichkeiten, den eigenen&nbsp;Nachlass&nbsp;zu regeln. Eine davon ist der Erbvertrag. In diesem legen zwei oder mehrere Personen vertraglich fest, dass die eine nach dem Tod der anderen deren Verm\u00f6gen erbt. Lies hier, was es mit dem Erbvertrag genau auf sich hat und worin der Unterschied zum Testament liegt. 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