{"id":5372,"date":"2015-02-27T11:41:25","date_gmt":"2015-02-27T11:41:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=5372"},"modified":"2016-07-11T16:22:44","modified_gmt":"2016-07-11T15:22:44","slug":"erste-hilfe-zupacken-statt-wegschauen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/verkehr-und-mobilitaet\/erste-hilfe-zupacken-statt-wegschauen\/","title":{"rendered":"Erste Hilfe \u2013 zupacken statt wegschauen"},"content":{"rendered":"<p>Jeder w\u00fcnscht sich, dass ihm im Notfall geholfen wird. Viele schrecken jedoch davor zur\u00fcck, bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten \u00ad\u2013 meist aus Angst, etwas falsch zu machen. Doch wie sieht es tats\u00e4chlich aus mit der <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/komplett-rechtsschutz-privat.html\" target=\"_blank\">Rechtssicherheit<\/a> f\u00fcr die Ersthelfer?<\/p>\n<p>Allgemein l\u00e4sst sich sagen: Die Angst, einen Schaden anzurichten und sich somit strafbar zu machen, ist nicht nur unbegr\u00fcndet, sondern kann auch gef\u00e4hrlich werden.<\/p>\n<p><a title=\"Advocard 360\u00b0-Rechtsschutz: Komplett abgesichert.\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/komplett-rechtsschutz-privat.html\">Sie helfen anderen, wir helfen Ihnen. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<p>Unterlassene Hilfeleistung ist unter Strafe gestellt, weil sie im schlimmsten Fall die \u00dcberlebenschancen eines Verletzten verringert. Dar\u00fcber hinaus macht sich jeder strafbar, der einem Verletzten nicht hilft. Derjenige aber, der nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe leistet, hat auch bei falschen Ma\u00dfnahmen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.<\/p>\n<p>Andreas Lubitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt f\u00fcr Strafrecht von der <a href=\"http:\/\/www.msbh.de\/\" target=\"_blank\">Kanzlei Bernzen Sonntag Rechtsanw\u00e4lte<\/a>, sagt: \u201eIn der Regel geht es bei der Ersten Hilfe um die Minuten bis zum Eintreffen der Rettungskr\u00e4fte. Zu den ersten Ma\u00dfnahmen geh\u00f6ren zum Beispiel die Absicherung des Unfallortes und das Tr\u00f6sten von Unfallopfern.\u201c<\/p>\n<h2>Erste Hilfe: Wer nicht hilft, macht sich strafbar<\/h2>\n<p>Wer als Beteiligter oder Zeuge eines Unfalls nicht hilft, obwohl er dazu in der Lage w\u00e4re, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belangt werden. Die allgemeine Pflicht zur Leistung von Erster Hilfe ergibt sich aus \u00a7 323c des Strafgesetzbuches (StGB). Sie gilt unter anderem bei Verkehrsunf\u00e4llen, spontan einsetzenden Schmerzen bei einer bereits bestehenden Krankheit, pl\u00f6tzlicher Verschlimmerung einer Krankheit und bei Personen mit Selbstmordabsichten.<\/p>\n<p>Ausnahmen dieser Pflicht bestehen lediglich in <a title=\"Fallbeispiele f\u00fcr den Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/fallbeispiele.html\" target=\"_blank\">F\u00e4llen<\/a> der Unzumutbarkeit. Sie liegt zum Beispiel vor, wenn einem Ertrinkenden geholfen werden muss, der potenzielle Helfer jedoch nicht schwimmen kann.<\/p>\n<h2>Recht\u00adli\u00adche Kon\u00adse\u00adquen\u00adzen nur bei fahr\u00adl\u00e4s\u00adsi\u00adgem Vorgehen<\/h2>\n<p>Ersthelfer werden vom Gesetzesgeber gesch\u00fctzt. Wer also Erste Hilfe nach bestem Wissen und Gewissen durchf\u00fchrt, hat weder strafrechtliche noch zivilrechtliche Folgen zu bef\u00fcrchten. Strafrechtliche Konsequenzen k\u00f6nnen nur dann drohen, wenn vors\u00e4tzlich zus\u00e4tzliche Verletzungen zugef\u00fcgt werden oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt wird.<\/p>\n<p>Grob fahrl\u00e4ssig handelt, wer es als Ersthelfer unterl\u00e4sst, die Unfallstelle auf einer dicht befahrenen Stra\u00dfe abzusichern. Denn so werden andere <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/verkehrs-rechtsschutz.html\" target=\"_blank\">Verkehrsteilnehmer <\/a>in Gefahr gebracht. Ein h\u00e4ufig gemachter Fehler bei der <a title=\"Blech\u00adscha\u00adden: Was tun nach einem Auffahrunfall?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/verkehr-und-mobilitaet\/blechschaden-was-tun-nach-einem-auffahrunfall-2\/\">Absicherung einer Unfallstelle<\/a> ist ein zu geringer Mindestabstand des Warndreiecks. Er sollte im Stadtverkehr mindestens 50 Meter betragen. Bei schnellem Verkehr, etwa auf einer Landstra\u00dfe, m\u00fcssen es mindestens 100 Meter sein, auf der <a title=\"Stau auf der Autobahn: Bu\u00dfgeld vermeiden\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/verkehr-und-mobilitaet\/stau-auf-der-autobahn-bussgeld-vermeiden\/\">Autobahn<\/a> sogar mindestens 200 Meter.<\/p>\n<p>Von vors\u00e4tzlichem Handeln spricht der Jurist dagegen, wenn der Helfer dem Verletzten eine weitere Verletzung zuf\u00fcgt, ohne hierf\u00fcr einen nachvollziehbaren Grund liefern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wichtig: Ist ein Unfallopfer ansprechbar, muss dieses vor der Anwendung von Ma\u00dfnahmen einwilligen. Entstehen dem Ersthelfer bei seinem Einsatz selbst Sch\u00e4den, kann er wiederum einen Schadensersatzanspruch geltend machen.<\/p>\n<h2>Erste Hilfe: die richtigen Verhaltensma\u00dfnahmen<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es verschiedene Verhaltensweisen, die beachtet werden sollten. Im Notfall sollten Sie sich zun\u00e4chst ein genaues Bild von der Situation machen und die Betroffenen beruhigen. Sind Anzahl der Verletzten und ihre Verletzungen bekannt, sollte umgehend der Rettungsdienst gerufen werden. Dabei ist auf die vier W-Fragen zu achten:<\/p>\n<ul>\n<li>Wo ist der Unfall?<\/li>\n<li>Was ist genau geschehen?<\/li>\n<li>Wie viele Menschen sind zu versorgen?<\/li>\n<li>Welche Ver\u00adlet\u00adzun\u00adgen liegen vor?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen in derartigen Situationen passiv verhalten. Machen Sie den ersten Schritt und binden Sie die umstehenden Personen mit ein. Dabei sollten Sie immer auf Ihre eigene <a title=\"Darum ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/darum-advocard.html\" target=\"_blank\">Sicherheit<\/a> achten, denn Erste Hilfe ist nur dann sinnvoll und zielf\u00fchrend, wenn Sie bei der Versorgung der Verletzten nicht selbst Schaden erleiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder w\u00fcnscht sich, dass ihm im Notfall geholfen wird. Viele schrecken jedoch davor zur\u00fcck, bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten \u00ad\u2013 meist aus Angst, etwas falsch zu machen. Doch wie sieht es tats\u00e4chlich aus mit der Rechtssicherheit f\u00fcr die Ersthelfer? 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