{"id":5256,"date":"2015-02-13T08:36:01","date_gmt":"2015-02-13T08:36:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaub-bei-teilzeit-keine-kuerzung-bei-wechsel-von-vollzeit-auf-teilzeit\/"},"modified":"2026-01-22T17:52:55","modified_gmt":"2026-01-22T16:52:55","slug":"urlaub-bei-teilzeit-keine-kuerzung-bei-wechsel-von-vollzeit-auf-teilzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaub-bei-teilzeit-keine-kuerzung-bei-wechsel-von-vollzeit-auf-teilzeit\/","title":{"rendered":"Urlaub bei Teilzeit: Keine K\u00fcrzung bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit"},"content":{"rendered":"\n<p>Beim Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbesch\u00e4ftigung darf der Urlaub in der Regel nicht einfach gek\u00fcrzt werden. Der <a title=\"Hintergrundlekt\u00fcre: Die Fallbeispiele von Advocard\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/fallbeispiel-arbeitgeber-rechtsschutz.html\">Arbeitgeber<\/a> darf die Urlaubstage nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig k\u00fcrzen, hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil (9 AZ 53\/14) entschieden. Damit folgt die deutsche Rechtsprechung einer Entscheidung des Europ\u00e4ische Gerichtshofs (EuGH) aus 2013: Die Urlaubsk\u00fcrzung beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bewerteten die EuGH-Richter schon damals als <a title=\"Ab zum Streitatlas und sehen wie Deutschland streitet\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/uebergewicht-kann-als-behinderung-gelten\/\">Diskriminierung<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufs-rechtsschutz.html\">Lassen Sie sich solche Frechheiten nicht gefallen. Wehren Sie sich! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Bislang galt in Deutschland jedoch noch, dass Arbeitnehmern nach der Reduzierung ihrer Wochenarbeitsstunden weniger Urlaub bei Teilzeit zur Verf\u00fcgung stand als bei einer Fortsetzung der Vollzeitbesch\u00e4ftigung. Die Erfurter Richter sind zu dem Schluss gekommen, dass Teilzeitbesch\u00e4ftigte durch den verminderten <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaubsanspruch-bei-kuendigung-dies-steht-ihnen-zu\/\">Urlaubsanspruch<\/a> diskriminiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Urteil lag der Fall eines Besch\u00e4ftigten des \u00f6ffentlichen Dienstes in Hessen zugrunde. Der Mann wechselte ab Juli 2010 von Vollzeit auf Teilzeit und arbeitete seither nicht mehr f\u00fcnf, sondern nur noch vier Tage die Woche. W\u00e4hrend seiner Vollzeitt\u00e4tigkeit zuvor hatte der Arbeitnehmer keinen einzigen Urlaubstag seiner 27 Urlaubstage genommen. Nach dem Wechsel gestand der betreffende Arbeitgeber dem Mann jedoch nur noch 24 <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaubsanspruch-viel-urlaub-steht-aelteren-arbeitnehmern-zu\/\">Urlaubstage<\/a> f\u00fcr das Jahr 2010 zu. \u00a7 26 Abs. 1 Tarifvertrag f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst lieferte Arbeitgebern bisher die Berechnungsgrundlage, nach der sich der f\u00fcr die F\u00fcnftagewoche festgelegte Erholungsurlaub nach einer Verringerung der Arbeitszeit w\u00e4hrend des Urlaubsjahrs auf weniger als f\u00fcnf Wochentage vermindert. Der Mann erhob <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufs-rechtsschutz.html\">Klage<\/a> und zog zun\u00e4chst vor das Hessische Landesarbeitsgericht. Vor dem Bundesarbeitsgericht setzte er seine Forderung nach 27 Urlaubstagen schlie\u00dflich <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/warum-rechtsschutz.html\">erfolgreich<\/a> durch \u2013 eine K\u00fcrzung seines Urlaubsanspruchs ist f\u00fcr die Monate Januar bis Juni 2010 nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbesch\u00e4ftigung darf der Urlaub in der Regel nicht einfach gek\u00fcrzt werden. Der Arbeitgeber darf die Urlaubstage nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig k\u00fcrzen, hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil (9 AZ 53\/14) entschieden. 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