{"id":5252,"date":"2015-02-12T14:38:01","date_gmt":"2015-02-12T14:38:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-fuehrt-nicht-immer-zur-kuendigung\/"},"modified":"2022-09-16T14:24:07","modified_gmt":"2022-09-16T13:24:07","slug":"sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-fuehrt-nicht-immer-zur-kuendigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-fuehrt-nicht-immer-zur-kuendigung\/","title":{"rendered":"Sexuelle Bel\u00e4s\u00adti\u00adgung am Arbeits\u00adplatz f\u00fchrt nicht immer zur K\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"<p>Sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz f\u00fchrt&nbsp;nicht immer zwangsl\u00e4ufig zu einer <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/kategorie\/arbeit-und-karriere\/kuendigung\/\">K\u00fcndigung<\/a>. Dies best\u00e4tigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts&nbsp;(2 AZR 651\/13) zu einem Fall, in dem&nbsp;ein Angestellter sich nach einer K\u00fcndigung durch seinen&nbsp;Chef wieder in seinen alten Job geklagt hat.<\/p>\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">Lassen Sie sich nicht unterkriegen. Wehren Sie sich! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<p>Im strittigen Fall verlor ein&nbsp;Automechaniker seinen Job, weil er sich einer Reinigungskraft unsittlich angen\u00e4hert hatte. Im Juli 2012 bel\u00e4stigte der Mann die Putzfrau verbal und ber\u00fchrte deren Busen. Nachdem die Frau deutlich gemacht hatte, dass sie damit nicht einverstanden war, lie\u00df der Mann sofort von ihr ab. Er&nbsp;gestand den Vorfall unmittelbar danach seinem Arbeitgeber und zeigte Reue. Auch entschuldigte er sich f\u00f6rmlich bei der Frau und zahlte dieser ein Schmerzensgeld. Vor einer <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/fristlose-kuendigung-diese-gruende-berechtigen\/\">fristlosen K\u00fcndigung<\/a> konnte ihn sein reum\u00fctiges Verhalten jedoch nicht sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Der Chef nannte als K\u00fcndigungsgrund sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz. Dass dieser Grund nicht immer zu einer K\u00fcndigung f\u00fchren muss, sondern vom Einzelfall abh\u00e4ngig ist, teilte das h\u00f6chste Arbeitsgericht am Dienstag in Erfurt mit. Die Richter erkl\u00e4rten die K\u00fcndigung des Mechanikers f\u00fcr unwirksam und entschieden, dass eine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/kann-eine-muendliche-abmahnung-ueberhaupt-rechtsgueltig-sein-50\/\">Abmahnung<\/a> in diesem Fall als Reaktion ausreichend gewesen w\u00e4re, erl\u00e4utert die \"Zeit\". In die Urteilsfindung spielte auch mit ein, dass der Mann sich bis zum Vorfall nichts Vergleichbares zuschulden kommen gelassen hatte. Es handelte sich also um eine \"einmalige Entgleisung\".<\/p>\n<p>Das Urteil l\u00f6st&nbsp;kontroverse Diskussionen&nbsp;aus:&nbsp;Einige sehen darin eine Art Freischein f\u00fcr Grapscher, die&nbsp;nun nach dem Motto \"einmal ist keinmal\" handeln k\u00f6nnen. Das Gericht betonte jedoch, dass die besonderen Umst\u00e4nde in dem behandelten Fall das Urteil rechtfertigten \u2013 der Kl\u00e4ger habe zwar klar eine Grenze \u00fcberschritten, jedoch nicht in einem k\u00fcndigungsreifen Umfang.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz f\u00fchrt&nbsp;nicht immer zwangsl\u00e4ufig zu einer K\u00fcndigung. Dies best\u00e4tigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts&nbsp;(2 AZR 651\/13) zu einem Fall, in dem&nbsp;ein Angestellter sich nach einer K\u00fcndigung durch seinen&nbsp;Chef wieder in seinen alten Job geklagt hat. Lassen Sie sich nicht unterkriegen. 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