{"id":5063,"date":"2021-11-18T09:30:00","date_gmt":"2021-11-18T08:30:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaubsanspruch-bei-kuendigung-dies-steht-ihnen-zu\/"},"modified":"2021-11-18T10:26:22","modified_gmt":"2021-11-18T09:26:22","slug":"urlaubsanspruch-bei-kuendigung-dies-steht-ihnen-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaubsanspruch-bei-kuendigung-dies-steht-ihnen-zu\/","title":{"rendered":"Urlaubs\u00adan\u00adspruch bei K\u00fcndigung: Dieser Rest\u00adur\u00adlaub steht dir&nbsp;zu"},"content":{"rendered":"\n<p>Dein Arbeitgeber hat dir gek\u00fcndigt oder du verl\u00e4sst das Unternehmen auf eigenen Wunsch: Jetzt fragst du dich zu Recht, wie viel Resturlaub dir noch zusteht. Wie du diese Urlaubstage berechnest, kommt ganz auf den Zeitpunkt der K\u00fcndigung an. Was es dabei zu beachten gilt und ob du dir nicht genommene Urlaubstage auch auszahlen lassen kannst, erf\u00e4hrst du hier.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21290\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">Grundlos gek\u00fcndigt? Urlaub gestrichen? Wir sichern dich f\u00fcr solche F\u00e4lle ab &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00fcndigung in der ersten Jahresh\u00e4lfte: So berechnest du deinen Urlaubsanspruch<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Endet dein Arbeitsvertrag in der ersten Jahresh\u00e4lfte (also sp\u00e4testens zum 30. Juni), errechnen sich deine Urlaubstage <strong>anteilig nach der Dauer des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses im aktuellen Jahr<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Du teilst deinen ver\u00adtrag\u00adlich gere\u00adgel\u00adten Jah\u00adres\u00adur\u00adlaub durch die zw\u00f6lf Monate des Jahres und berech\u00adnest so den Urlaub, der dir<strong> pro&nbsp;Monat&nbsp;<\/strong><\/li><li>Diesen Wert mul\u00adti\u00adpli\u00adzierst du mit der <strong>Anzahl der Monate<\/strong>, die du im betref\u00adfen\u00adden Jahr in deinem Job besch\u00e4f\u00adtigt&nbsp;warst.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Beispielrechnung bei 24 Tagen Urlaub und K\u00fcndigung zum 30. April: <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>24 Urlaubs\u00adta\u00adge<\/strong> geteilt durch <strong>12 Monate<\/strong> mal <strong>4 Monate <\/strong>Besch\u00e4f\u00adti\u00adgung = <strong>8 Tage Urlaubsanspruch&nbsp;<\/strong><\/li><li>Solltest du zum Zeitpunkt deiner K\u00fcndigung von diesen 8 Tagen zum Beispiel schon 5 ver\u00adbraucht haben, stehen dir noch 3 restliche Urlaubs\u00adta\u00adge&nbsp;zu.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>K\u00fcndigung in der zweiten Jah\u00adres\u00adh\u00e4lf\u00adte: Anspruch auf mehr Resturlaub?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wer im zweiten Halbjahr k\u00fcndigt und aus dem Unternehmen ausscheidet, hat grunds\u00e4tzlich <strong>Anspruch auf den vollen Jahresurlaub<\/strong>. K\u00fcndigst du also zum Beispiel bei einem Jahresurlaub von 26 Tagen zum 31. August und warst seit dem 1. Januar des Jahres durchg\u00e4ngig im Unternehmen besch\u00e4ftigt, stehen dir im Regelfall die vollen 26 Tage Urlaub zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung daf\u00fcr ist allerdings, dass der Arbeitnehmer bei K\u00fcndigung <strong>seit mindestens sechs Monaten beim Arbeitgeber angestellt<\/strong> war. Warst du also zum Beispiel erst seit April im Unternehmen besch\u00e4ftigt und k\u00fcndigst zu Ende August, berechnet sich dein Urlaubsanspruch anteilig nach Monaten. Es gilt das gleiche Prinzip wie bei einer K\u00fcndigung in der ersten Jahresh\u00e4lfte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung:<\/strong> In manchen Arbeits- oder Tarifvertr\u00e4gen ist eine sogenannte \u201cPro rata temporis\u201d-Klausel enthalten. Sie sieht vor, dass bei K\u00fcndigung in der zweiten Jahresh\u00e4lfte etwaiger Resturlaub, der \u00fcber dem gesetzlichen j\u00e4hrlichen Mindestma\u00df (= 20 Tage bei einer F\u00fcnftagewoche) liegt, ebenfalls nur anteilig nach Monaten gew\u00e4hrt wird. Solche Klauseln sind grunds\u00e4tzlich zwar erlaubt, aber nicht in jeder Form rechtens. Bist du diesbez\u00fcglich unsicher, <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/telefonische-rechtsberatung\/\">helfen Rechtsexperten dir weiter<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-bei-Kuendigung-Chainarong-Prasertthai-1024x472.jpg\" alt=\"Eine Frau schreibt mit Bleistift in ihren Tisch-Kalender.\" class=\"wp-image-22708\" title=\"Urlaubsanspruch bei K\u00fcndigung: Dieser Resturlaub steht dir zu\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-bei-Kuendigung-Chainarong-Prasertthai-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-bei-Kuendigung-Chainarong-Prasertthai-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-bei-Kuendigung-Chainarong-Prasertthai-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-bei-Kuendigung-Chainarong-Prasertthai.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 istock.com\/Chainarong Prasertthai<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>K\u00fcndigung, aber den ganzen Urlaub schon genommen: Was&nbsp;jetzt?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Angenommen, du hast zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung schon mehr Urlaubstage verbraucht, als dir f\u00fcr das Jahr (anteilig) zustehen. Kann dir der Arbeitgeber daf\u00fcr jetzt das noch ausstehende Gehalt k\u00fcrzen?<\/p>\n\n\n\n<p>Bei <strong>K\u00fcndigung und Ausscheiden innerhalb der ersten Jahresh\u00e4lfte<\/strong> kann das nicht passieren: Gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) darf dir der Arbeitgeber daf\u00fcr in diesem Fall nichts vom Gehalt abziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gehst du aber erst in der zweiten Jahresh\u00e4lfte <\/strong>und hast vorher schon deinen gesamten Jahresurlaub verbraucht, kann der Arbeitgeber gegebenenfalls das Entgelt f\u00fcr die genommenen Urlaubstage, die dir eigentlich nicht mehr zugestanden h\u00e4tten, mit dem ausstehenden Gehalt verrechnen. Hier kommt es oft auf die genaue vertragliche Vereinbarung zum Urlaubsanspruch an. Im Zweifel solltest du dich von einem <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/anwaltssuche\/\">Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht<\/a> beraten lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeit\u00adge\u00adber lehnt Rest\u00adur\u00adlaub ab: M\u00fcssen Urlaubs\u00adta\u00adge aus\u00adbe\u00adzahlt werden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Und wann kannst du den Resturlaub nehmen? Bleibt noch ein wenig Zeit bis zu deinem letzten Arbeitstag, dann sollte der Arbeitgeber zumindest deine W\u00fcnsche ber\u00fccksichtigen. Das klappt aber nicht immer. <strong>In einigen F\u00e4llen kann der Arbeitgeber deinen Urlaub zum gew\u00fcnschten Zeitpunkt ablehnen oder ihn sogar ganz verweigern. <\/strong>Dies ist der Fall, wenn \u2026<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>dring\u00adli\u00adche betrieb\u00adli\u00adche Belange<\/strong> dagegen sprechen, wie zum Beispiel Unter\u00adbe\u00adset\u00adzung, ein erh\u00f6hter Kran\u00adken\u00adstand oder ein unvor\u00adher\u00adge\u00adse\u00adhe\u00adnes Mehr\u00adauf\u00adkom\u00admen von Arbeit.<\/li><li>der <strong>Urlaub anderer Arbeit\u00adneh\u00admer<\/strong> unter sozialen Gesichts\u00adpunk\u00adten Vorrang hat.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Kann dein Arbeitgeber dir gar keinen Urlaub mehr gew\u00e4hren, muss er eine sogenannte<strong> \u201cAbgeltung des Urlaubs in Geld\u201d <\/strong>leisten. Das greift auch bei einer <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/fristlose-kuendigung-diese-gruende-berechtigen\/\">fristlosen K\u00fcndigung<\/a>, bei der restliche Urlaubstage nicht mehr genommen werden k\u00f6nnen. Diese sogenannte Urlaubsabgeltung bemisst sich an dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 13 Wochen deiner T\u00e4tigkeit. Wie das berechnet wird, erf\u00e4hrst du im Streitlotse-Ratgeber \u201c<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaub-auszahlen-lassen-wann-es-moeglich-ist\/\">Urlaub auszahlen lassen<\/a>\u201d.<\/p>\n\n\n\n<p>Gut zu wissen: <strong>Bei l\u00e4ngerer Krankheit vor einer K\u00fcndigung<\/strong> verf\u00e4llt der Anspruch auf Urlaub nicht. Kann er aufgrund der Erkrankung vor Ende der K\u00fcndigungsfrist nicht genommen werden, besteht grunds\u00e4tzlich ebenso ein Anspruch auf Abgeltung. Mehr dazu liest du hier: \u201c<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitszeit\/urlaubsanspruch\/weniger-urlaubsanspruch-bei-langer-krankheit-stimmt-das\/\">Weniger Urlaubsanspruch bei l\u00e4ngerer Krankheit?<\/a>\u201d<\/p>\n\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Dein noch offener Rest\u00adur\u00adlaub steht dir nach einer K\u00fcndigung zu, egal, ob du gek\u00fcndigt wurdest oder selbst gek\u00fcndigt hast.<\/li>\n<li>Bei einer K\u00fcndigung im ersten Halbjahr berechnet sich der Urlaub anteilig nach der Besch\u00e4f\u00adti\u00adgungs\u00addau\u00ader im aktuellen Jahr.<\/li>\n<li>Bei einer K\u00fcndigung in der zweiten Jah\u00adres\u00adh\u00e4lf\u00adte steht dir in der Regel der volle Jah\u00adres\u00adur\u00adlaub zu, es sei denn, eine wirksame Klausel im Arbeits\u00adver\u00adtrag regelt etwas anderes.<\/li>\n<li>Nur wenn der Arbeit\u00adneh\u00admer den Urlaub nicht genehmigt bezie\u00adhungs\u00adwei\u00adse der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, muss er dir aus\u00adge\u00adzahlt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dein Arbeitgeber hat dir gek\u00fcndigt oder du verl\u00e4sst das Unternehmen auf eigenen Wunsch: Jetzt fragst du dich zu Recht, wie viel Resturlaub dir noch zusteht. Wie du diese Urlaubstage berechnest, kommt ganz auf den Zeitpunkt der K\u00fcndigung an. Was es dabei zu beachten gilt und ob du dir nicht genommene Urlaubstage auch auszahlen lassen kannst, [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[3,14],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5063"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5063"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5063\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22712,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5063\/revisions\/22712"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5063"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5063"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5063"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}