{"id":4894,"date":"2023-01-13T10:15:00","date_gmt":"2023-01-13T09:15:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/hinterbliebenenrente-haben-nur-eheleute-anspruch\/"},"modified":"2023-01-13T10:43:49","modified_gmt":"2023-01-13T09:43:49","slug":"hinterbliebenenrente-haben-nur-eheleute-anspruch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/hinterbliebenenrente-haben-nur-eheleute-anspruch\/","title":{"rendered":"Hin\u00adter\u00adblie\u00adbe\u00adnen\u00adren\u00adte: Anspruch, H\u00f6he und Voraussetzungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Stirbt ein Familienmitglied, kommen zur Trauer oft Zukunftssorgen hinzu. \u00dcber die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung sind Angeh\u00f6rige bei einem Todesfall finanziell abgesichert. Wer Anspruch auf Hinterbliebenenrente in welcher H\u00f6he hat und wie manche Gerichte bei Streitigkeiten um die Witwenrente entschieden haben, liest du hier.<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Absicherung.jpg\" alt=\"Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21284\" title=\"Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\">Deine Familie soll im Ernstfall gut versorgt sein? Unser Privat-Rechtsschutz hilft. &nbsp;&gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Wit\u00adwen\u00adren\u00adte \u2013 die bekann\u00adtes\u00adte Form der Hinterbliebenenrente<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Hinterbliebenenrente k\u00f6nnen Angeh\u00f6rige nach dem Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners beziehungsweise eines Elternteils erhalten. Dazu muss bei der Deutschen Rentenversicherung ein <a href=\"https:\/\/www.eservice-drv.de\/eantrag\/hinweis.seam?conversationId=765991\">Antrag auf Hinterbliebenenrente<\/a> gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bestimmte Voraussetzungen sind dabei zu erf\u00fcllen:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Paare m\u00fcssen <strong>min\u00addes\u00adtens ein Jahr als Lebens\u00adpart\u00adner ein\u00adge\u00adtra\u00adgen oder ver\u00adhei\u00adra\u00adtet<\/strong> gewesen sein<strong>,<\/strong> erst dann greift f\u00fcr die Witwe oder den Witwer der Hin\u00adter\u00adblie\u00adbe\u00adnen\u00adschutz der gesetz\u00adli\u00adchen Ren\u00adten\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrung. Grund ist, dass eine soge\u00adnann\u00adte <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/versorgungsehe-kein-anspruch-auf-hinterbliebenenrente\/\">Ver\u00adsor\u00adgungs\u00adehe<\/a> aus\u00adge\u00adschlos\u00adsen sein soll, die nur geschlos\u00adsen wird, um einen der Partner finan\u00adzi\u00adell abzu\u00adsi\u00adchern. Nur beim unvor\u00adher\u00adge\u00adse\u00adhe\u00adnen Tod \u2013 etwa durch einen Unfall \u2013 kann bereits nach k\u00fcrzerer Zeit ein Ren\u00adten\u00adan\u00adspruch bestehen.<\/li>\n\n\n\n<li>Au\u00dferdem muss der oder die Ver\u00adstor\u00adbe\u00adne die <strong>Min\u00addest\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrungs\u00adzeit<\/strong> von f\u00fcnf Jahren erf\u00fcllt haben, indem bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse Ren\u00adten\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrungs\u00adbei\u00adtr\u00e4\u00adge aus einer Besch\u00e4f\u00adti\u00adgung ein\u00adge\u00adzahlt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend des sogenannten <strong>Sterbevierteljahrs<\/strong>, den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners, erh\u00e4lt die Witwe oder der Witwer die volle Rente des verstorbenen Partners.Danach kommt entweder die kleine oder die gro\u00dfe Witwenrente zur Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die kleine Witwenrente<\/strong> betr\u00e4gt <strong>25 Prozent<\/strong> der Rente, die dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt zugestanden h\u00e4tte. Sie wird f\u00fcr die Dauer von <strong>h\u00f6chstens zwei Jahren<\/strong> an hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner ausbezahlt, die j\u00fcnger als 47 Jahre, kinderlos und voll erwerbsf\u00e4hig sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die gro\u00dfe Witwenrente<\/strong> hingegen erhalten hinterbliebene Partner, die mindestens 47 Jahre alt sind, ein minderj\u00e4hriges und\/oder behindertes Kind versorgen oder nicht voll erwerbsf\u00e4hig sind. Sie betr\u00e4gt <strong>55 Prozent <\/strong>der dem Verstorbenen zum Todeszeitpunkt zustehenden Renteund wird<strong> zeitlich unbegrenzt<\/strong> ausbezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Gut zu wissen: Bei einer <strong>betrieblichen Hinterbliebenenversorgung<\/strong> kann auch der Altersunterschied zwischen den Eheleuten eine Rolle in Bezug auf die H\u00f6he der Witwenrente spielen. <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/hoehe-der-witwenrente-sinkt-ab-zehn-jahren-altersunterschied\/\">Dazu entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2018.<\/a><\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">INFO<\/div>\n<h2>Was gilt nach \u201ealtem Recht\u201c f\u00fcr die Witwenrente?<\/h2>\n<p>F\u00fcr vor 2002 geschlossene Ehen, aber auch, wenn einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt das \u201ealte Recht\u201c. Entsprechend wird die kleine Witwenrente unbegrenzt statt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren ausbezahlt. <strong>Bei der gro\u00dfen Witwenrente werden 60 statt 55 Prozent der Rente bezahlt,<\/strong> die dem Partner zum Zeitpunkt des Todes zustanden.<\/p>\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wit\u00adwen\u00adren\u00adte: Min\u00adde\u00adste\u00adhe\u00addau\u00ader als Ausl\u00f6ser f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten<\/h2>\n\n\n\n<p>Ob Ehe oder eingetragene Partnerschaft: <strong>Ohne entsprechende Beurkundung besteht f\u00fcr hinterbliebene Partner kein Anspruch auf Witwenrente.<\/strong> Gleiches gilt, wenn die Ehe oder Partnerschaft f\u00fcr weniger als ein Jahr bestanden hat \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wie lange ein Paar zuvor schon zusammengelebt hat. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-W\u00fcrttemberg im Sommer 2014 (AZ L13 R 3256\/13).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>In dem strittigen Fall klagte eine Frau, die bereits seit 2001 mit ihrem Lebensgef\u00e4hrten zusammen&nbsp;war.<\/strong> Im Jahr 2011 stellten \u00c4rzte bei ihrem Partner Krebs fest, woraufhin sich das Paar entschloss, zu heiraten \u2013 eine Entscheidung, welche&nbsp;die Kl\u00e4gerin auch deshalb getroffen hatte, um bei der medizinischen Behandlung der Krebserkrankung ihres Mannes ein gr\u00f6\u00dferes&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/patientenverfuegung-oder-vorsorgevollmacht-was-ist-besser-8\/\">Mitsprache- und Informationsrecht<\/a>&nbsp;zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Einige Monate nach der Hochzeit verstarb der Mann und seine Frau beantragte Witwenrente. Die Rentenkasse lehnte den Antrag jedoch ab. Die Begr\u00fcndung: Das Paar sei zum Zeitpunkt des Todesfalls noch kein Jahr verheiratet gewesen. <strong>Die Kasse vermutete eine Versorgungsehe<\/strong>, mit dem Bestreben, kurzfristig Anspr\u00fcche auf Hinterbliebenenrente zu sichern. Das Landessozialgericht entschied den&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\">Streitfall<\/a>&nbsp;zugunsten der Rentenkasse.<\/p>\n\n\n\n<p>In einem anderen, ganz \u00e4hnlich gearteten Fall gab das Landessozialgericht Baden-W\u00fcrttemberg im Herbst 2019 einer Kl\u00e4gerin im Berufungsverfahren jedoch Recht (AZ L 2 R 3931\/18): <strong>Auch hier lebten die Eheleute seit 2001 zusammen, heirateten jedoch erst im April 2015.<\/strong> Nachdem zuvor beim Ehemann eine Krebserkrankung erfolgreich behandelt worden war, verstarb er im Januar 2016 unter anderem an Herzinsuffizienz und einem Prostatakarzinom.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rentenkasse lehnte den Antrag der Frau auf Witwenrente ab, da aufgrund der Ehedauer von unter einem Jahr eine Versorgungsehe vermutet wurde. Sie argumentierte, die Eheschlie\u00dfung sei schon fr\u00fcher beabsichtigt gewesen, aus privaten Gr\u00fcnden jedoch verschoben worden. <strong>Im Berufungsverfahren gab das Landessozialgericht der Frau Recht,<\/strong> da den Arztberichten nicht entnommen werden konnte, dass der Mann zum Zeitpunkt der Heirat lebensbedrohlich erkrankt war.<\/p>\n\n\n\n<p>Die feste Heiratsabsicht war auch f\u00fcr das Sozialgericht Osnabr\u00fcck entscheidend, das im Februar 2019 einer Witwe <strong>Anspruch auf Witwenrente nach nur viermonatiger Ehedauer<\/strong> zusprach (S 8 U 90\/16). Die Eheleute hatten im Mai 2015 geheiratet, zuvor aber bereits f\u00fcnf Jahre gemeinsam gewohnt. Zum Zeitpunkt der Ehe war beim Mann bereits Lungenkrebs mit Asbestose diagnostiziert worden. Auch hier ging das Gericht nicht von einer Versorgungsehe aus, da die Witwe eine Heiratsabsicht, die bereits Jahre vor der Eheschlie\u00dfung bestand, nachweisen konnte.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Streitlotse-Hinterbliebenenrente-Morsa-Images-1024x472.jpg\" alt=\"Mehrere Generationen einer Familie sitzen im Garten auf einer Mauer.\" class=\"wp-image-24426\" title=\"Hinterbliebenenrente: Anspruch, H\u00f6he und Voraussetzungen\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Streitlotse-Hinterbliebenenrente-Morsa-Images-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Streitlotse-Hinterbliebenenrente-Morsa-Images-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Streitlotse-Hinterbliebenenrente-Morsa-Images-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Streitlotse-Hinterbliebenenrente-Morsa-Images.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption class=\"wp-element-caption\">\u00a9 iStock.com\/Morsa Images<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wai\u00adsen\u00adren\u00adte: Die Hin\u00adter\u00adblie\u00adbe\u00adnen\u00adren\u00adte f\u00fcr Kinder<\/h2>\n\n\n\n<p>Bleiben nach dem Tod einer Person Kinder elternlos oder mit nur einem Elternteil zur\u00fcck, greift auch hier die Rentenversicherung unterst\u00fctzend ein. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegekinder beziehungsweise Enkel oder Geschwister der verstorbenen Person sind, solange diese \u00fcberwiegend f\u00fcr deren <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/unterhalt-alles-was-du-wissen-musst\/\">Unterhalt<\/a> zust\u00e4ndig war.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gezahlt wird die Waisenrente \u00fcblicherweise bis zur Vollj\u00e4hrigkeit des Kindes. <\/strong>Eine Verl\u00e4ngerung bis zum 27. Lebensjahr ist allerdings m\u00f6glich, wenn das Kind in Schul- oder Berufsausbildung ist, Freiwilligendienst leistet oder eine Behinderung besteht. Die H\u00f6he der Hinterbliebenenrente betr\u00e4gt f\u00fcr Halbwaisen 10 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen, f\u00fcr Vollwaisen 20 Prozent.<\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox service\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">SERVICE<\/div>\n<p><strong>Heute schon alles f\u00fcr die Beerdigung regeln mit der richtigen Sterbefallvorsorge<br><\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber den eigenen Tod denkt man nicht gerne nach. Doch es hilft, fr\u00fchzeitig wichtige Fragen zu kl\u00e4ren. Mehr zur per\u00ads\u00f6n\u00adli\u00adchen Ster\u00adbe\u00adfall\u00advor\u00adsorge der Generali erf\u00e4grst du <a style=\"color: #b22f24;\" title href=\"https:\/\/www.generali.de\/privatkunden\/vorsorge-finanzen\/sterbegeldversicherung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Weitere Formen der Hinterbliebenenrente<\/h2>\n\n\n\n<p>Unter bestimmten Umst\u00e4nden k\u00f6nnen <strong>geschiedene Ehepartner ebenfalls Anspruch auf Hinterbliebenenrente <\/strong>haben:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Scheidung der Ehe vor dem 1. Juli&nbsp;1977<\/li>\n\n\n\n<li>Keine erneute Heirat durch den hin\u00adter\u00adblie\u00adbe\u00adnen Partner<\/li>\n\n\n\n<li>Bestehen\u00adde oder geltend gemachte Unter\u00adhalts\u00adan\u00adspr\u00fc\u00adche gegen den ver\u00adstor\u00adbe\u00adnen Partner w\u00e4hrend seines letzten Lebensjahrs<\/li>\n\n\n\n<li>Erf\u00fcllung der Min\u00addest\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrungs\u00adzeit, Tod durch Unfall oder bestehen\u00adder Rentenbezug<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00c4hnliche Bedingungen gelten f\u00fcr die Erziehungsrente. Sie kann beantragt werden, wenn f\u00fcr <strong>minderj\u00e4hrige eigene Kinder oder Kinder des geschiedenen Partners,<\/strong> f\u00fcr Stief- und Pflegekinder oder f\u00fcr Enkel oder Geschwister gesorgt werden muss:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Scheidung der Ehe vor dem 1. Juli&nbsp;1977<\/li>\n\n\n\n<li>Tod des geschie\u00adde\u00adnen Ehepartners<\/li>\n\n\n\n<li>Keine erneute Heirat oder Ein\u00adtra\u00adgung einer Lebens\u00adpart\u00adner\u00adschaft durch den hin\u00adter\u00adblie\u00adbe\u00adnen Partner<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Hin\u00adter\u00adblie\u00adbe\u00adnen\u00adren\u00adte und Hinzuverdienst<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Hinterbliebenenrente spielt die Einkommensabrechnung oft eine gro\u00dfe Rolle. Bis zu einem <strong>Nettofreibetrag von 950,93 Euro in den neuen, 937,73 Euro in den alten Bundesl\u00e4ndern <\/strong>(Stand: Januar 2023) sind Eink\u00fcnfte abzugsfrei m\u00f6glich. Dar\u00fcber hinausgehende Nettoeink\u00fcnfte aus folgenden Einkommensarten werden zu 40 Prozent angerechnet:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Erwerbs\u00adein\u00adkom\u00admen aus ange\u00adstell\u00adter oder selb\u00adst\u00e4n\u00addi\u00adger T\u00e4tigkeit<\/li>\n\n\n\n<li>Erwerbs\u00ader\u00adsatz\u00adein\u00adkom\u00admen wie Arbeits\u00adlo\u00adsen- oder Krankengeld<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Findet das neue Recht Anwendung, werden au\u00dferdem Eink\u00fcnfte aus eigenem Verm\u00f6gen, Elterngeld sowie Betriebs- und private Renten angerechnet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stirbt ein Familienmitglied, kommen zur Trauer oft Zukunftssorgen hinzu. \u00dcber die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung sind Angeh\u00f6rige bei einem Todesfall finanziell abgesichert. Wer Anspruch auf Hinterbliebenenrente in welcher H\u00f6he hat und wie manche Gerichte bei Streitigkeiten um die Witwenrente entschieden haben, liest du hier. 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