{"id":4606,"date":"2014-11-24T13:24:01","date_gmt":"2014-11-24T13:24:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall-steht-ihnen-im-nebenjob-gehalt-zu\/"},"modified":"2015-07-30T10:54:18","modified_gmt":"2015-07-30T08:54:18","slug":"lohnfortzahlung-im-krankheitsfall-steht-ihnen-im-nebenjob-gehalt-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall-steht-ihnen-im-nebenjob-gehalt-zu\/","title":{"rendered":"Lohn\u00adfort\u00adzah\u00adlung im Krank\u00adheits\u00adfall: Steht Ihnen im Nebenjob Gehalt zu?"},"content":{"rendered":"<p>Husten, Schnupfen, Magenverstimmung \u2013 wenn Sie einmal krank sind, sollten Sie sich auskurieren. Da hat auch \u00c4rger mit dem Chef nichts zu suchen - mit einem guten <a title=\"Darum ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/darum-advocard.html\">Rechtsschutz-Partner <\/a>an Ihrer Seite sind Sie f\u00fcr den Ernstgall gewappnet. \u00dcber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall m\u00fcssen Sie sich in der Regel keine Gedanken machen. Auch nicht im Nebenjob oder Minijob.<\/p>\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufs-rechtsschutz.html\">Lassen Sie sich von Streit mit dem Chef nicht aus dem Konzept bringen &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Lohn\u00adfort\u00adzah\u00adlung im Krank\u00adheits\u00adfall auch im Nebenjob und Minijob<\/h2>\n<p>Viele Minijobber und Teilzeitkr\u00e4fte haben Angst, dass Sie keinen Lohn erhalten, wenn sie krank beziehungsweise arbeitsunf\u00e4hig sind. Dem ist jedoch nicht so, wie die Minijob-Zentrale in einem Online-Bericht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schreibt. Alle Arbeitnehmer haben hier die gleichen <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufs-rechtsschutz.html\">Rechte<\/a>, ob Vollzeit- oder Teilzeitkraft. Wenn Sie im Nebenjob unverschuldet erkranken sollten oder etwa aufgrund einer medizinischen Rehabilitations- beziehungsweise Vorsorgema\u00dfnahme arbeitsunf\u00e4hig werden, haben Sie weiterhin Anspruch auf Fortzahlung Ihres regelm\u00e4\u00dfigen Verdienstes von Seiten des Arbeitgebers bis zu sechs Wochen. Dies legt <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bundesrecht\/entgfg\/gesamt.pdf\">\u00a7 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes<\/a> (EFZG) fest. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich auf die Tage, an denen Sie normalerweise arbeiten w\u00fcrden, wenn Sie nicht krank w\u00e4ren.<\/p>\n<h2>Krank\u00admel\u00addung an den Arbeit\u00adge\u00adber schicken<\/h2>\n<p>Eine Voraussetzung f\u00fcr die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/krankmeldung-die-krankenkasse-dies-sollten-sie-wissen\/\">Krankmeldung<\/a> von Ihrem Arzt vorlegen. Au\u00dferdem m\u00fcssen Sie bereits mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung im Nebenjob oder Minijob t\u00e4tig sein, bevor sie krank werden. Sollten Sie zwei oder mehrere Jobs haben, muss Ihr Arzt keine zweite Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung ausstellen. In diesem Fall&nbsp;sollten Sie eine Kopie anfertigen. Liegt eine Krankmeldung vor, darf Ihr Chef nicht verlangen, dass Sie die Arbeitszeit ohne Entlohnung in Form von <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ueberstunden-kann-der-arbeitgeber-mehrarbeit-anordnen\/\">\u00dcberstunden<\/a> nacharbeiten m\u00fcssen. Sie haben f\u00fcr die Zeit, in welcher Sie arbeitsunf\u00e4hig sind, Anspruch auf vollen Lohn.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Husten, Schnupfen, Magenverstimmung \u2013 wenn Sie einmal krank sind, sollten Sie sich auskurieren. Da hat auch \u00c4rger mit dem Chef nichts zu suchen - mit einem guten Rechtsschutz-Partner an Ihrer Seite sind Sie f\u00fcr den Ernstgall gewappnet. \u00dcber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall m\u00fcssen Sie sich in der Regel keine Gedanken machen. 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