{"id":23575,"date":"2022-05-17T11:00:00","date_gmt":"2022-05-17T10:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=23575"},"modified":"2022-05-18T08:08:59","modified_gmt":"2022-05-18T07:08:59","slug":"urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-kann-man-tage-mitnehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-kann-man-tage-mitnehmen\/","title":{"rendered":"Urlaubs\u00adan\u00adspruch bei Arbeit\u00adge\u00adber\u00adwech\u00adsel: Kann man Tage mitnehmen?"},"content":{"rendered":"\n<p>In Deutschland haben Berufst\u00e4tige einen grunds\u00e4tzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Und zwar auf mindestens so viele Tage, wie es das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vorschreibt. Doch wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch bei einem Arbeitgeberwechsel aus? Darfst du Tage mit in den neuen Job oder sogar doppelt nehmen? Hier erf\u00e4hrst du es.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21290\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">Wir sichern dich auch an deinem Arbeitsplatz rechtlich ab &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Urlaubs\u00adan\u00adspruch: So ist die gesetz\u00adli\u00adche&nbsp;Lage<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Urlaub sollen sich Besch\u00e4ftigte von ihrem Job erholen. Das dient dem <strong>Erhalt von Arbeitskraft und Gesundheit<\/strong>. Weil beides wichtig ist, haben Berufst\u00e4tige einen staatlich verordneten <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaubsanspruch-alles-was-du-wissen-musst\/\">Urlaubsanspruch<\/a>. Der ist im BUrlG geregelt, das 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche vorsieht. Hast du eine 5-Tage-Woche, dann liegt dein gesetzlicher Anspruch bei 20 Tagen. Geringer f\u00e4llt dein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitszeit\/urlaubsanspruch\/urlaubsanspruch-bei-teilzeit-was-gilt-fuer-arbeitnehmer\/\">Urlaubsanspruch bei Teilzeit<\/a> aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Es steht Unternehmen allerdings frei, ihrer Belegschaft mehr bezahlte Freizeit zu gew\u00e4hren. Das geht in Form von Betriebsvereinbarungen oder individueller Arrangements im <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/entscheidende-regelungen-im-arbeitsvertrag\/\">Arbeitsvertrag<\/a>. Auch tarifliche Vorgaben dazu sind \u00fcblich. So kommt es, dass Besch\u00e4ftigte in Deutschland <strong>durchschnittlich 30 Tage Urlaub pro Jahr<\/strong> haben. Je nach Unternehmen k\u00f6nnen also unterschiedliche Urlaubsanspr\u00fcche bestehen. Doch was passiert damit bei einem Arbeitgeberwechsel? Welche Regeln gelten dann? Darfst du zum Beispiel offenen Urlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders leicht f\u00e4llt die Antwort, wenn du <strong>zum 1. Januar eine Stelle in einem anderen Unternehmen antrittst<\/strong>. In dem Fall richtet sich die Anzahl deiner j\u00e4hrlichen Urlaubstage komplett nach den Vorgaben des neuen Arbeitgebers. Doch ein so klarer Schnitt ist eher die Ausnahme. Denn im Normalfall kommt es im laufenden Kalenderjahr zu Arbeitgeberwechseln. Deshalb kann sich der jeweilige Urlaubsanspruch \u00e4ndern. In welcher Weise, h\u00e4ngt auch davon ab, wann du in deinen neuen Job startest.<\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">INFO<\/div>\n<p>Ein <strong>vollst\u00e4ndiger Urlaubsanspruch <\/strong>entsteht generell erst nach sechsmonatigem Bestehen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Beginnst du also einen neuen Job in der zweiten H\u00e4lfte eines Kalenderjahres, hast du erst im folgenden Jahr ein Anrecht auf deine gesamten Urlaubstage. Aber: Bis dahin darfst du anteilig Urlaub f\u00fcr jeden Monat (Anzahl der Jahresurlaubstage geteilt durch zw\u00f6lf) nehmen, den du in deiner neuen Stelle besch\u00e4ftigt bist.<\/p>\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Urlaubs\u00adan\u00adspruch bei Arbeit\u00adge\u00adber\u00adwech\u00adsel vor dem 30.&nbsp;Juni<\/h2>\n\n\n\n<p>K\u00fcndigst du deinen Arbeitsvertrag in der ersten Jahresh\u00e4lfte, also sp\u00e4testens zum 30. Juni, hast du bei deinem alten Unternehmen einen <strong>anteiligen Urlaubsanspruch<\/strong>. Und zwar in H\u00f6he von einem Zw\u00f6lftel deines Jahresurlaubs pro Monat, den du dort noch t\u00e4tig bist. Dazu folgendes Rechenbeispiel.<\/p>\n\n\n\n<p>Angenommen, du hast bei deinem alten Arbeitgeber insgesamt 30 Tage Jahresurlaub. Verteilt auf zw\u00f6lf Monate ergibt das jeweils 2,5 Tage pro Monat. Das bedeutet f\u00fcr deinen Urlaubsanspruch bei einem Arbeitgeberwechsel zum 1. Mai: Du besitzt f\u00fcr die Monate Januar bis einschlie\u00dflich April ein Recht auf zehn Urlaubstage (vier Zw\u00f6lftel) in deinem alten Betrieb. Hast du die noch nicht oder nur zum Teil genommen, muss dir dein bisheriger Arbeitgeber bei K\u00fcndigung entweder den Rest der anteiligen Urlaubstage gew\u00e4hren oder den <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/urlaub-auszahlen-lassen-wann-es-moeglich-ist\/\">ausstehenden Urlaub auszahlen<\/a>. Tut er das nicht, solltest du die Situation mit <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/anwaltssuche\/\">arbeitsrechtlichem Beistand<\/a> kl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-Arbeitgeberwechsel-GrapeImages-1024x472.jpg\" alt=\"Arbeitnehmerin sitzt mit ihrem Laptop in ihrer K\u00fcche am Esstisch und schreibt in ihren Taschenkalender.\" class=\"wp-image-23576\" title=\"Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel: Kann man Tage mitnehmen?\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-Arbeitgeberwechsel-GrapeImages-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-Arbeitgeberwechsel-GrapeImages-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-Arbeitgeberwechsel-GrapeImages-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/Streitlotse-Urlaubsanspruch-Arbeitgeberwechsel-GrapeImages.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 iStock.com\/GrapeImages<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Darfst du noch nicht genommenen Urlaub auch <strong>zum neuen Arbeitgeber mitnehmen<\/strong>? Ja, allerdings anteilig gem\u00e4\u00df deinem dortigen Urlaubsanspruch. Das hei\u00dft: Dir steht im neuen Unternehmen ein Zw\u00f6lftel pro Monat f\u00fcr Mai bis Dezember, also acht Zw\u00f6lftel Urlaub zu. Wenn du denselben Urlaubanspruch von 30 Tagen auch im neuen Job hast, h\u00e4ttest du also dort von Mai bis Dezember 20 Tage Urlaub. Gew\u00e4hrt dir dein neues Unternehmen weniger Urlaub als dein bisheriges, vielleicht nur 27 statt der vorherigen 30 Tage, verringert sich mit dem Jobwechsel dementsprechend dein gewohnter (restlicher) Gesamtanspruch auf Urlaubstage.<\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">INFO<\/div>\n<p>Nach \u00a7 6 Abs. 1 BUrlG besteht bei einem Arbeitgeberwechsel kein Anspruch auf doppelten Urlaub. Das hei\u00dft, du darfst <strong>bereits genommenen Urlaub<\/strong> beim bisherigen Unternehmen nicht zum neuen mitnehmen. Um das zu verhindern, kann dein neuer Arbeitgeber von dir eine <strong>Urlaubsbescheinigung<\/strong> deines Vorarbeitgebers verlangen. Darin muss stehen, welchen gew\u00e4hrten oder abgegoltenen Urlaub du bereits angesammelt hast.<\/p>\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Urlaubs\u00adan\u00adspruch bei Arbeit\u00adge\u00adber\u00adwech\u00adsel ab dem 1.&nbsp;Juli<\/h2>\n\n\n\n<p>Wird dein Jobwechsel in der zweiten Jahresh\u00e4lfte wirksam, also ab 1. Juli oder sp\u00e4ter, besitzt du bei deinem alten Betrieb einen <strong>vollen Urlaubsanspruch<\/strong>. Jedenfalls dann, wenn du dort seit mindestens sechs Monaten besch\u00e4ftigt warst. Ansonsten gilt die anteilige Regelung pro Monat.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn du deinen Job zum 1. Oktober eines Jahres wechselst, kann es also sein, dass du deinen vollen Jahresurlaubsanspruch bereits beim alten Arbeitgeber aufgebraucht hast. Dann hast du <strong>f\u00fcr den Rest des Jahres keinen weiteren Urlaubsanspruch bei deinem neuen Arbeitgeber<\/strong>. Es sei denn, er gew\u00e4hrt dir mehr Jahresurlaub als du bei deinem bisherigen Arbeitgeber hattest.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Deutschland haben Berufst\u00e4tige einen grunds\u00e4tzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Und zwar auf mindestens so viele Tage, wie es das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vorschreibt. Doch wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch bei einem Arbeitgeberwechsel aus? Darfst du Tage mit in den neuen Job oder sogar doppelt nehmen? Hier erf\u00e4hrst du es. Wir sichern dich auch an [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[3,14],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23575"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23575"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23575\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":23580,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23575\/revisions\/23580"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23575"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23575"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23575"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}